Gläubiger-Updates Archiv

Heute haben die Sachwalter die Einladung zur Gläubigerversammlung gemäss Artikel 301 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowohl im Schweizerischen Handelsamtsblatt als auch im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Einladung per Post erhalten.

 

Stattfinden wird die Gläubigerversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, ab 14 Uhr, im Stadthofsaal in Uster. Die Sachwalter werden durch die Versammlung führen, an welcher die GZO AG den Gläubigern einen ordentlichen Nachlassvertrag gemäss Artikel 314 ff. SchKG vorschlagen wird. Ihre Stimme können die Gläubiger ab Erhalt der Unterlagen bis zum 7. November 2026 abgeben.

 

Die GZO AG schlägt ihren ungesicherten und nicht privilegierten Gläubigern einen Nachlassvertrag in Form eines kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleichs vor. Mit dem von der thurmed AG gewährten Wandeldarlehen kann GZO AG den Gläubigern das bestmögliche Dividendenversprechen unterbreiten, das gleichzeitig die Existenzfähigkeit der GZO AG nach Bestätigung des Nachlassvertrages sichert. Das Angebot ist signifikant besser als das erwartbare Ergebnis in einem Konkurs. Gemäss Nachlassvertrag erhalten die Gläubiger bis zu 47.5 Prozent ihrer Forderungen zurück. Je nach Geschäftsgang sind weitere Rückzahlungen möglich.

 

Damit reflektiert der vorliegende Nachlassvertrag das bestmögliche Angebot an die Gläubiger, welches der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der GZO AG mit der gebotenen Sorgfalt verantworten können.

 

Infracore-Angebot wird nicht weiterverfolgt


Das Angebot der Infracore SA zum Erwerb der Spitalimmobilien, das am 16. September 2026 ergänzt wurde, wird nicht weiterverfolgt. Obwohl die Fristigkeiten der Nachlassstundung hinlänglich bekannt sind, wurden dem ergänzten Angebot weder ausgearbeitete Vertragsfassungen noch konkrete Konditionen und Abrufbedingungen beigelegt. Wesentliche ökonomische Parameter der Transaktion wurden nicht beziffert, Vollzugsbedingungen bzw. alternative Absicherungsmassnahmen (Bauhandwerkerpfandrechte) bleiben unklar und der Realisierungszeitpunkt für den «Rohbau+» als notwendige Grundlage für den Businessplan der GZO AG ist unbestimmt.

 

Die Verhandlung dieser zentralen Aspekte eines überaus komplexen und langfristigen Vertragswerks kann nicht innert weniger Tage erfolgen. Sie bedarf erfahrungsgemäss mindestens mehrerer Wochen. Zeit, welche die GZO AG nicht mehr hat. Weiterführende Angaben sind auf der Webseite der GZO AG aufgeschaltet.

 

So sieht das Abstimmungsprozedere aus

 

Die Gläubiger stimmen schriftlich über den Nachlassvertrag ab. Wichtig zu wissen: Wer nicht abstimmt, lehnt den Nachlassvertag automatisch ab und wählt somit den Konkurs. Das bedeutet: Der Spitalbetrieb wird zwangsläufig und kurzfristig eingestellt.

 

Für die Annahme des Nachlassvertrags gilt das sogenannte «doppelte Quorum»: Damit der Nachlassvertrag als angenommen gilt, muss eine der folgenden Varianten zustande kommen:

 

  • Variante 1: Mehr als 50 Prozent der Kopfstimmen und mindestens zwei Drittel (66,6 Prozent) der gesamten Forderungssumme
  • Variante 2: Mindestens 25 Prozent der Kopfstimmen und drei Viertel (75 Prozent) der gesamten Forderungssumme

 

Stimmberechtigt sind ungesicherte und nicht privilegierte Gläubiger, die ihre Forderungen im Rahmen des Schuldenrufs den Sachwaltern angemeldet haben. Privilegierte Gläubiger, deren Forderungen vollständig gedeckt werden – dies betrifft etwa die Mitarbeitenden und ehemaligen Mitarbeitenden des GZO Spital Wetzikon – sind nicht stimmberechtigt.

 

Weiterführende Informationen auf Webseite


Der Nachlassvertrag sowie weitere versendete Unterlagen sind auf der Webseite der GZO AG aufgeschaltet. Gläubiger haben ab dem 7. Oktober 2026 zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen der Aktenauflage vertieft zu informieren. Weitere Informationen zur Aktenauflage sind auf der Webseite der Sachwalter publiziert.

 

Die Nachlassstundung wurde letztmals bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Bis zu diesem Datum wird das Nachlassgericht einen Entscheid über den Nachlassvertrag der GZO AG fällen wollen.

Versendete Unterlagen:


Zur Website der Sachwalter: 
www.sachwalter-gzo.ch

Wie ist die GZO AG bei der Angebotsprüfung vorgegangen?
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG haben unter Beizug der Finanzberaterin PwC sämtliche relevanten Angebote eingehend und ergebnisoffen geprüft. Die einzelnen Varianten wurden unter gleichen Annahmen analysiert und das Ergebnis fiel eindeutig und zugunsten des Angebots der thurmed AG aus. Es erlaubt der GZO AG, den Gläubigern das bestmögliche Dividendenversprechen zu unterbreiten, das gleichzeitig die Existenzfähigkeit der GZO AG nach Bestätigung des Nachlassvertrages sichert. Zudem ist die Besserstellung gegenüber einem Konkurs-Szenario gestützt auf den Liquidationsstatus der Sachwalter per 30. Juni 2026 evident. Damit sind die Anforderungen des Nachlassrechts an einen angemessenen Nachlassvertrag erfüllt.

 

Die GZO AG begründet die Ablehnung des ergänzten Infracore-Angebots unter anderem mit einem unrealistischen Zeitrahmen.

Die Fristigkeiten des Nachlassverfahrens sind hinlänglich bekannt. Dennoch wurden dem ergänzten Angebot weder ausgearbeitete Vertragsfassungen noch konkrete Konditionen und Abrufbedingungen beigelegt. Wesentliche ökonomische Parameter der Transaktion wurden nicht beziffert, Vollzugsbedingungen bzw. alternative Konzepte (Bauhandwerkerpfandrechte) bleiben unklar und der Realisierungszeitpunkt für den «Rohbau+» als notwendige Grundlage für den Business Plan der GZO AG ist unbestimmt. Die Verhandlung dieser zentralen Aspekte eines überaus komplexen und langfristigen Vertragswerks kann nicht innert weniger Tage erfolgen. Sie bedarf nach Einschätzung der Rechtsvertreter der GZO AG, Lenz & Staehelin, mindestens mehrerer Wochen. Infracore SA verhandelte nach eigenen Angaben über zwei Jahre mit dem See-Spital Horgen, bis die Sale and Lease-Back-Transaktion vollzogen werden konnte. Angesichts der auslaufenden Nachlassstundung und des Zeitbedarfs für seriöse, ein ausgewogenes Ergebnis gewährleistende Verhandlungen stellen sich erhebliche Risiken für das Nachlassverfahren. Kann dieses nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, droht der Konkurs der GZO AG.

 

Wäre das ergänzte Infracore-Angebot wirtschaftlich tragbar?

Eine simple Addition des offerierten Kaufpreises von 55 Millionen Franken mit den für das initiale Dividendenversprechen zur Verfügung stehenden eigenen Mittel der GZO AG von rund 63 Millionen Franken als Basis für die Dividendenerwartung der Gläubiger ist ein unzulässiger Kurzschluss, der wesentliche Konsequenzen der Sale and Lease-back Transaktion ignoriert. Die vollständige Ausschüttung des Verkaufserlöses von 55 Millionen Franken ist gemäss Berechnungen der GZO AG selbst bei vollständiger und dauerhafter Nutzung der von Infracore SA in Aussicht gestellten Fremdfinanzierungen im Maximalbetrag von rund 28 Millionen Franken nicht tragbar. Eine Finanzierungslücke entsteht bereits 2028. Eine reduzierte Sofortausschüttung an die Gläubiger von 32 Millionen Franken (was nominal dem Wandeldarlehen von 7 Millionen Franken plus dem Betrag der gestundeten Ausschüttung (Festdividende 2) von 25 Millionen Franken vom Sanierungsplan GZO (Plan A+) entspricht) weist zwar bei einer Beanspruchung der von Infracore SA in Aussicht gestellten Fremdfinanzierungen keine Finanzierungslücke auf. Doch selbst in diesem Szenario bleibt die Ergebnislage knapp beziehungsweise leicht negativ. Der Betriebsgewinn auf Stufe EBIT reduziert sich gegenüber dem Sanierungsplan GZO (Plan A+) erheblich und das Jahresergebnis wird in einigen Jahren negativ. Es besteht das Risiko, dass infolge ungünstiger Konditionen und Abrufvoraussetzungen der noch nicht ausgehandelten Finanzierungsinstrumente erneut Finanzierungslücken entstehen. Erstes Feedback von Banken  zeigt, dass die Beschaffung einer alternativen Finanzierung zu Infracore SA schwierig und kostspielig wäre.

 

Inwiefern würde die nominale Dividendenerwartung (ohne Diskontierung) beim ergänzten Infracore-Angebot im Wesentlichen unverändert bleiben?

Unter der Annahme, dass die reduzierte Ausschüttung von 32 Millionen Franken umgesetzt werden könnte, könnte die initiale Dividendenausschüttung an die Gläubiger zwar erhöht werden. Dies setzt aber voraus, dass 1) die von Infracore SA in Aussicht gestellten Fremdfinanzierungen verfügbar sind, 2) das möglicherweise bei Vollzug der Transaktion nicht bereinigte Bauhandwerkerpfandrecht von Steiner nicht zusätzlich abgesichert werden muss und 3) der Rückstand im Forderungsinkasso infolge Umstellung von Tarmed auf Tardoc anderweitig abgedeckt werden kann. Gelingt dies nicht, müsste auch unter einem Nachlassvertrag basierend auf dem Angebot von Infracore SA eine gestundete Festdividende eingeführt werden. Insgesamt bliebe die Dividendenschätzung auf nominaler Basis (also ohne Diskontierung) im Wesentlichen unverändert zu Plan A+.

 

Der Rechtsstreit mit der Steiner AG ist noch nicht abgeschlossen. Welches Risiko stellt dies im Zusammenhang mit der Infracore-Offerte dar?

Das Bauhandwerkerpfandrecht der Steiner AG resp. deren Rechtsnachfolgerin in Höhe von 25 Millionen Franken ist Gegenstand eines hängigen Rechtsstreits beim Handelsgericht Zürich und müsste nach den Bedingungen des ergänzten Angebots entweder per Vollzug abgelöst werden oder bis zur rechtsgültigen Klärung angemessen abgesichert werden. GZO AG hat zwar eine Rückstellung im Betrag von 20 Millionen Franken geäufnet, die gemäss Angebotsbestimmungen bei der GZO AG verbleibt. Diese sichert aber zwei verschiedene Risiken aus dem Steiner-Komplex ab (Masseverbindlichkeit infolge Garantieabruf und Bauhandwerkerpfandrecht für geltend gemachten Werklohn etc.). Bleiben die Risiken bei GZO AG (wie unter dem Sanierungsplan A+), vermag die Rückstellung nach Einschätzung von GZO AG beide Risiken hinreichend abzudecken. Werden die Risiken aber über eine Verkaufstransaktion separiert, führt dies mutmasslich dazu, dass die Rückstellung vergrössert werden muss. GZO AG muss infolge gesetzlicher Anforderungen weiterhin in der Lage sein, die potentielle Masseverbindlichkeit vollständig zu decken. Und Infracore SA wird darauf bestehen, dass das Risiko einer Pfandbelastung der von ihren erworbenen Liegenschaften hinreichend abgesichert ist. Im Umfang dieser Absicherung müsste eine Ausschüttung an die Gläubiger vorerst unterbleiben. Es resultierte dann auch unter einem Nachlassvertrag basierend auf dem Angebot von Infracore SA eine gestundete Festdividende.

 

Wie ist das Instrument der Debitorenfinanzierung, das Infracore vorschlägt, einzuordnen?

Die Debitorenfinanzierung ist ein in der Schweizer Spitalbranche bis anhin kaum genutztes Instrument.Dem Verband der Zürcher Krankenhäuser ist kein Zürcher Spital bekannt, das auf eine Debitorenfinanzierung zurückgreift. Entsprechende Transaktionen werden zwar im Westschweizer Markt getestet, sind aber aufgrund verschiedener rechtlicher Themen nach Einschätzung von Lenz & Staehelin noch nicht weit verbreitet. Während sich Aspekte des Datenschutzes bzw. des Arztgeheimnisses wohl lösen lassen, sehen Vereinbarungen mit Krankenkassen teilweise Abtretungsverbote vor. Letzteres hat sich in früher angedachten Transaktionen als Stolperstein erwiesen. Ungeklärt ist zudem, wie mit Schwankungen beim Debitorenbestand umgegangen werden soll, um kurzfristig Finanzierungslücken zu vermeiden.

 

Gibt es weitere rechtliche Unsicherheiten?

Bewilligungen u.a. unter Lex Koller sind mutmasslich weiterhin erforderlich und könnten bei Nichterteilung zu einer Ausklammerung der betreffenden Grundstücke und damit zu einer Kaufpreisminderung führen.

 

Wenn der zeitliche Aspekt einer der Hauptgründe für die Nichtweiterverfolgung des ergänzten Infracore-Angebots war: Warum wurde zur Verhandlung der Verträge nicht mehr Zeit eingeräumt?

Die Nachlassstundung wurde letztmals bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Bis zu diesem Datum wird das Nachlassgericht einen Entscheid über den Nachlassvertrag der GZO AG fällen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, müssen zahlreiche Verfahrensschritte durchlaufen werden. Die Gesellschaft erachtet es daher in Absprache mit den Sachwaltern als zwingend, dass die Gläubigerversammlung im Oktober stattfindet und im September hierzu eingeladen wird.

Die GZO AG Spital Wetzikon bestätigt, dass sie von Infracore im Anschluss an ein gemeinsames Treffen ein ergänztes Angebot erhalten hat. Die neu eingebrachten Elemente werden nun geprüft. Angesichts des engen Zeitrahmens wird die GZO AG die Prüfung rasch vornehmen und anschliessend über das Ergebnis informieren.

 

Dass Infracore ihr ursprüngliches Angebot von Ende Juli nun in wesentlichen Punkten ergänzt hat, bestätigt die bisherige Beurteilung der GZO AG: Das ursprüngliche Angebot war nicht ausreichend, um die Voraussetzungen für eine tragfähige und nachhaltige Sanierungslösung zu erfüllen.

 

Ob das ergänzte Angebot die bisher festgestellten Defizite ausreichend behebt und insgesamt eine final umsetzbare, wirtschaftlich nachhaltige Perspektive eröffnet, wird sich zeigen.

Was sind die Anforderungen an einen Nachlassvertrag?
Der Nachlassvertrag muss den Gläubigern eine angemessene Dividende in Aussicht stellen, die höher ausfällt als im Konkursfall. Er muss auch wirtschaftlich tragfähig sein, und seine Umsetzung hinreichend gesichert, damit das Nachlassgericht den Nachlassvertrag bestätigen kann. Privilegierte Ansprüche (namentlich Lohnforderungen) und Masseverbindlichkeiten müssen sichergestellt sein. Zudem ist ein Beitrag der Aktionärsgemeinden erforderlich. Die Aktienkapitalerhöhung der Gemeinden erfüllt diese Anforderung.
 

Für die sofortige Barausschüttung (Festdividende 1) wird der Cashbestand per 31. Dezember 2025 angegeben. Hat der Geschäftsverlauf 2026 Auswirkungen auf die Höhe der tatsächlichen Auszahlung?
Massgeblich für die Ausschüttung ist der Cash-Bestand gemäss Einzelabschluss der GZO AG nach Obligationenrecht per 31. Dezember 2025. Dies kommt den Gläubigern zugute: Aufgrund der Einführung von TARDOC kommt es derzeit zu Verzögerungen bei den Zahlungseingängen für ambulante Leistungen, was sich vorübergehend auf den Cash-Bestand auswirkt. Dies ist kein isoliertes Problem der GZO AG, sondern sämtlicher Spitäler. Für die sofortige Barausschüttung bleibt jedoch der Cash-Bestand per 31. Dezember 2025 massgeblich.

Wie errechnet sich die Höhe der verfügbaren Mittel für die Festdividende 1?
Die Überleitung der flüssigen Mittel zur für die Ausschüttung verfügbaren Liquidität sieht wie folgt aus, wobei der Einzelabschluss und nicht der konsolidierte Abschluss massgeblich ist:
 

Flüssige Mittel (inkl. Wertschriften) per 31.12.2025 gemäss Einzelabschluss der GZO AG

CHF 93.5 Mio.

Rückstellung für Erfüllungsgarantie Steiner AG (Top-Up Dividende 1 bei Auflösung der Rückstellung)

CHF 20.0 Mio.

Rückstellung für Ablösung Bauhandwerkerpfandrechte (Teil der Top-up Dividende 3 bei Auflösung der Rückstellung)

CHF 6.1 Mio.

Privilegierte Forderungen (Mitarbeiter/Sozialversicherungen)

CHF 2.7 Mio.

Rückstellung für bestrittene Forderungen (Teil der Top-up Dividende 3 bei Auflösung der Rückstellung)

CHF 1.5 Mio.

Verfügbare Mittel für die Festdividende 1

CHF 63.1 Mio.


Diese Überleitung ist identisch unter Plan A, Plan A+ und einer Sanierungslösung auf Basis einer Sale and Lease-back Transaktion. Unter Plan A+ erhöht sich die Festdividende aber noch um die 7 Mio. Franken aus dem Wandeldarlehen.

Es steht der Vorwurf im Raum, alle Vorschläge seitens der Anleihensgläubiger wurden über 2 Jahren kategorisch abgelehnt.
Diesen Vorwurf weisen wir entschieden zurück. Wir stehen mit verschiedenen Gläubigern regelmässig in Kontakt. Das am 2. September 2026 vorgestellte finale Sanierungskonzept ist das Resultat eines intensiven Austauschs mit zahlreichen Gläubigern, dem Gläubigerausschuss, möglichen Investoren und den Sachwaltern. Das Sanierungskonzept wurde wiederholt nachgeschärft und für die Gläubiger substantiell verbessert. Es enthält zudem verschiedene Elemente, die von den Gläubigern in den Gesprächen eingebracht worden sind.

Warum werden den Gläubigern nicht beide Angebote vorgelegt?
Das Vorschlagsrecht für den Nachlassvertrag liegt bei der GZO AG. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, müssen die unter dem Nachlassvertrag abgegebenen Dividendenversprechen gesichert sein. Ein blosses Angebot, welches nicht in verbindliche Verträge überführt werden konnte, genügt diesen Anforderungen nicht. Gestützt auf das Infracore-Angebot, welches nicht in verbindliche Verträge überführt wurde, kann daher kein Nachlassvertrag formuliert werden.

Das ist aber auch gar nicht erforderlich. Im Nachlassvertrag wird den Gläubigern ein Angebot gemacht, das eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Sanierung mit der höchsten Nachlassdividende ermöglicht. Die sorgsame und fundierte Analyse der verschiedenen Optionen hat gezeigt, dass der Sanierungsplan der Gesellschaft unter Berücksichtigung des thurmed Angebots diese Lösung sicherstellt. Alternativ geprüfte Varianten, namentlich das Infracore-Angebot von Ende Juli 2026 hätte nicht zu einer höheren Dividendenerwartung für die Gläubiger geführt.

 

Angebot thurmed 

Wie kommt die Höhe des Wandeldarlehens von 7 Mio. Franken zustande?
Das Wandeldarlehen ist mit dem Parkplatz-Grundstück besichert, dessen Basis-Bewertung bei rund 7 Mio. Franken liegt.

Für das Wandeldarlehen über 7 Mio. Franken erhält thurmed ein Grundpfand. Warum bleiben die 25 Mio. Franken (Festdividende 2) der Gläubiger über 11 Jahre zinslos?
Die Festdividende 2 wird zeitlich vorab ausgeschüttet. Die vorab ausgeschüttete Festdividende 2 erhöht das Risiko für den Rückzahlungsanspruch aus dem Wandeldarlehen. Das Pfandrecht federt dieses Risiko ab und sichert im Gegenzug einen günstigeren Zinssatz. Bei Wandlung entfällt die Besicherung, da der Anspruch dann in Eigenkapital übergeht.

 

Es steht der Vorwurf im Raum, dass die GZO AG die thurmed-Offerte bevorzugt behandelt hat. Wie nimmt die GZO AG Stellung dazu? 
Es gab keine Bevorzugung eines bestimmten Investors. Alle Angebote wurden anhand derselben Bewertungskriterien (wirtschaftliche Tragfähigkeit, Nachhaltigkeit, Gläubigerdividende) und im Rahmen desselben Prüfprozesses geprüft. Die Prüfung aller Angebote hat ergeben, dass mit dem Angebot der thurmed AG eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Sanierung mit der höchsten Nachlassdividende für die Gläubiger resultiert. Bei dieser Lösung bleibt die Kapitalerhöhung von 50 Mio. Franken seitens der Aktionärsgemeinden bestehen; zusätzlich kann ein Betrag von 7 Mio. Franken aus dem Wandeldarlehen der thurmed AG mit der Festdividende 1 sofort an die Gläubiger ausgeschüttet werden.


Angebot Infracore

Was sind die Eckwerte des Infracore-Angebots?
Gegenstand der vorgeschlagenen Transaktion sind die Parzellen im Eigentum der GZO AG mit einer Landfläche von 58'130 m2 sowie alle sich darauf befindlichen Gebäude und Anlagen, inkl. dem unvollendeten Erweiterungsbau im aktuellen Bauzustand. Der Transaktionsperimeter schliesst explizit die betrieblichen Aktiven der GZO AG aus, insbesondere die medizinische und sonstige Ausrüstung, die (Mieter-)Ausbauten, das Mobiliar, die Fahrzeuge, die Vorräte und die IT-Infrastruktur. Auch Forderungen und flüssige Mittel der Spitalbetriebsgesellschaft sind nicht Gegenstand der Immobilientransaktion.

Der Verkaufspreis für das gesamte Immobilienportfolio der GZO AG inkl. unbebaute Parzellen und unvollendetem Erweiterungsbau wird auf 55 Millionen Franken veranschlagt.

 

Der Mietvertrag soll gemäss Vorschlag von Infracore alle Liegenschaften der GZO AG abdecken, wobei die Miete gesplittet wird in einen Teil 1 mit Haus A (Hauptgebäude exkl. Erweiterungsbau) und Haus B (Westtrakt) für eine jährliche Anfangsmiete von 3 Millionen Franken und einen Teil 2 (alle übrigen Objekte) für eine jährliche Anfangsmiete von 0.997 Millionen Franken. Bei einem Kaufpreis von 55 Millionen Franken entspricht die Miete von 3.997 Millionen Franken einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 7.27 %. Beim Mietvertrag handelt es sich um einen Core & Shell (Dach & Fach) Mietvertrag, also ein Mietmodell, bei dem der Vermieter im Wesentlichen für die Gebäudestruktur zuständig ist, während die Mieterin die übrigen Unterhalts-, Instandsetzungs- und Betriebskosten trägt. Das Schnittstellenpapier im Anhang des Angebots regelt die Unterhaltspflichten: Die grosse Mehrheit der Unterhalts-, Instandsetzungs- und Betriebskosten geht gemäss diesem Schnittstellenpapier zulasten der GZO AG. Der Vermieter ist zuständig für den Rohbau, die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) sowie Leitungen bis zur Etage (Steigzone). Diese Positionen werden nur bei grosszyklischen Sanierungen angefasst. Daher müssten sämtliche Unterhalts-, Instand­setzungs- und Betriebskosten ausserhalb der Gebäudestruktur durch die Mieterin organisiert und finanziert werden.


Die GZO AG macht Zeitdruck geltend. Wurde die Infracore-Offerte nicht zu voreilig verworfen?
Die zeitliche Einordnung des Infracore-Angebots ist bedeutsam. Das Angebot war die Fortsetzung der Kawa/SMN Transaktion, welche die GZO AG über Monate verhandelt hatte. In diesen Verhandlungen war die GZO AG immer sehr transparent und hatte ursprünglich eine Deadline für eine Unterzeichnung per 30. Juni 2026 gesetzt, diese aber im Interesse der Gläubiger letztmals bis Ende Juli erstreckt. Es war dem Verhandlungsteam von Kawa/SMN/Infracore bewusst, dass dies angesichts des engen Zeitplans bis zum Ablauf der Nachlassstundung am 19. Dezember 2026 die letzte Erstreckung war.

 

Gleichwohl entschied sich Infracore, eine Schwestergesellschaft von SMN, ihr Angebot erst am 29. Juli 2026 zu unterbreiten, zwei Tage vor Fristablauf. Dem Kawa/SMN/Infracore Team musste bewusst sein, dass der Verwaltungsrat seinem Entscheid das Angebot in der vorgelegten Form zugrunde legen musste, um den engen Zeitrahmen des Nachlassverfahrens einhalten zu können.

 

Wie allen Beteiligten bewusst war, wurde die Nachlassstundung letztmals bis zum 19. Dezember 2026 erstreckt. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Bis dahin wird das Gericht einen erstinstanzlichen Entscheid über die Bestätigung des Nachlassvertrages fassen wollen. Das Gericht wird die Verhandlung nach Sichtung der Akten und mit einem Vorlauf von ca. zwei Wochen öffentlich bekannt machen. Dies kann wiederum erst erfolgen, nachdem die Sachwalter mit einem Vorlauf von einem Monat zur Gläubigerversammlung eingeladen haben, die Gläubiger in deren Anschluss über den Nachlassvertrag entschieden haben und die Sachwalter ihren abschliessenden Bericht bei Gericht eingereicht haben.

 

Das alles zeigt, dass die Gläubigerversammlung im Oktober stattfinden und eine Einladung daher im September erfolgen muss. Zeit für ausgiebige Verhandlungen war entsprechend nicht mehr vorhanden und Infracore musste sich dessen bewusst sein bzw. hat dies bewusst in Kauf genommen.

Welche Datengrundlage hat PwC der Prüfung des Infracore-Angebots zugrunde gelegt?
Die Investitionsplanung für die Jahre 2026 bis 2035 bildet die einheitliche Grundlage der verschiedenen Sanierungs- und Finanzierungsvarianten. Dabei wird in sämtlichen Ausgestaltungen der Minimalvariante der «Rohbau+», d.h. die Anbindung des Altbaus an die Haustechnik im Erweiterungsbau, zugrunde gelegt.

 

Bereits seit Oktober 2024 wird diese Lösung sowohl aus betrieblicher als auch aus finanzieller Sicht als sinnvollste Variante beurteilt, da wesentliche bestehende Anlagen im Altbau das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben und eine Erneuerung der entsprechenden Technik im Altbau mit höheren Kosten und einer weniger nachhaltigen Lösung verbunden wäre. Diese Einschätzung hat sich nach mehrfacher Prüfung bestätigt und gefestigt. Vor diesem Hintergrund hatten sich die Aktionärsgemeinden (mit Ausnahme von Bubikon) bereit erklärt, für den Rohbau+ Mittel von CHF 20 Mio. bereitzustellen.

 

Um die verschiedenen Sanierungs- und Finanzierungsvarianten auf einer vergleichbaren Grundlage beurteilen zu können, wurde die Umsetzung des Rohbau+ daher auch der Sale and Lease-back-Variante zugrunde gelegt, obwohl deren Umsetzung im Infracore-Angebot nicht verbindlich zugesagt ist und von der Zustimmung bzw. Mitwirkung von Infracore sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit der zusätzlichen Mietverpflichtungen abhängt.

Warum werden die Berechnungen von PWC, wonach das Infracore-Angebot nicht tragbar ist, nicht veröffentlicht?
Wir verstehen das Interesse daran, die externe Beurteilung des Infracore-Angebots einsehen zu können, die dem Entscheid des Verwaltungsrats neben weiteren Unterlagen zur Verfügung stand. Den Gläubigern werden im Rahmen der Aktenauflage alle für ihre Beurteilung relevanten Informationen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen während einer Nachlassstundung und in Vorbereitung der Gläubigerversammlung.

Wie hat man für die Beurteilung des Infracore-Angebots die Investitionslast für den Rohbau+ zwischen Infracore und der GZO AG verteilt?
Für die Sale and Lease-Back-Variante wurden die anfallenden Kosten in Anlehnung an das Infracore-Angebot (Core & Shell) und das Schnittstellenpapier indikativ zwischen der GZO AG und Infracore aufgeteilt. Das Angebot sieht wie erwähnt nicht vor, dass mit dem Verkauf der Immobilien sämtliche künftigen Investitionen auf Infracore übergehen. Im vorgesehenen Core-&-Shell-Modell verbleibt vielmehr ein wesentlicher Teil der künftigen betrieblichen, technischen und mieterspezifischen Infrastrukturinvestitionen in der Verantwortung der GZO AG. Dies gilt auch für den Rohbau+: Infracore übernimmt diejenigen Investitionen, die gemäss Schnittstellenpapier der Vermieterseite zuzuordnen sind, während die übrigen erforderlichen Investitionen weiterhin durch die GZO AG zu tätigen wären.

 

Selbst wenn man die Verteilung der Investitionslast für den «Rohbau+» nicht gemäss dem Schnittstellenpapier des Angebots vornehmen, sondern vollumfänglich bei Infracore SA zuordnen würde, änderte dies am Endergebnis der Berechnung nichts; eine für GZO AG tragbare Lösung würde nicht dazu führen, dass den Gläubigern eine höhere Dividende offeriert werden könnte. Grund hierfür sind vorab die zusätzlichen Mietaufwendungen unter der Sale and Lease-back-Transaktion.

 

Wie relevant ist die Fertigstellung des Erweiterungsbaus und welche Rolle spielt sie bei der Infracore-Offerte?
Der unvollendete Erweiterungsbau («Rohbau») selbst ist Teil des Kaufgegenstands gemäss Offerte. Für dessen Weiterentwicklung sieht das Infracore-Angebot keine Verpflichtung von Infracore zur Übernahme sämtlicher künftiger Investitionen vor. Die Umsetzung der vermieterseitigen Investitionen erfolgt auf Antrag der GZO AG, liegt hinsichtlich des effektiven Umsetzungsentscheids jedoch bei Infracore und setzt die wirtschaftliche Tragbarkeit der daraus entstehenden zusätzlichen Mietverpflichtungen für das GZO voraus.

Gleichzeitig können infrastrukturelle Anpassungen nach einer Veräusserung der Immobilien nicht mehr im gleichen Umfang autonom umgesetzt werden; abhängig von der jeweiligen Massnahme und der vertraglichen Verantwortungszuordnung können die Zustimmung bzw. Mitwirkung von Infracore erforderlich sein.

Warum können die 55 Mio. Franken, welche Infracore für die Immobilien bietet, nicht direkt an die Gläubiger weitergeleitet werden?
Das Infracore-Angebot wirkt auf den ersten Blick attraktiv, ist aber das Ergebnis einer unvollständigen Rechnung. Denn die Aktionärsgemeinden hatten bestätigt, dass sie bei Vollzug einer Sale and Lease-back-Transaktion keine Kapitalerhöhung sprechen können. Mit einer Weitergabe der 55 Mio. Franken an die Gläubiger stünde die GZO AG nach der Nachlassstundung daher ohne Betriebskapital und ohne Mittel für die dringend nötigen Investitionen da. Hinzu kommt eine neue, ab dem ersten Jahr anfallende Mietzinsbelastung von 4 Mio. Franken jährlich. Die Lösung ist somit weder wirtschaftlich tragbar noch nachhaltig. Entsprechend würde ein Nachlassgericht den Nachlassvertrag nicht bestätigen können.

Warum soll auf ein bestehendes verbindliches Barangebot von 55 Mio. Franken für die Immobilien verzichtet werden, wenn eine alternative Lösung keinen mindestens gleichwertigen, sicheren und unmittelbar verfügbaren Gegenwert für die heutigen Gläubiger bietet?
Die Prüfung durch PwC zeigte, dass das Angebot kein finanziell tragbares Szenario ermöglicht, welches gleichzeitig auch zu einer erhöhten Dividende führt. Mitursächlich hierfür sind der Wegfall von wesentlichen Sanierungsbeiträgen:

 

  • Die Aktionärsgemeinden hatten bestätigt, dass sie im Falle einer Sale and Lease-back-Transaktion keine Kapitalerhöhung sprechen können. Im Sanierungskonzept der GZO AG ermöglicht die Aktienkapitalerhöhung erst die Ausschüttung aller verfügbaren liquiden Mittel an die Gläubiger. Im Falle einer Sale and Lease-back-Transaktion entfällt diese Re-Kapitalisierungsmöglichkeit.
  • Auch das Angebot der thurmed AG stünde bei einer Sale and Lease-back-Transaktion nicht zur Verfügung, womit die bereits ausgehandelte Option entfällt, über die Kapitalbeteiligung der thurmed den langfristigen Weiterbetrieb der GZO AG nachhaltig zu stärken. Auch das Wandeldarlehen wäre nicht verfügbar.

Selbst wenn man die Verteilung der Investitionslast für den «Rohbau+» nicht gemäss dem Schnittstellenpapier des Angebots vornehmen, sondern vollumfänglich bei Infracore SA zuordnen würde, änderte dies am Endergebnis der Berechnung nichts; eine für GZO AG tragbare Lösung würde nicht dazu führen, dass den Gläubigern eine höhere Dividende offeriert werden könnte. Grund hierfür sind vorab die zusätzlichen Mietaufwendungen unter der Sale and Lease-back-Transaktion.Das Angebot hätte somit nur dann zu einer erhöhten Dividendenerwartung für die Gläubiger führen können, wenn eine zusätzliche externe Finanzierung hätte beschafft werden können. Diese war aber nicht Teil des Angebots von Infracore. Da die Immobilien nach der Transaktion nicht mehr im Eigentum der GZO AG stehen, fehlen auch wesentliche Sicherheiten für eine zusätzliche Fremdfinanzierung. Es ist daher äusserst unwahrscheinlich, dass sich externe Geldgeber hätten finden lassen, die eine Finanzierung zu tragbaren Konditionen ermöglichen würden. Daher war es dem Verwaltungsrat der GZO AG nicht möglich, ein Dividendenversprechen unter Einbezug einer (höchst unwahrscheinlichen) künftigen Fremdfinanzierung zu formulieren.

Wie wirkt sich die Infracore-Variante mit einer Kaufsumme von CHF 55 Mio. auf den Finanzplan und den Investitionsbedarf aus?
Bei einer anteiligen Sofortausschüttung der 55 Mio. Franken an die Gläubiger (30 Mio. Franken an die Gläubiger, 25 Mio. Franken verbleiben im Betrieb zur Sicherstellung des erforderlichen Betriebskapitals) resultiert im Jahr 2037 nach Bedienung der Festdividende 2 (25 Mio. Franken) ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von 33.6 Mio. Franken. Somit ist die Infracore-Variante selbst bei einer nur anteiligen Ausschüttung der 55 Mio. Franken nicht finanziell tragbar und nachhaltig.

 

Verbleiben dagegen die vollen 55 Mio. Franken im Betrieb (zur Sicherstellung des Betriebskapitals und zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionen) und werden nicht sofort als Bardividende an die Gläubiger ausgeschüttet, ist die Variante zwar knapp tragbar, doch weiterhin unterfinanziert: im Jahr 2037 verbleibt ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von 2.8 Mio Franken. Zudem wäre das Dividendenversprechen immer noch tiefer als unter dem Sanierungskonzept der GZO AG mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Wandeldarlehen der thurmed AG.

Wie hoch wäre die Nachlassdividende in Prozent beim Infracore-Angebot?
Würden die 55 Mio. Franken (Barzahlung Infracore für die Immobilien) im Betrieb verbleiben, um das Betriebskapital und die Mittel für die dringend nötigen Investitionen sicherzustellen, erhielten die Gläubiger eine tiefere Dividende als beim Sanierungskonzept der GZO mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Wandeldarlehen der thurmed AG.

Kann Infracore ihr Angebot nochmals nachbessern, sodass es doch noch den Gläubigern an der Gläubigerversammlung vorgelegt werden kann?
Das Vorschlagsrecht für den Nachlassvertrag liegt beim Schuldner und damit bei der GZO AG. Der Verwaltungsrat der GZO AG hat entschieden, das Angebot Infracore aus den ausgeführten Gründen nicht weiterzuverfolgen. Daher steht diese Alternative als Basis für einen Nachlassvertrag nicht zur Verfügung. 

Gibt es neben der wirtschaftlichen Prüfung noch andere Gründe, weshalb das Infracore-Angebot abgelehnt wird?
Der Verwaltungsrat der GZO AG musste bei seiner Entscheidfindung auch die Umsetzbarkeit des Infracore-Angebots berücksichtigen. Ein Nachlassvertrag kann nicht basierend auf einem blossen Angebot formuliert werden. Vielmehr ist eine bindende vertragliche Grundlage erforderlich, deren Vollzug gesichert ist. Das ist bei der Offerte von Infracore nicht der Fall.

 

Verbindlicher Vertrag: Dem Angebot von Infracore SA von Ende Juli waren keine Entwürfe des Kaufvertrages und des Mietvertrages beigefügt. Hierbei handelt es sich um komplexe Vertragswerke, die typischerweise über Wochen, wenn nicht Monate verhandelt werden.

 

Löschung Bauhandwerkerpfandrechte: Der Vollzug des Infracore-Angebots steht unter dem im Angebot ausgeführten Vorbehalt, dass sämtliche auf den Liegenschaften eingetragenen oder angedrohten Bauhandwerkerpfandrechte, gelöscht sind. GZO AG kann dies nur teilweise kontrollieren, da noch verschiedene Gerichtsverfahren hängig sind. Andererseits könnte Zeitdruck zu ungünstigen Ergebnissen führen, die unter der Top-up Dividende 1 bzw. 3 zulasten der Gläubiger gehen würden.

 

Verbindliche Management-, Kooperations- oder vergleichbare Vereinbarung mit einer etablierten Spitalgruppe: Die Transaktion setzt auch voraus, dass die GZO AG eine verbindliche Management-, Kooperations- oder vergleichbare Vereinbarung mit einer etablierten Spitalgruppe abschliesst, welche den langfristigen Weiterbetrieb des Spitals fachlich und betrieblich unterstützt. Die Aushandlung solcher verbindlichen Vereinbarungen ist aufwändig, so dass eine rasche Umsetzung nicht absehbar ist.

Wie relevant ist die Fertigstellung des Rohbau+ und welche Rolle spielt sie bei der Infracore-Offerte?
Die Investitionsplanung 2026–2035 basiert einheitlich auf dem «Rohbau+» zur Anbindung des Altbaus an die Haustechnik im Erweiterungsbau – eine Lösung, die seit Oktober 2024 nach mehrfacher Prüfung sowohl betrieblich als auch finanziell zwingend in jeder Variante zu berücksichtigen gilt, da veraltete Anlagen im Altbau eine teurere und weniger nachhaltige Alternative darstellen würden. Die Aktionärsgemeinden (ausser Bubikon) haben dafür 20 Mio. Franken zugesagt. Um alle Sanierungs- und Finanzierungsvarianten vergleichbar zu machen, wurde der Rohbau+ auch der Sale-and-Lease-Back-Variante zugrunde gelegt, obwohl die Umsetzung der vermieterseitigen Investitionen im Infracore-Angebot nicht verbindlich zugesagt ist: Sie steht auf Verlangen der GZO AG im Ermessen von Infracore und setzt die wirtschaftliche Tragbarkeit der daraus entstehenden zusätzlichen langfristigen Mietverpflichtungen voraus.

 

Das Angebot von Infracore sieht nicht vor, dass mit dem Verkauf der Immobilien sämtliche künftigen Investitionen auf Infracore übergehen. Im vorgesehenen Core-&-Shell-Modell verbleibt ein wesentlicher Teil der künftigen betrieblichen, technischen und mieterspezifischen Infrastrukturinvestitionen in der Verantwortung der GZO AG. Dies gilt auch für den Rohbau+: Infracore übernimmt diejenigen Investitionen, die gemäss Schnittstellenpapier der Vermieterseite zuzuordnen sind, während die übrigen erforderlichen Investitionen weiterhin durch die GZO AG zu tätigen wären.

Die Medien berichteten am 2. September 2026, dass Infracore den Erweiterungsbau fertigstellen möchte. Was stimmt jetzt?
Der Inhalt der Medienmitteilung entspricht nicht dem verbindlichen Angebot, das Infracore der GZO AG eingereicht hat. Im Angebot von Infracore vom 29. Juli 2026 wird ausgeführt, dass Infracore den Rohbau nur insoweit etappenweise fertigstellen würde, als die betreffenden Gebäudeteile gemäss Schnittstellenpapier im Mietvertrag im Eigentum des Vermieteres stehen. Die Ferstigstellung dieser Teile steht auf Verlangen der GZO AG im Ermessen von Infracore und setzt die wirtschaftliche Tragbarkeit der daraus entstehenden zusätzlichen langfristigen Mietverpflichtungen voraus. Für die Prüfung legten die GZO AG und ihre Finanzberaterin PwC den Wortlaut der Offerte zugrunde.

Die GZO AG führte immer wieder ins Feld, eine Schätzung der Immobilien hätte ergeben, dass der Wert des Landes und der Spitalinfrastruktur bei 12 Mio. Franken liege – jetzt wurden 55 Mio. Franken geboten. 
Richtig, dieser Wert aus der Schätzung von Wüst und Partner ist auch dem Konkursszenario hinterlegt. Der Wert widerspiegelt den Wert einer Spitalbrache. Der Bewertung liegt ein Umnutzungsszenario zugrunde (Wohn- und kommerzielle Nutzung, ohne Fortführung der Spitalnutzung). Für diese Umnutzung bestehen zahlreiche Hürden, die ein möglicher Käufer bei der Ausgestaltung seines Angebots berücksichtigen müsste:

  • Eine notwendige Umzonung mit Sondernutzungsplanung, die nach Einschätzung von Wüest Partner AG zwischen 10 und 14 Jahren in Anspruch nehmen wird.
  • Der Umgang mit bestehendem Denkmalschutz.
  • Die Bereinigung erwarteter Altlasten (Asbest).
  • Die vorgängige Bereinigung des Lastenverzeichnisses vor einem möglichen Erwerb.

Infolge der langen Fristen und der erheblichen Planungsunsicherheit ist die GZO AG überzeugt, dass der Liegenschaftenwert im Konkursszenario angemessen berücksichtigt ist.

 

Hingegen ist das Angebot über 55 Mio. Franken kein Angebot für eine Spitalbrache, sondern vielmehr ein Angebot für eine Immobilie bei laufendem Betrieb und Mietertrag von jährlich CHF 4 Mio. Das Angebot von Infracore zeigt damit auf, dass ohne Spitalbetrieb (sprich in einem Konkursfall) wohl ein deutlich tieferer Wert geboten würde.

 

Angebot Kawa/SMN

Ist auch die Kawa/SMN-Offerte vom Tisch?
Ja. Mitte Juli 2026 kam das Verhandlungsteam von KAWA/SMN zur Einschätzung, dass die Zustimmung der Gesundheitsdirektion zur Übertragung der Leistungsaufträge als ungewiss erscheine und dadurch die Umsetzbarkeit der Vollzugsbedingung für die vorgesehene Transaktion nicht vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund kündigte das Verhandlungsteam KAWA/SMN an, dass die Infracore-Offerte das Angebot von Kawa/SMN ersetzt. Die Infracore-Offerte ging der GZO AG Ende Juli 2026 ein.


Konkurs

Aus welcher Berechnung ergibt sich die mutmassliche Konkursdividende?
Die Herleitung der mutmasslichen Konkursdividende ergibt sich aus dem Liquidationsstatus, den die Sachwalter zusammen mit der Einladung zur Gläubigerversammlung versenden werden.

 

 

 

Seit Monaten führt die GZO AG Spital Wetzikon unter der Aufsicht der Sachwalter zahlreiche Gespräche mit Gläubigern, dem Gläubigerausschuss und potenziellen Investoren. Die Gespräche mit den verschiedenen Parteien wurden auf vertraulicher Basis geführt. Folgende konkrete Angebote wurden jedoch auch öffentlich thematisiert: ein Kaufangebot von Kawa Capital Management, Inc. mit Unterstützung von Swiss Medical Network (SMN) zum Erwerb der Immobilien und des Spitalbetriebs sowie ein Angebot der thurmed AG an die Aktionärsgemeinden für eine strategische Beteiligung an der GZO AG Spital Wetzikon. Hinzu kam eine Offerte von Infracore für eine Sale-and-Lease-back-Transaktion für die Immobilien.

 

Die GZO AG Spital Wetzikon hat diese Angebote und weitere Alternativen umfassend geprüft. Das Fazit: Unter Sicherstellung eines nachhaltigen Spitalbetriebs resultiert mit dem von der GZO AG Spital Wetzikon erarbeiteten Sanierungskonzepts mit der thurmed AG als strategischen Partner die höchste Nachlassdividende für die Gläubiger. Für das Angebot von Kawa/SMN besteht keine realistische Aussicht zur Umsetzung und die Prüfung des Angebots durch den Finanzberater der GZO AG Spital Wetzikon (PWC) zeigte, dass das Angebot von Infracore kein finanziell tragbares Szenario ermöglicht, welches gleichzeitig auch zu einer erhöhten Dividende führt (siehe Info am Ende der Mitteilung).

 

Angebot der thurmed AG
Die thurmed AG, zu deren Gruppe auch das Kantonsspital Thurgau zählt, hat den Aktionärsgemeinden der GZO AG Ende April 2026 ein Angebot für eine strategische Beteiligung unterbreitet. Mit einem grösseren Spitalverbund sollen zum einen die Spitalversorgung im Zürcher Oberland wohnortnah und dauerhaft gesichert, zum anderen Synergieeffekte erschlossen werden.

 

Ende August 2026 sprachen sich alle Aktionärsgemeinden einstimmig für die Annahme des Angebots aus. Die thurmed AG erhält das Recht, bis spätestens 31. Dezember 2027 für
28 Millionen Franken und unter Wandlung eines Wandeldarlehens in Höhe von 7 Millionen Franken (siehe weiter unten) eine Beteiligung von 51% an der GZO AG zu erwerben. Wird die Beteiligungsoption ausgeübt, wird sich die thurmed AG zudem über Darlehen an der Finanzierung des Neubauprojekts beteiligen. Der Thurgauer Regierungsrat wird den definitiven Entscheid zur Mehrheitsbeteiligung nach Abschluss einer eingehenden Sorgfaltsprüfung im November 2026 fällen.

 

Ungeachtet einer künftigen strategischen Beteiligung der thurmed AG an der GZO AG gewährt die thurmed AG der GZO AG ein vorerst zinsloses Wandeldarlehen in der Höhe von 7 Millionen Franken für eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Mittel können zur Erhöhung des Dividendenversprechens an die Gläubiger verwendet werden. Das Wandeldarlehen wird vorzeitig kündbar, wenn nach Bestätigung des Nachlassvertrags innert vertraglicher Frist keine Sicherheit am Parkplatz gestellt wird. Das Wandeldarlehen liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates der thurmed AG und wurde unabhängig vom Abschluss der Investitionsvereinbarung zwischen der thurmed AG und den Aktionärsgemeinden bzw. der Ausübung der Beteiligungsoption unterzeichnet. Voraussetzung für die Auszahlung ist aber die Annahme des Nachlassvertrages durch die Gläubiger und dessen Bestätigung durch das Gericht.

 

Elemente des Nachlassvertrags

 

Die GZO AG schlägt ihren ungesicherten und nicht privilegierten Gläubigern einen Nachlassvertrag in Form eines kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleichs vor. Der Nachlassvertrag enthält folgende Bestandteile:

 

1. Festdividende 1 (sofortige Barausschüttung): Eine sofortige Barausschüttung in Höhe von 29,0%.

 

2. Festdividende 2 (gestundete Barausschüttung): Eine während 11 Jahren gestundete zusätzliche Barausschüttung von 10,3%.

 

 

Zusätzliche Dividendenbestandteile, die vom Eintritt von gewissen Ereignissen abhängig sind (Top-up-Dividenden):

 

3. Top-up-Dividende 1: Zusätzliche Ausschüttung bei Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 20 Millionen Franken im Zusammenhang mit Forderungen der Steiner AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin gegenüber der GZO AG. Die Top-up-Dividende 1 beträgt damit maximal 8,2%.

 

4. Top-up-Dividende 2: Zusätzliche Ausschüttung, wenn die GZO AG in einem oder mehreren Geschäftsjahren zwischen 2027 und 2036 eine EBITDA-Marge von mehr als 8% erzielt. Die Gläubiger erhalten 50% des Überschusses. Damit wird das zukünftige Upside-Potential fair zwischen der GZO AG und den Gläubigern aufgeteilt. Die genaue Höhe dieser Dividende lässt sich derzeit nicht beziffern.

 

5. Top-up-Dividende 3: Zusätzliche Ausschüttung aus der Auflösung von Rückstellungen für (i) bedingte und befristete Forderungen in Höhe von 1,5 Millionen Franken und (ii) die Ablösung von Bauhandwerkerpfandrechten von Subunternehmern der Steiner AG in Höhe von 6,1 Millionen Franken sowie aus dem Nettoertrag aus einer Aktivforderung der GZO AG gegenüber Steiner AG im Nominalbetrag von rund 219,5 Millionen Franken zuzüglich Zins. Diese Forderung wird im Nachlassverfahren der Steiner AG vollständig bestritten. Die Höhe der Top-up-Dividende 3 lässt sich derzeit nicht quantifizieren.

 

 

Gemäss Nachlassvertrag erhalten die Gläubiger aus den Elementen 1. bis 3. vorstehend insgesamt 39,3 Prozent (ohne 20 Millionen Franken Rückstellung für Steiner) bis 47,5 Prozent (mit 20 Millionen Franken Rückstellung für Steiner) ihrer Forderungen zurück. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie sich das Spital in den kommenden Jahren wirtschaftlich entwickelt und welche Rückstellungen tatsächlich benötigt werden. Hinzu kommen allenfalls Ausschüttungen aus den Elementen 4. und 5. vorstehend, die derzeit nicht quantifiziert werden können. Die Beteiligung der thurmed AG dürfte aber die Wahrscheinlichkeit für eine Auszahlung der Top-up-Dividende 2 erhöhen. Zum Vergleich: Die Konkursdividende liegt bei 17,7 bis 21,2 Prozent (ohne Steiner) oder 23,1 bis 29,3 Prozent (mit Steiner).

 

Besser als Konkurs
Das Angebot der GZO AG Spital Wetzikon unter dem Nachlassvertrag ist nicht nur besser als das erwartbare Ergebnis in einem Konkurs. Es ist gleichzeitig auch das bestmögliche Angebot, welches die GZO AG Spital Wetzikon ihren Gläubigern unterbreiten kann. Es ist das Resultat eines intensiven Austauschs mit zahlreichen Gläubigern, dem Gläubigerausschuss, möglichen Investoren und den Sachwaltern. Das Angebot wurde wiederholt nachgeschärft und für die Gläubiger substantiell verbessert. Insbesondere konnte dank dem von der thurmed AG gewährten Wandeldarlehen eine Verbesserung der sofortigen Bardividende erreicht werden.

 

Das Angebot der thurmed AG sichert zudem die Festdividende 2 (gestundete Barausschüttung) ab und stärkt die Aussicht auf ein werthaltige Top-up-Dividende 2 (EBITDA-Überschussbeteiligung).

 

Der definitive Nachlassvertrag wird den Gläubigern mit der Einladung zur Gläubigerversammlung zugestellt. Die Einladung erfolgt durch die Sachwalter in den kommenden Wochen. Die Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon ist bis zum 19. Dezember 2026 letztmals bewilligt.

 

Prüfung des Angebots von Kawa/SMN
Im März 2026 unterbreitete Kawa Capital Management, Inc. der GZO AG ein Kaufangebot für Immobilien und Spitalbetrieb. Swiss Medical Network SA sicherte betreiberseitig ihre Unterstützung des Kaufangebots zu und bot die Weiterführung des Betriebs an.

 

Die GZO AG hat das Angebot eingehend geprüft und in einer ersten Runde das komplexe Vertragswerk zum Vollzug der Transaktion kommentiert. In Bezug auf die zentrale Vollzugsbedingung der Übertragbarkeit der Leistungsaufträge gab es über die verstrichenen Monate keine erkennbaren Fortschritte.

 

Die Vertragsverhandlungen führten zudem die erhebliche zusätzliche Komplexität dieser Transaktion vor Augen, namentlich in Bezug auf Mitarbeiterbindung, den Umgang mit Schwankungen beim Umlaufvermögen bei einem festen Kaufpreis, die Abgrenzungsthemen bei Verbindlichkeiten, das Debitorenmanagement über das Closing hinaus sowie den Datenschutz. Für diese Themen sind keine einfachen Lösungen erkennbar, was voraussichtlich zu längeren Vertragsverhandlungen und damit zu einem erheblichen Zeitverlust führen würde.

 

Nach Einschätzung der GZO AG besteht damit keine realistische Aussicht mehr auf einen Vollzug der Veräusserung der Immobilien und des Spitalbetriebes gemäss dem ursprünglichen Angebot von Kawa Capital Management, Inc. (mit Unterstützung von Swiss Medical Network SA).

 

Prüfung des Angebots von Infracore zum Erwerb der Immobilien

Ende Juli 2026 machte die Infracore SA der GZO AG ein Angebot für den Erwerb der Immobilien der GZO AG im Rahmen einer Sale-and-Lease-back-Transaktion. Die Prüfung des Angebots durch den Finanzberater PwC zeigte, dass das Angebot kein finanziell tragbares Szenario ermöglicht, welches gleichzeitig auch zu einer erhöhten Dividende führt. Zudem bestätigten die Aktionärsgemeinden, dass sie im Falle einer Sale-and-Lease-back-Transaktion keine Kapitalerhöhung sprechen können.

 

Das Angebot ist damit ohne zusätzliche externe Finanzierung nicht tragbar. Eine bindende Finanzierungszusage für den Erweiterungsbau seitens Infracore SA liegt entgegen der öffentlichen Berichterstattung nicht vor. Das Angebot der thurmed AG stünde bei einer Sale-and-Lease-back-Transaktion ebenfalls nicht zur Verfügung. Da die Immobilien nach der Transaktion nicht mehr im Eigentum der GZO AG stehen, fehlen wesentliche Sicherheiten. Es ist daher äusserst unwahrscheinlich, dass sich externe Geldgeber finden lassen, die eine Finanzierung zu tragbaren Konditionen ermöglichen würden.

 

Die GZO AG hat somit das Angebot für eine Sale-and-Lease-back-Transaktion nicht weiterverfolgt.

 

Aktuelle Präsentation Gläubiger-Information

 

 

Medienmitteilung der Sachwalter der GZO AG

 

Medienmitteilung der GZO-Aktionärsgemeinden

 

Medienmitteilung der thurmed AG

 

Die GZO AG Spital Wetzikon lädt ihre Gläubiger am 2. September 2026 um 17 Uhr zu einem Webinar ein. Weitere Informationen finden Sie im Newsletter für Gläubiger.
> 27.08.2026: Newsletter für Gläubiger

Während laufender Prüfung des im Frühling 2026 eingegangenen Kaufangebots von Kawa und SMN hat die Thurmed AG den Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon ein Angebot zu einer strategischen Beteiligung unterbreitet. Da das Angebot der Thurmed AG bei Umsetzung eine im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan der GZO AG nochmals höhere Nachlassdividende für die Gläubiger erlaubt, wird es ebenfalls eingehend geprüft. Die GZO AG und die Aktionärsgemeinden stehen mit der Thurmed AG im Austausch. Unabhängig davon läuft nach wie vor die Prüfung des im Frühling 2026 eingegangen Kaufangebots von Kawa und SMN. Die GZO AG steht auch mit diesen Angebotsparteien in einem intensiven Austausch. Über die weiteren Schritte wird im Spätsommer informiert.

Wichtige Fragen und Antworten

Wie wirkt sich das Angebot der Thurmed AG auf den Schuldenschnitt aus?

Die Gläubiger werden mit der Einladung zur Gläubigerversammlung über den definitiven Nachlassvertrag informiert. Die Höhe des Schuldenschnitts wird nicht im Vorfeld bekanntgegeben. Kommt das Angebot Thurmed zustande, wird sich der Schuldenschnitt aber nochmals reduzieren.

Wie steht das Angebot der Thurmed AG zum im Frühling eingegangenen Kaufangebot?
Die Angebote werden parallel weiterverfolgt, sie schliessen sich aber im Vollzug gegenseitig aus. Wenn beide Angebote in verbindliche Verträge umgesetzt werden können, wird die GZO AG im Nachlassvertrag einen Mechanismus vorschlagen, der den Gläubigern die bestmögliche Dividende sichert. Thurmed AG hat anerkannt, dass unter diesem Mechanismus das Kaufangebot von Kawa und SMN gegebenenfalls vorrangig umgesetzt würde, wenn es rechtzeitig vollzogen werden kann.

Wie ist der Stand des im Frühling eingegangenen Kaufangebots?
Das im März eingegangene Kaufangebot von Kawa und SMN befindet sich nach wie vor in Prüfung. Die GZO AG steht mit diesen Angebotsparteien in einem intensiven Austausch. Unter anderem ist die Klärung, ob alle Leistungsaufträge auf die neue Gesellschaft übertragen werden können, noch nicht abgeschlossen.

Welches ist das bessere Angebot für die Gläubiger?
Angesichts der Komplexität des Kaufangebots von Kawa und SMN und dem andauernden Austausch zwischen den Parteien lässt sich dies derzeit noch nicht mit Gewissheit sagen.

Welches Angebot bevorzugt die GZO AG?
Beide Angebote werden durch die GZO AG unter Aufsicht der Sachwalter ergebnisoffen und mit Fokus auf die bestmögliche Wahrung der Gläubigerinteressen geprüft.

Worin unterscheiden sich die Angebote?
Beim Angebot der Thurmed AG handelt es sich im Unterschied zum Kaufangebot von Kawa und SMN nicht um einen Verkauf der Spitalaktiven an einen Dritten, sondern um einen Einstieg der Thurmed AG als neue Aktionärin der GZO AG. Thurmed AG und die Aktionärsgemeinden würden die GZO AG gemeinsam halten.

Wieviel Geld erhalten die Gemeinden von der Thurmed AG?
Das Angebot der Thurmed AG sieht nach Kenntnis der GZO AG keine Geldzahlung an die Aktionärsgemeinden durch die Thurmed AG vor.

Braucht es für die Umsetzung des Thurmed-Angebots eine Übertragung der Leistungsaufträge?
Nein, da es sich beim Angebot der Thurmed AG um eine Beteiligung an der bestehenden GZO AG handelt, ist eine Übertragung der Leistungsaufträge nicht erforderlich.

Wann besteht Gewissheit darüber, ob das Thurmed-Angebot die Dividendenerwartung für die Gläubiger der GZO erhöht?
Wir erwarten Gewissheit hierüber im Spätsommer, wenn die zuständigen Organe der Aktionärsgemeinden dem Thurmed-Angebot zugestimmt haben.

Warum wurde nicht schon früher, beispielsweise an den Gemeindeversammlungen, transparent über die Verhandlungen mit Thurmed informiert?
Wir führen seit Monaten Gespräche mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Die Gespräche werden vertraulich geführt. Ein bindendes Beteiligungsangebot seitens Thurmed AG liegt seit dem 10. Juli 2026 vor und konnte entsprechend erst zum jetzigen Zeitpunkt kommuniziert werden.

Wie geht es nun weiter?
Die beiden Angebote werden über den Sommer geprüft. Im Anschluss wird über das weitere Vorgehen informiert. Die definitive Nachlassstundung dauert bis zum 19. Dezember 2026. Bis dahin hat die GZO AG maximal Zeit, eine Lösung mit den Gläubigern zu finden.

Der operative Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon läuft unverändert stabil. Im zweiten Jahr der Nachlassstundung konnte der Umsatz sogar gesteigert werden: Die konsolidierte Jahresrechnung 2025 zeigt einen Betriebsertrag von CHF 155.6 Mio. Dies entspricht einem Wachstum von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zunahmen betrafen das stationäre Geschäft mit einer Steigerung von CHF 477’000 und den ambulanten Bereich mit einem Wachstum von CHF 1.3 Mio. Zudem konnte ein Mehrertrag von CHF 1.1 Mio. durch die Erhöhung der Baserate verbucht werden.

Im Jahr 2025 zählte das GZO Spital Wetzikon 9211 stationäre Fälle. Gegenüber Vorjahr ist dies eine Steigerung von 4.3 Prozent, gleichzeitig wurde das Budget übertroffen. «Die gestiegenen Fallzahlen zeigen, dass die Bevölkerung sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte weiterhin grosses Vertrauen in unser medizinisches Angebot setzen. Trotz der anspruchsvollen Situation konnten wir die Versorgung jederzeit auf hohem Niveau sicherstellen», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.

Das betriebliche Ergebnis wird jedoch durch nicht wiederkehrende Kosten, wie etwa Prozess- oder Restrukturierungskosten, belastet. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei CHF 7.9 Mio. – was einer EBITDA-Marge von 5.0 Prozent entsprechen würde. Unter Berücksichtigung weiterer Positionen, inklusiv Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Rückstellungen, resultiert für das Geschäftsjahr 2025 ein Verlust von knapp CHF 4 Mio.

Fallzahlenwachstum gemäss Businessplan
Auch im laufenden Jahr entwickeln sich die Patientenzahlen gemäss Businessplan: In den ersten fünf Monaten 2026 wurden im GZO Spital Wetzikon rund drei Prozent mehr stationäre Patienten gepflegt und behandelt als in der Vorjahresperiode.

Der gut funktionierende Betrieb war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Bezirksgericht Hinwil eine weitere (letztmalige) Verlängerung der Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026 gewährt hat. Informationen zu den weiteren Schritten im Sanierungsprozess werden zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert.

Konsolidierte Jahresrechnung 2025

Das Bezirksgericht Hinwil gewährt der GZO AG Spital Wetzikon eine weitere, letztmalige Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter für Gläubiger.
> 15.06.2026: Newsletter für Gläubiger
 

Das Bezirksgericht Hinwil hat am 9. Juni 2026 entschieden, die definitive Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon um weitere 6 Monate bis zum 19. Dezember 2026 zu verlängern. Damit ist das Nachlassgericht vollumfänglich dem Antrag der Sachwalter gefolgt.


In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter kam das Gericht zum Schluss, dass in den kommenden 6 Monaten die Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages glaubhaft ist und dieser für die Gläubiger zu einem mutmasslich besseren Ergebnis führen wird als die Durchführung eines Konkurses. Weitere Voraussetzung für den positiven Gerichtsentscheid war, dass der Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon nach wie vor stabil läuft.

 

Getragen wird der stabile Betrieb massgeblich von den Mitarbeitenden, die täglich mit grossem Engagement eine qualitativ hochstehende Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Bemerkenswert ist, dass es der GZO AG Spital Wetzikon während der laufenden Nachlassstundung gelungen ist, ihre Mitarbeitenden grossmehrheitlich zu halten und laufend neue Fachkräfte zu rekrutieren. Dies unterstreicht die Stabilität des Betriebs sowie die Attraktivität der GZO AG Spital Wetzikon als Arbeitgeberin. Auch kann die GZO AG Spital Wetzikon fortlaufend auf das Vertrauen und die volle Unterstützung der zuweisenden Ärztinnen und Ärzten zählen. Gleichzeitig hat sich die partnerschaftliche Beziehung mit den Lieferanten und Dienstleistern in der kontinuierlichen Zusammenarbeit während der Nachlassstundung weiter gestärkt.

 

Verschiebung der Gläubigerversammlung

Anfang April 2026 haben die Sachwalter gemeinsam mit der GZO AG Spital Wetzikon entschieden, die ursprünglich für Mitte Mai 2026 geplante Gläubigerversammlung zu verschieben und eine Verlängerung der Nachlassstundung zu beantragen. Anlass dafür war ein kurzfristig eingegangenes Angebot, das potenziell eine höhere Nachlassdividende für die Gläubiger verspricht. Die Prüfung dieses Angebots dauert an und wird weiterhin mit hoher Intensität vorangetrieben.

 

Sollte sich das eingegangene Angebot nicht realisieren lassen, liegt ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag als Vorschlag bereit. Über den definitiven Nachlassvertrag werden die Gläubiger mit der Einladung zur Gläubigerversammlung informiert.

 

Aktuell finden in den Gemeinden Abstimmungen über Zusatzkredite für die GZO AG Spital Wetzikon statt. Dies ist erforderlich, nachdem die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung im November 2025 ablehnte. Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken ist zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts der GZO AG Spital Wetzikon. Sie stellt sicher, dass die GZO AG Spital Wetzikon finanziell robust in die Zukunft starten kann, unabhängig vom Ausgang der Prüfung des Angebots.

Über die weiteren Schritte wird zu gegebenem Zeitpunkt informiert.

 

Zur Medienmitteilung der Sachwalter der GZO AG

Die GZO AG Spital Wetzikon ist seit längerem im Austausch mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Alle eingegangenen Angebote werden sorgfältig geprüft. Aktuell liegt ein konkretes, schriftliches Angebot vor, das im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan eine potenziell höhere Nachlassdividende für die Gläubiger versprechen könnte.

 

Das Angebot sieht vor, dass sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte an einen Investor verkauft werden und der Betrieb des Spitals durch einen externen Spitalbetreiber fortgeführt wird. Es ist allerdings an wesentliche Vollzugsbedingungen geknüpft, wie etwa die Übertragung aller Leistungsaufträge auf die neue Spitalbetreibergesellschaft.

 

Um die Umsetzbarkeit dieses Angebots fundiert abklären zu können, hat die GZO AG zusammen mit den Sachwaltern eine eingehendere Prüfung eingeleitet.

 

Übertragung / Neuerteilung Leistungsaufträge durch die beteiligten Gesundheitsdirektionen als unabdingbare Vollzugsbedingung

Kantonale Leistungsaufträge sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Spital Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen und abrechnen kann.

Im Kanton Zürich werden die Leistungsaufträge auf Antrag der Gesundheitsdirektion durch den Regierungsrat vergeben. Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat auf frühere Anfragen der GZO AG wiederholt festgehalten, dass Leistungsaufträge sowohl an den Standort wie auch an den jeweiligen Rechtsträger, in diesem Fall die GZO AG, gebunden seien.

Um in dieser zentralen Frage erneut Klarheit zu schaffen, räumt die GZO AG dem Anbieter zusätzliche Zeit ein, um zu klären, ob für ihn eine Möglichkeit zur unmittelbaren Übertragung aller Leistungsaufträge auf eine neue Gesellschaft gefunden werden kann. Es ist daher unumgänglich, die geplante Gläubigerversammlung von Mitte Mai zu verschieben.

 

Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept, Nachlassvertrag fertig ausgearbeitet

Die Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden, und ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag liegt als Vorschlag bereit. Damit ist sichergestellt, dass den Gläubigern zeitnah ein nachhaltiger Nachlassvertrag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, auch wenn sich das nun in Prüfung befindliche Angebot letztlich nicht umsetzen lassen sollte.

Die GZO AG und die Anbieterin haben sich während der laufenden Prüfung des Angebots auf Vertraulichkeit verständigt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die GZO AG wieder informieren

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. März 2026 haben die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon einstimmig die Kapitalerhöhung von bis zu
50 Millionen Franken beschlossen. Voraussetzung für die Umsetzung der Kapitalerhöhung bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen und das Nachlassgericht diesen bestätigt.

 

Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden bei einem Treuhänder (sog. Escrow Agent) hinterlegt werden. Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend abrufen. Damit sind mindestens 46.9 Millionen Franken von den benötigten 50 Millionen Franken gesichert. Über die Zusatzkredite für die verbleibenden 3.12 Millionen Franken wird im Juni 2026 in den Aktionärsgemeinden entschieden.

 

Sanierungsplan auf Kurs


Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken ist ein zentrales Element im Sanierungskonzept der GZO AG. «Mit dem frischen Geld legen die Gemeinden die Basis für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

 

Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichern die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie bauliche Massnahmen im Rahmen des Rohbaus+.

 

Die GZO AG arbeitet derzeit an der Finalisierung des Nachlassvertrags. Mit Einladung zur für Mitte Mai geplanten Gläubigerversammlung werden die Gläubiger über das Angebot der GZO AG informiert.

Die Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon kommt planmässig voran. Zwei zentrale Elemente des Sanierungskonzepts sind gesichert: der stabil laufende operative Betrieb sowie die Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden. Aktuell steht die dritte Säule im Vordergrund – die Ausarbeitung des Nachlassvertrags. Parallel dazu werden Abklärungen zur vierten, auf die Zukunft ausgerichtete Säule, vorgenommen: der Fertigstellung des Neubaus.

 

In diesem Zusammenhang haben 11 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon - Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon – zusammen mit der GZO AG Spital Wetzikon dem Zürcher Regierungsrat beantragt, eine Garantie über 50 Millionen Franken zur erleichterten Kapitalaufnahme zu Gunsten der GZO AG Spital Wetzikon zu gewähren. Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung zur Fertigstellung des Neubaus eingesetzt werden. Die vom Kanton gewährte Garantie kann mit dem Spitalareal Wetzikon grundpfandrechtlich besichert werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Nachlassstundung durch Genehmigung und Bestätigung des Nachlassvertrages.

 

Die GZO AG Spital Wetzikon hat die Zeit seit der Ablehnung ihres ersten Unterstützungsgesuchs durch den Regierungsrat am 27. März 2024 gut genutzt, um die Weichen für eine gesunde Zukunft des Unternehmens zu stellen. Der Spitalbetrieb wurde optimiert, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat wurden neu besetzt. Die Bevölkerung des Zürcher Oberlandes hat zudem mit über 70 Prozent Ja-Anteil einer Erhöhung des Eigenkapitals zum Erhalt des Spitals zugestimmt. Damit ist ein wesentliches Element des Sanierungsplans erfüllt. Parallel zu den Abstimmungsvorbereitungen fand ein intensiver Austausch mit verschiedenen Gläubigern zur Vorbereitung des Nachlassvertrages statt. Das aktuell nachgeschärfte Sanierungskonzept setzt auf einen Schuldenschnitt. Dieser ist unumgänglich und ermöglicht bei einer Zustimmung dem GZO Spital Wetzikon das Überleben. Die Gläubiger tragen damit einen wesentlichen Teil zur Gesundung des Spitals bei.

 

Altbau mit umfassenden Sanierungsbedarf
Trotz Nachlassstundung kann die GZO AG Spital Wetzikon ihre zentrale Funktion in der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiter wahrnehmen und sogar erneut stärken. Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten zählen auf die Versorgung durch die GZO AG Spital Wetzikon. Ein Wegfall der GZO AG Spital Wetzikon hätte gravierende Auswirkungen für die Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland. Das zeigt sich nicht nur, doch insbesondere auch in der aktuellen Winter- und Grippesaison: Spitäler mit Notfallstationen sind teilweise so stark ausgelastet, dass sie keine Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können und die Ambulanzfahrzeuge deshalb zum nächsten oder übernächsten Spital in einem anderen Kanton fahren müssen.

 

Vertiefte Analysen haben gezeigt, dass der Altbau umfassenden Sanierungsbedarf aufweist und für die künftige Erfüllung der Leistungsaufträge die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer ist. Zudem bietet der Neubau für die moderne Gesundheitsversorgung deutlich bessere Möglichkeiten. Der Businessplan bestätigt, dass die Amortisation und Verzinsung der für die Fertigstellung des Spitalneubaus notwendigen Investitionen von der GZO AG Spital Wetzikon getragen werden können. Zusätzliche Fremdmittel von 50 Millionen Franken werden für die Fertigstellung des Neubaus benötigt.

 

Angespannte Lage auf dem Spitalfinanzierungsmarkt
Verschiedene Gespräche mit möglichen Kapitalgebern haben gezeigt, dass sie das Projekt als sinnvoll erachten und dieses grundsätzlich auch finanzieren würden. Aufgrund der angespannten Situation im Spitalfinanzierungsmarkt sind sie aber generell nur mehr bereit, Spitalinvestitionen zu finanzieren, wenn eine Staatsgarantie besteht.

 

«Die Sanierung schreitet nach Plan voran. Der Kanton könnte jedoch die Tür zum Königsweg öffnen – wovon alle Anspruchsgruppen profitieren könnten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. «Die Gemeinden und ihre Bevölkerung erhalten eine nachhaltige Gesundheitsversorgung mit zeitgemässer Infrastruktur. Der Kanton wiederum erhält mit der grundpfandrechtlich besicherten Garantiesprechung ein Modell, das sich auch auf finanzielle Fragestellungen anderer Spitäler übertragen lässt.»

 

Wesentliche Unterschiede zum Gesuch 2024 im Überblick:

 

  • Erfolgreiche Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden: Diese bildet die Grundbasis für die Rettung des Betriebs, der benötigten Eigenkapitalausstattung und der Fertigstellung der Anlagen im Rohbau.
  • Erhebliche Reduktion der Garantiesumme: Im Jahr 2024 betrug die beantragte Garantiesumme CHF 180 Mio. Im aktuellen Gesuch beträgt sie CHF 50 Mio.
  • Garantie statt Darlehen: Die Garantie verhilft der GZO AG zu einer Finanzierung zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt, es wird kein monetärer Zuschuss vom Kanton nötig.
  • Absicherung der Garantie: Die Garantie wird grundpfandrechtlich besichert.
  • Nachhaltige Betriebswirtschaftlichkeit gewährleistet: Im Rahmen der Nachlassstundung ist die GZO AG Spital Wetzikon verpflichtet, eine nachhaltige Sanierung aufzuzeigen. Die Arbeiten werden von den Sachwaltern überwacht und von renommierten Beratern begleitet. Anschliessend muss auch das Bezirksgericht Hinwil einen von den Gläubigern genehmigten Nachlassvertrag bestätigen. Ein restrukturierter Betrieb und ein nachhaltiger Businessplan sind hierfür zwingende Voraussetzungen.
  • Grenze der Finanzkraft der Trägergemeinden ist erreicht: Mit dem vorgesehenen Eigenkapitaleinschuss der Gemeinden ist die finanzielle Belastbarkeit der Trägergemeinden erreicht – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinden hohe finanzielle Lasten in der Langzeitversorgung zu tragen haben, die sie 2012 vom Kanton mit der Zusicherung übernommen haben, dass künftig der Kanton die Verantwortung für die Akutversorgung und deren finanzielle Lasten übernimmt.
  • Mittelverwendung ausschliesslich zur Investition in Infrastruktur: Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung der zur Spitalversorgung notwendigen Anlagen (Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus) eingesetzt werden. Es werden keine Betriebsmittel beantragt.

 

Für Rückfragen

Pascal Bassu, Stadtpräsident Wetzikon: 079 688 98 70

Andreas Mika, VRP GZO AG via GZO-Medienstelle: 044 934 27 19, kommunikation@gzo.ch

Am 30. Januar 2026 informierten die GZO AG Spital Wetzikon gemeinsam mit den Sachwaltern die Gläubiger über den aktuellen Stand des Geschäftsgangs sowie des Nachlassverfahrens. Dabei handelte es sich ausschliesslich um eine reine Informationsveranstaltung und nicht um eine Gläubigerversammlung im Sinne des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG).

 

Vorgestellt wurde ein aktueller Zwischenstand des seit Oktober 2024 nachgeschärften Sanierungs­konzepts. Dabei muss die Ausgestaltung nicht allein die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit berück­sichtigen, sondern zugleich den bestehenden politischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

 

Auch dasnachgeschärfte Sanierungskonzept beruht nach wie vor auf einem unumgänglichen Schuldenschnitt. Dieser ist die Grundvoraussetzung, damit die GZO AG Spital Wetzikon ihre Existenz sichern kann, sofern er von den Gläubigern angenommen wird. Gleichzeitig wird neu die sofortige Barauszahlung um Besserungselemente ergänzt werden. Als eines dieser Elemente ist die anteilige Auszahlung eines EBITDA-Überschusses über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Weitere Besserungselemente befinden sich aktuell in der Prüfung.

 

Sollte die Finanzierung des geplanten Neubaus gesichert werden können, sieht das Konzept ein Stundungselement von CHF 25 Millionen mit einer Laufzeit von zehn Jahren vor. Für die Fertigstellung des Neubaus werden darüber hinaus zusätzliche Fremdmittel in Höhe von CHF 50 Millionen benötigt. Die Realisierung dieses Vorhabens würde den zukünftigen finanziellen Spielraum aus dem Betrieb weiter stärken und die Rückzahlungsfähigkeit gegenüber den Gläubigern erhöhen. Ob diese Variante umgesetzt wird, hängt massgeblich von den Kosten der Fremdfinanzierung ab.

 

Die GZO AG Spital Wetzikon setzt die Gespräche mit Gläubigern fort. Eingegangene Vorschläge von Gläubigern sowie des Gläubigerausschusses werden weiterhin intensiv geprüft. Das finale Sanierungskonzept wird anlässlich der Gläubigerversammlung vorgestellt. Die Gläubigerversammlung ist für Mitte Mai geplant.

 

Detaillierte Informationen zum Geschäftsgang, dem Sanierungskonzept 2.0 sowie verworfene Sanierungsvarianten können Sie aus der Präsentation vom 30. Januar 2026 entnehmen.
Die Präsentation der Sachwalter ist auf deren Homepage aufgeschaltet.



Für Rückfragen
Medienstelle: kommunikation@dont-want-spam.gzo.ch

Die Sachwalter haben am Mittwoch, 7. Januar 2026, den Schuldenruf für die Anleihegläubiger im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Alle Informationen und Formulare dazu finden Sie auf der Webseite der Sachwalter. 

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist die Beschwerde eines Anleihegläubigers gegen den Schuldenruf rechtskräftig abgewiesen. Die Sachwalter werden den Schuldenruf für Anleihegläubiger Anfang 2026 erneut durchführen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sachwalter. 

Am 19. Dezember 2025 hat die GZO AG Spital Wetzikon zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Alle Informationen dazu finden Sie im neuen Newsletter.
> 19.12.2025: Newsletter für Gläubiger

Am 30. November haben 11 der 12 Aktionärsgemeinden Ja zur Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital Wetzikon gestimmt. Die Stimmberechtigten von Bubikon sagten mit 51,5 Prozent knapp Nein. Wie die Aktionärsgemeinden Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon am Montag mitteilten, werden nun Optionen geprüft, wie der fehlende Betrag aus Bubikon von 3,12 Millionen Franken ausgeglichen werden kann.

Das GZO unterstützt die Gemeindevertretenden in diesem Prozess im Hintergrund. Für das GZO ist wichtig, dass der fehlende Betrag von 3,12 Millionen Franken kompensiert wird. Zum einen ist das Sanierungskonzept und der hinterlegte Businessplan auf 50 Millionen Franken Kapitalerhöhung ausgelegt, zum anderen erwarten die Gläubiger eine entsprechende Beteiligung seitens der Gemeinden.

 

Alles Weitere entnehmen Sie der Medienmitteilung der Gemeinden.

Bäretswil, Bauma, Dürnten, Grüningen, Gossau, Fischenthal, Hinwil, Seegräben, Rüti, Wald und Wetzikon haben der Kapitalerhöhung für das GZO Spital Wetzikon deutlich zugestimmt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon lehnen die Vorlage äusserst knapp ab – es fehlten 87 Stimmen. Damit kommen anstelle der beantragten 50 Millionen Franken insgesamt 46,9 Millionen Franken für die Kapitalerhöhung zusammen. «Wir bedauern, dass wir die Bevölkerung in Bubikon nicht überzeugen konnten. Gleichzeitig bedanken wir uns herzlich bei allen Stimmberechtigten, die sich mit ihrem Ja klar für das GZO ausgesprochen haben», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.

Der Ja-Stimmen-Anteil gerechnet über alle 9 Gemeinden, die an der Urne abgestimmt haben, lag bei 71 Prozent. «Dieses deutliche Resultat zeigt, dass die Rettung des Spitals und das Zielbild einer gemeinsamen Verbundslösung einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung im Zürcher Oberland entspricht», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren. «Der starke Rückhalt in der Bevölkerung motiviert uns weiterzukämpfen – wir setzen alles dafür ein, die Notfall- und Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sicherzustellen.»

Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts. Da die benötigte Summe nicht vollumfänglich zustande kommt, muss nach Alternativen gesucht werden. «Die Aktionärsgemeinden und Fachexperten analysieren gemeinsam mit uns die neue Situation genau und suchen nach Lösungen, wie der fehlende Betrag von 3,1 Millionen Franken ausgeglichen werden kann», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. In den kommenden zehn Tagen wird intensiv beraten.

Spitalbetrieb läuft wie gewohnt weiter
Der Spitalbetrieb bleibt vom Abstimmungsresultat unbeeinflusst und läuft unverändert weiter. Die Mitarbeitenden des GZO sind nach wie vor für alle Bürgerinnen und Bürger aus allen zwölf Aktionärsgemeinden da – sei es im Notfall, bei einem geplanten Eingriff oder bei einer Geburt. Die Nachlassstundung ist bis Mitte Juni 2026 bewilligt und könnte bei Bedarf und soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um weitere sechs Monate verlängert werden.

Für Rückfragen
Medienstelle: kommunikation@dont-want-spam.gzo.ch

Die Sachwalter haben am 8. September 2025 eine Gläubigerversammlung nach Art. 295b SchKG durchgeführt. Das GZO Spital Wetzikon informierte die Gläubiger aus erster Hand über den aktuellen Stand des Sanierungskonzepts und den Betrieb. Die Unterlagen sind auf der Webseite des GZO für alle zugänglich.

 

Über 500 Gläubigerstimmen wurden an der Veranstaltung registriert. «Wir sind erfreut, dass die Veranstaltung bei den Gläubigern auf grosses Interesse gestossen ist und die Möglichkeit wahrgenommen wurde, uns direkt Fragen zu stellen», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

 

Die Gläubigerversammlung hat den Antrag von Clearway Capital Partners zur Auswechselung der Sachwalterschaft deutlich abgelehnt. «Wir sind erleichtert, dass sich die Mehrheit der Gläubiger für die Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach ausgesprochen hat», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. In einem weiteren Antrag forderte Clearway, dass Michael Endres als Co-Sachwalter eingesetzt wird. Auch dieser Antrag wurde von der Gläubigerversammlung deutlich abgelehnt.
 

Die Gläubigerversammlung hat zudem beschlossen, einen Gläubigerausschuss mit 5 Mitgliedern einzusetzen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung begrüssen diesen Entscheid. «Somit können wir gemeinsam an der Finalisierung eines tragfähigen Nachlassvertrags arbeiten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. Der Gläubigerausschuss wird sich mit der Sachwalterschaft zu regelmässigen Sitzungen zusammenfinden. In den Gläubigerausschuss gewählt wurden: Maurice Faesch (Finanzgläubiger), Markus Eberle (Anleihegläubiger), Marc Meili (Anleihegläubiger), Dr. med. Markus Karzig (Hausarzt/Zuweiser) und Dr. med. Alexandra Kochanowski (Mitarbeitende).


Die an der Gläubigerversammlung in Grundzügen vorgestellten Nachschärfungselemente werden nun unter Hochdruck weiterentwickelt, berechnet und geprüft. Die Ergebnisse aus den verschiedenen Gläubigergesprächen und Anregungen aus der Gläubigerschaft fliessen in die Arbeiten mit ein.


Nächster Meilenstein auf dem Sanierungsweg wird die Urnenabstimmung vom 30. November sein. Neun Aktionärsgemeinden – Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon – stimmen ab, ob sie gemeinsam mit Fischenthal, Grüningen und Seegräben insgesamt CHF 50 Mio. in die Zukunft des GZO investieren wollen.

 

> Medienmitteilung der Sachwalter

> Präsentation Gläubigerversammlung

Hier finden Sie die Präsentation des GZO Spital Wetzikon zur Gläubigerversammung nach SchKG 295b vom 8. September 2025.

Im Hinblick auf die Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 hat das GZO Spital Wetzikon einen Newsletter verschickt. In dieser Publikation finden Gläubiger alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung. 
>26.08.2025: Newsletter für Gläubiger

Die definitiven Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon laden zur Gläubigerversammlung nach Art. 295b Abs. 2 SchKG ein. Die Veranstaltung findet am 8. September 2025 im Stadthofsaal in Uster statt. An dieser Gläubigerversammlung wird über den Stand des Nachlassverfahrens und des Betriebs informiert werden.

 

Im Rahmen der Versammlung können die Gläubiger Anträge stellen, einen Gläubigerausschuss einzusetzen sowie einen neuen Sachwalter zu bestimmen. Eine Abstimmung über das Sanierungskonzept oder den Nachlassvertrag findet an dieser Gläubigerversammlung nicht statt.

 

Stimmberechtigt sind alle Gläubiger der GZO AG. Die bekannten Gläubiger erhalten eine persönliche Einladung durch die Sachwalter. Es ist möglich, sich als Gläubiger an der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. Obwohl der Schuldenruf für die Anleihegläubiger widerrufen und seither noch nicht wieder durchgeführt werden konnte, sind auch Anleihegläubiger teilnahme- und stimmberechtigt. Die Sachwalter informieren in der SHAB-Publikation, wie sich Anleihegläubiger für eine Teilnahme an der Versammlung zu legitimieren haben.

 

Der Antrag des Anleihegläubigers Clearway Capital Partners zur Neuwahl der Sachwalter wird an der Versammlung traktandiert. Clearway hatte bereits mehrfach erfolglos auf juristischem Weg versucht, einen Wechsel der Sachwalter zu erreichen. Sowohl die Anträge vor dem Bezirksgericht Hinwil als auch die Beschwerde vor dem Obergericht Zürich im Frühjahr 2025 wurden vollumfänglich abgewiesen. Die Richter haben die Unabhängigkeit von Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach bescheinigt.

 

Aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sanierung des GZO als eines der ersten Spitäler in der Schweiz, welches das Sanierungsinstrument eines Nachlassverfahrens anwendet, sind ein einschlägiger Fachausweis und ausgewiesene Expertise der eingesetzten Sachwalter unerlässlich. Nicht nur erfordert es fundierte Kenntnisse im Verfahrensrecht, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Abläufe im Gesundheitswesen.

 

Bei einem Wechsel der Sachwalter wäre mit einer Verzögerung des Verfahrens infolge Einarbeitungszeit zu rechnen. Eingespielte Aufsichtsprozesse müssten sich erneut etablieren. Beides würde das Verfahren verlangsamen und Kosten zulasten der Gläubiger verursachen. Ausserdem würde die Bestimmung eines neuen Sachwalters voraussichtlich auch Verunsicherungen im Betrieb und bei den Gläubigern auslösen. Das bisherige Verfahren hat den Betrieb stabilisiert und damit den Erhalt der medizinischen Versorgung in der Region gestärkt. Das GZO teilt den von Clearway geäusserten Eindruck nicht, dass Gläubigergruppen unfair behandelt würden.

 

Der Austausch mit den Gläubigern ist für die Leitung des GZO von grosser Bedeutung. Sie begrüsst es, wenn sich die Gläubiger an der Versammlung aus erster Hand informieren – oder sich vertreten lassen.

 

Weitere Informationen zur ausserordentlichen Gläubigerversammlung finden Sie auf der Seite der Sachwalter: www.sachwalter-gzo.ch

Als Ergänzung zu unseren Updates auf der Webseite erhalten Gläubigerinnen und Gläubiger, die sich beim Schuldenruf gemeldet haben, neu einen Newsletter. Wir halten Sie so über den Stand der Umsetzung unseres Sanierungskonzepts und den Spitalbetrieb auf dem Laufenden.
> 15.07.2025: Newsletter für Gläubiger 
 

Das Bezirksgericht Hinwil hat die Beschwerde gegen den Schuldenruf in Bezug auf die Anleihegläubiger abgewiesen. Das Verfahren ist nun vor dem Obergericht des Kantons Zürich hängig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sachwalter: www.sachwalter-gzo.ch 

Seit dem 19. Dezember 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der definitiven Nachlassstundung. Anfang Juni 2025 berichteten die Sachwalter dem Bezirksgericht Hinwil über die aktuelle Betriebssituation und die Weiterentwicklung des Sanierungsplans. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 16. Juni 2025 entschieden, die definitive Nachlassstundung um weitere 12 Monate bis zum 19. Juni 2026 zu verlängern und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Sachwalter gefolgt.


In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung realistische Chancen auf den Abschluss eines Nachlassvertrages bestehen. «Der Gerichtsentscheid untermauert, dass das GZO über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt und wir mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung unseres Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg sind», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

 

Die Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessensgruppen auszuarbeiten. Aktuell finden Gespräche mit unterschiedlichen Gläubigern statt, bei welchen das GZO die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts bespricht.


Der Zeitplan sieht vor, dass die Gläubiger im Frühjahr 2026 über den Nachlassvertrag befinden können. Die Beendigung der definitiven Nachlassstundung ist gemäss aktuellem Stand des Sanierungskonzepts für das zweite Quartal 2026 geplant. 

Alles rund um die Sanierung finden Sie hier. 

Das GZO Spital Wetzikon bleibt im Besitz der öffentlichen Hand. Die Trägergemeinden der GZO AG lehnen das Kaufangebot der Evolva Holding AG nach Prüfung durch Fachexperten geschlossen ab, schreiben die Gemeinden in einer veröffentlichten Mitteilung. Die Evolva ist eine «leere Unternehmenshülle» und «kann keinerlei Erfahrung im Spitalbetrieb nachweisen», heisst es unter anderem in der Begründung.

 

Die Exekutiven der Gemeinden Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon untermauern den bereits eingeschlagenen Weg: "Der bestehende Sanierungsplan des GZO und der Aktionärsgemeinden ist transparent, generiert das benötigte neue Kapital und stellt somit für alle involvierten Parteien die eindeutig bessere Lösung dar." Unser Sanierungskonzept schafft die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen medizinischen Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Zürcher Oberland. Weitere Informationen zum Entscheid können Sie aus der Medienmitteilung im Anhang entnehmen.

 

Dieser Entscheid schafft rechtzeitig Klarheit vor den Abstimmungen in den Gemeinden, auf die wir uns als Spital nun fokussieren müssen.

 

Mehr Informationen zu den Aktionärsgemeinden finden Sie hier. 

Das GZO hat dieses Angebot, das sich an die Aktionärsgemeinden richtet, heute zur Kenntnis genommen und wird den von Evolva unterbreiteten Sanierungsvorschlag eingehend prüfen. Das Angebot der Evolva fällt zeitlich zusammen mit aktuell stattfindenden Gesprächen mit unterschiedlichen Gläubigern, bei welchen das GZO mögliche Verbesserungen des Schuldenschnitts bespricht. Aus diesen Gesprächen geht hervor, dass die vom GZO vorgeschlagenen Nachschärfungen auf positive Resonanz stossen.

 

Das GZO wird im Rahmen seiner Prüfung den Sanierungsvorschlag der Evolva dem bestehenden GZO-Sanierungsplan gegenüberstellen. Ziel ist eine tragfähige, nachhaltige Lösung für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland mit der Möglichkeit zur Integration in einen Verbund.

Am 7. Mai 2025 fand eine Online-Informationsveranstaltung für Gläubiger von Seiten GZO AG Spital Wetzikon statt, zu welcher alle Gläubigerinnen und Gläubiger vorgängig eingeladen wurden. Der neue Verwaltungsratspräsident Andreas Mika, die Spitalleitung sowie die Sachwalter informierten über das Verfahren und beantworteten Fragen.

Entnehmen Sie die Details der publizierten Präsentation der Gläubiger-Information oder der Webseite der Sachwalter.

Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon ist neu besetzt. Heute Abend, 16. April 2025, haben die 12 Aktionärsgemeinden an einer ausserordentlichen Generalversammlung sechs neue Mitglieder in die strategische Führung gewählt:

 

Andreas Mika, Verwaltungsratspräsident: Ihn zeichnet seine langjährige Spitalerfahrung auf operativer und strategischer Ebene sowie seine breite Vernetzung im Gesundheitswesen in der Region aus: Vor seiner Selbstständigkeit amtete er als Leiter Finanzen und Dienste und Mitglied der Geschäftsleitung im Spital Männedorf, zudem war er mehrere Jahre in leitender Position in der Spital STS AG (Thun) tätig. Zusätzlich übernimmt er interimistische Führungsmandate auf Geschäftsleitungsstufe in verschiedenen Gesundheitsinstitutionen. Der in Galgenen SZ wohnhafte Andreas Mika ist ursprünglich gelernter Rettungssanitäter und verfügt über einen Bachelor in Gesundheitsökonomie. Der Gründer und Geschäftsführer der SimplyProjects GmbH war Teil der Expertengruppe, welche die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes der GZO AG Spital Wetzikon im Auftrag der Aktionärsgemeinden begleitet hat.

 

Dr. Hansjörg Lehmann, Mitglied des Verwaltungsrats: Der Wetziker ist seit 2024 CEO der Careum AG Bildungszentrum für Gesundheitsberufe. Davor war er rund sieben Jahre als CFO und später als CEO am Kantonsspital Winterthur tätig. Während neun Jahren, von 2008 bis 2017, verantwortete er bei der Gesundheitsdirektion Zürich die Spitalplanung sowie das Geschäftsfeld Gesundheitsversorgung und war Mitglied der Geschäftsleitung. Vor seinem Einstieg in die Gesundheitsbranche war Dr. Hansjörg Lehmann Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank. Dr. Hansjörg Lehmann hat in Gesundheitsökonomie promoviert.

 

Dr. Virginie Schubert, Mitglied des Verwaltungsrats: Dr. Virginie Schubert ist COO und Leiterin Regionen des Luzerner Kantonsspitals. In dieser Funktion ist sie zuständig für drei Regionalspitäler. Vor ihrer Tätigkeit in Luzern war sie Teil der Geschäftsleitung im Spital Bülach, arbeitete in leitender Position im Spital Uster sowie bei der Charité – Universitätsmedizin in Berlin. Virginie Schubert ist promovierte Ökonomin und verfügt über einen Hochschulabschluss in Biochemie.

 

Prof. Dr. Jörg Daniel Leuppi, Mitglied des Verwaltungsrats: Der Allgemeininternist und Pneumologe ist seit mehreren Jahren als klinischer Professor für Innere Medizin der Universität Basel sowie als Chief Medical Officer und Leiter des Universitären Instituts für Innere Medizin am Kantonsspital Baselland tätig. Vor seinem Wechsel nach Liestal arbeitete Prof. Jörg Daniel Leuppi als leitender Arzt sowie als stellvertretender Chefarzt im Universitätsspital Basel. Seit 2008 begleitet Prof. Jörg Daniel Leuppi verschiedene Umstrukturierungs- und Fusionsprozesse in Spitälern und konnte dabei wertvolle Erfahrungen in anspruchsvollen Transformationsprozessen sammeln.

 

Katja Bruni, Mitglied des Verwaltungsrats: Sie lebt in Eschenbach und war über 20 Jahre am Universitätsspital Zürich tätig, zuletzt als Direktorin Pflege und MTTB sowie stellvertretende CEO. Zurzeit ist sie Co-Präsidentin von labmed Schweiz, dem Berufsverband der biomedizinischen Analytik und Labordiagnostik, und Verwaltungsrätin im Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe in Zürich. Ihre Karriere begann sie als Biomedizinische Analytikerin am Inselspital Bern. Katja Bruni hat einen Master in Health Service Management.

 

Christian Elsener, Mitglied des Verwaltungsrats: Christian Elsener ist seit 2016 Geschäftsführer der elsener+partner ag. Er ist Berater für Infrastruktur- und Immobilienmanagement und verfügt über grosse Expertise im Gesundheitswesen. Zuvor war Christian Elsener 15 Jahre in leitender Position beim Beratungsunternehmen PwC Schweiz tätig. Als Director Real Estate Consulting war er in der Abteilung Advisory Deals für die Gesundheitsbranche verantwortlich. Christian Elsener ist Dipl. Wirtschaftsingenieur STV sowie Dipl. Bauingenieur ETH.

 

Der Verwaltungsrat nimmt seine Arbeit mit sofortiger Wirkung auf. Er wird das Sanierungskonzept konsequent weiterverfolgen und weiterhin konkrete, ergänzende Sanierungselemente sorgfältig prüfen. Er setzt sich engagiert für eine starke Partnerschaft mit Spitälern und Gesundheitsdienstleistern ein. «Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Verwaltungsrat möchte ich den Weg ebnen, damit das GZO gestärkt aus der Krise geht», sagt der neue Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. «Wir wollen wieder ein stabiler und verlässlicher Gesundheitspartner im Zürcher Oberland werden, der vor allem für seine Pflege- und Behandlungsqualität öffentliche Aufmerksamkeit erhält.» 

 

Die Neubesetzung des Verwaltungsrats der GZO AG Spital Wetzikon ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur erfolgreichen Sanierung. «Dass sich mit dem neuen Verwaltungsrat ausgewiesene Führungspersönlichkeiten aus dem Spitalwesen zu unserem Haus und dem eingeschlagenen Sanierungskurs bekennen, ist ein starkes Signal – auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren. «Gleichzeitig danken wir dem bisherigen Verwaltungsrat für die gute Zusammenarbeit – gerade auch in der Zeit der Krise – bis zum letzten Tag.»

 

Ende 2024 bot der bisherige Verwaltungsrat mit seinem Präsidenten Jörg Kündig Hand für eine geordnete, personelle Neubesetzung. Die Aktionärsgemeinden setzten daraufhin eine Findungskommission zur Rekrutierung der neuen Verwaltungsratsmitglieder ein.

Trotz Nachlassstundung konnte der Spitalbetrieb der GZO AG Spital Wetzikon im Jahr 2024 unverändert fortgeführt werden. Der Betrieb war stabil. In der Nachlassstundung, 1. Mai bis 31. Dezember 2024, konnte aus dem operativen Spitalbetrieb insgesamt ein positiver Cashflow erarbeitet werden. Dies verdeutlicht, dass das Spital Wetzikon über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt. «Dies haben wir dem grossen Engagement unserer Mitarbeitenden und der Treue unserer zuweisenden Ärzteschaft in der Region zu verdanken! Wir nehmen das nicht für selbstverständlich», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.

 

Obwohl die Nachlassstundung bei Patienten, Mitarbeitenden, Zuweisern und Lieferanten für gewisse Unsicherheiten gesorgt hat, ist der Umsatz nur geringfügig zurückgegangen. Die konsolidierte Jahresrechnung 2024 zeigt einen Betriebsertrag von CHF 152.5 Mio., was Mindereinnahmen von 1.6% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

 

Im Rahmen des Sanierungsprogramms kam es zu Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten. Das betriebliche Ergebnis wird jedoch belastet durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Restrukturierungskosten. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei CHF 5.6 Mio., die EBITDA-Marge bei 3.7%.

 

Aufgrund der vorläufigen Einstellung des Neubauprojekts sowie der Überprüfung des Geschäftsplans der GZO AG im Rahmen der Sanierungsarbeiten, war eine Wertberichtigung nötig. Diese Wertberichtigung erfolgte auf Basis eines sogenannten Impairment-Tests und anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Der Werthaltigkeitstest resultierte in einer Wertberichtigung (Impairment) von CHF 110 Mio. Unter Berücksichtigung aller Positionen zeigt sich ein Unternehmensverlust von CHF -123.3 Mio.

 

Geglückter Start ins neue Jahr

 

Das Betriebsergebnis der ersten Monate im neuen Jahr ist erfreulich. Vor Abzug der Restrukturierungskosten konnte ein EBITDA von CHF 1.2 Mio. erzielt werden, was der im Businessplan geforderten EBITDA-Marge von 4.7% entspricht.  

 

Die Nachlassstundung gibt der Gesellschaft die Zeit und die Möglichkeit, sich zu sanieren und neu aufzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungskonzepts ist die Kapitalerhöhung von CHF 50 Mio. durch die Aktionärsgemeinden. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Juni respektive im November in den 12 Aktionärsgemeinden zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung über den gegenüber den Gläubigern noch vorzuschlagenden Nachlassvertrag findet voraussichtlich im ersten Quartal 2026 statt. Das im Oktober 2024 präsentierte vorläufige Sanierungskonzept wird in den kommenden Monaten mit allen Interessensgruppen weiterentwickelt und konkretisiert.

Wir laden alle GZO-Gläubigerinnen und -Gläubiger (Finanzgläubiger, Obligationäre, Lieferanten, Dienstleister, Partnerärzte, Versicherungen, Gesundheitsdirektionen,  Mitarbeitende, etc.) zu einem Webinar ein:

Datum:7. Mai 2025
Zeit:10.00 bis max. 11.30 Uhr
Einwahl-Link Webinarhttps://gzo.webex.com/weblink/register/r19d8989f8b696963230a11dc50d56e4d 

 

Das GZO informiert Sie hierbei über den aktuellen Geschäftsgang sowie den Stand des Nachlassverfahrens und geht auf häufige Fragen ein (gerne können Sie diese bereits auf slido.com mit dem Code #1381078 einreichen). Finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen für GZO-Gläubigerinnen und -Gläubiger auf unserer Webseite www.gzo.ch/glaeubiger.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung der GZO AG Spital Wetzikon handelt und NICHT um eine Gläubigerversammlung nach SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs).

Ein Anleihegläubiger hat beim Bezirksgericht Hinwil im Rahmen des laufenden Schuldenrufes Beschwerde gegen die Einlieferung der Titel in das Depot der Sachwalter eingelegt. Aufgrund der Dringlichkeit des Schuldenrufes (bis 20. März 2025) hat das Gericht eine superprovisorische Verfügung erlassen und die Sachwalter angewiesen, den Schuldenruf in Bezug auf die Anleihegläubiger zu widerrufen.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Sachwalter.

Nach dem Eintritt in die definitive Nachlassstundung haben die Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon am 20. Februar 2025 den Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon werden aufgefordert, ihre Forderungen innert eines Monats bei den Sachwaltern anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht fristgerecht anmelden, sind bei den Verhandlungen um den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.

 

Die der GZO AG Spital Wetzikon bekannten Gläubigerinnen und Gläubiger werden per Brief über den Schuldendruf informiert. Weitere Informationen wie Wegleitungen und Formulare sind auf der Internetseite der Sachwalter aufgeschaltet.

Mit dem neuen Podcast «GZO im Fokus» macht das GZO Spital Wetzikon wichtige Themen rund um die Sanierung und den Spitalbetrieb hörbar. Der Podcast ist für alle, die sich vertieft mit der Sanierung des GZO Spital Wetzikon befassen und auf Informationen aus erster Hand setzen.

 

Warum gibt es keinen «Businessplan Spitalverbund»? Ist ein Kapitaleinschuss der Gemeinden wirklich nachhaltig? Und wie sieht es mit der Neubesetzung des Verwaltungsrats aus? In der ersten Folge gibt Spitaldirektor Hansjörg Herren mit Finanzdirektor Daniel Müller auf diese und andere drängenden Fragen fundierte Antworten.

 

Die erste Folge ist ab sofort auf Spotify und auf der Webseite des GZO Spital Wetzikon abrufbar. Zudem informiert das GZO Interessierte einmal monatlich via Newsletter. Dieser kann unter www.gzo.ch/ueber-uns/gzo-newsletter abonniert werden.

Wir sind sehr erfreut, dass die überwiegende Mehrheit der Exekutiven der Aktionärsgemeinden hinter dem Sanierungskonzept der GZO AG Spital Wetzikon steht und sich an der Kapitalerhöhung beteiligen möchte. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur umfassenden und nachhaltigen Sanierung des GZO Spital Wetzikon. Derzeit wird das Sanierungskonzept mit allen relevanten Interessensgruppen verfeinert und konkretisiert. Wir bedauern, dass die Exekutiven der Gemeinden Rüti und Bubikon keinen positiven Grundsatzentscheid gefällt haben.

 

Wir begrüssen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aller Aktionärsgemeinden über die Kapitalerhöhung in ihren jeweiligen Gemeinden werden abstimmen können. Wir sind überzeugt, dass der Stimmbevölkerung eine weiterhin bestehende und nachhaltige Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland wichtig ist und dass diese einem grossen Interesse der Gesamtgesellschaft entspricht.

Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 19. Dezember 2024 entschieden, die provisorische Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 in eine definitive Nachlassstundung zu überführen. Als definitive Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach eingesetzt.

 

Die definitive Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen. «Die definitive Nachlassstundung gibt uns die nötige Zeit, die Interessengruppen zusammenzuführen», erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.

 

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für einstweilen 6 Monate gewährt, das heisst bis zum 19. Juni 2025. Das Gericht folgte damit dem Antrag der provisorischen Sachwalter und der GZO AG Spital Wetzikon. In seiner Prüfung des Gesuchs kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages besteht. Die definitive Nachlassstundung kann für maximal 6 Monate bewilligt werden. Danach kann die definitive Nachlassstundung für maximal weitere 18 Monate verlängert werden.

 

In den kommenden Monaten wird das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert. Ziel ist es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniert. Dazu wird die GZO AG Spital Wetzikon den offenen Dialog mit den Anspruchsgruppen fortführen, um die bestmöglichen Lösungsansätze zu erarbeiten.

 

Für Rückfragen

Medienstelle: kommunikation@dont-want-spam.gzo.ch

Die GZO AG Spital Wetzikon hat am 9.12.2024 den geprüften Zwischenabschluss per 30.09.2024 veröffentlicht. Dieser weist für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024, nicht zuletzt aufgrund von zwingend erforderlichen Wertberichtigungen, einen Verlust von rund CHF 121 Mio. aus. Dieser substantielle Verlust hat eine Überschuldung der GZO AG per 30. September 2024 zur Folge.

 

Wie im geprüften Zwischenabschluss näher ausgeführt wird, zeigte sich aufgrund der vorläufigen Einstellung des Neubauprojekts sowie der Überprüfung des Geschäftsplans der GZO AG im Rahmen der Sanierungsarbeiten, dass die Werthaltigkeit der Sachanlagen (Immobilien, Anlagen im Bau) der GZO AG nicht mehr gegeben ist und daher eine Wertberichtigung erforderlich ist. Diese Wertberichtigung erfolgte auf Basis eines sog. Impairment Tests und anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Betragsmässig bewegt sich die Wertberichtigung im Rahmen dessen, was die GZO AG bereits im Rahmen der Vorstellung des Sanierungskonzeptes bekannt gegeben hat.

 

Der operative Betrieb ist weiterhin stabil. Das betriebliche Ergebnis wird belastet durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Berater und Sachwalterkosten. Unberücksichtigt dieser ausserordentlichen Einflussfaktoren ergibt sich für die Periode 1.1.2024 bis 30.09.2024 ein positives Betriebsergebnis von CHF 3.9 Mio. Der Zwischenabschluss zeigt sodann, dass sich der Spitalbetrieb auf operativer Ebene während der provisorischen Nachlassstundung selbst getragen hat (auch unter Berücksichtigung der Beratungs- und Sachwalterkosten). Dies verdeutlicht, dass die GZO AG Spital Wetzikon über einen funktionierenden operativen Spitalbetrieb verfügt.

 

In den kommenden Monaten wird das Sanierungskonzept weiter verfeinert und konkretisiert werden. Die GZO AG Spital Wetzikon wird dazu weiterhin in konstruktivem Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen stehen, um die notwendigen Lösungen zu erarbeiten.

 

Zwischenabschluss per 30.09.2024 

Die Aktionärsgemeinden äusserten sich zur Anschubfinanzierung für das GZO Spital Wetzikon: «Sanierungskonzept Spital Wetzikon: Anschubfinanzierung von 50 Millionen Franken wird geprüft».

Am 25. Oktober 2024 präsentierte die GZO AG ein umfassendes Sanierungskonzept. Dieses Sanierungskonzept bildet zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm das Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals. Das Sanierungskonzept beinhaltet eine Erhöhung des Eigenkapitals aufseiten der 12 Eigentümergemeinden des Spitals bei gleichzeitigem Schuldenschnitt aufseiten der Gläubiger. Durch das Sparprogramm ist der operative Betrieb gesichert und das Spital erzielt eine positive EBITDA-Marge.

 

Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen. Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 27. März 2024. Mit diesem Beschluss hatte die Zürcher Regierung eine finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon abgelehnt.

 

Vorausgesetzt, dass das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der GZO AG in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimmt, erhält die GZO AG die notwendige Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen. Als strategisches Ziel strebt das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitälern den Aufbau eines Spitalverbunds an.

Die Aktionärsgemeinden veröffentlichten heute Morgen ihre Medienmitteilung «Wechsel im Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon».

Dieses Sanierungskonzept und das seit Anfang 2024 laufende Sparprogramm am Spital Wetzikon bilden die beiden Stützen für die umfassende und nachhaltige finanzielle Gesundung des Spitals Wetzikon. Stimmt das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zu, erhält die GZO AG Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen.

 

Für die Mitglieder des Verwaltungsrates der GZO AG ist damit der geeignete Zeitpunkt gekommen, um Hand zu bieten für eine Nachfolgelösung. Allen Verwaltungsräten ist es wichtig, dass ein geordneter Übergang zu einer personellen Neubesetzung des GZO-Verwaltungsrats stattfinden kann. Das weitere Vorgehen soll deshalb in Absprache mit den Eigentümern, den Aktionärsgemeinden des GZO, erfolgen. Ziel aller Verwaltungsratsmitglieder ist, eine starke und finanziell gesicherte Gesundheitsversorgung für das Zürcher Oberland zu erreichen.

Aufschaltung der Urkunde zur Anleihegläubigerversammlung vom 25.10.2024 (ohne Teilnahmeverzeichnis)

Anmelde-Links zu den Gläubiger-Informationsveranstaltungen vom Montag, 11.11.2024 und Mittwoch, 13.11.2024 sind verfügbar. Zielgruppe sind insbesondere Lieferanten, Dienstleister und Partner. Für Obligationäre fand am 25.10.2024 eine Anleihegläubigerversammlung statt:

Stellungnahme der Aktionärsgemeinden zur finanziellen Unterstützung des GZO Spital Wetzikon

Die GZO AG nimmt zur Kenntnis, dass die GZO Creditor Group versucht, nachträglich Stimmen zugunsten der von ihnen beantragen Anpassung der Anleihebedingungen zu sammeln. Der in Art. 1172 Abs. 2 OR vorgesehene Mechanismus der Nachreichung von fehlenden Stimmen, um die erforderliche Stimmanzahl zu erreichen, steht gemäss klarem Gesetzestext lediglich der Schuldnerin, d.h. der GZO AG, zur Verfügung, jedoch nicht den einzelnen Anleihegläubigern. Die GZO AG beabsichtigt nicht, von dieser gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die GZO AG den beantragten Änderungen der Anleihebedingungen nicht zugestimmt hat und – wie schon mehrfach kommuniziert – auch nicht zustimmen wird. Eine solche Zustimmung ist jedoch gesetzlich (Art. 1173 Abs. 2 OR) zwingend erforderlich.

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.