Die GZO AG Spital Wetzikon ist seit längerem im Austausch mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Alle eingegangenen Angebote werden sorgfältig geprüft. Aktuell liegt ein konkretes, schriftliches Angebot vor, das im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan eine potenziell höhere Nachlassdividende für die Gläubiger versprechen könnte.
Das Angebot sieht vor, dass sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte an einen Investor verkauft werden und der Betrieb des Spitals durch einen externen Spitalbetreiber fortgeführt wird. Es ist allerdings an wesentliche Vollzugsbedingungen geknüpft, wie etwa die Übertragung aller Leistungsaufträge auf die neue Spitalbetreibergesellschaft.
Um die Umsetzbarkeit dieses Angebots fundiert abklären zu können, hat die GZO AG zusammen mit den Sachwaltern eine eingehendere Prüfung eingeleitet.
Übertragung / Neuerteilung Leistungsaufträge durch die beteiligten Gesundheitsdirektionen als unabdingbare Vollzugsbedingung
Kantonale Leistungsaufträge sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Spital Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen und abrechnen kann.
Im Kanton Zürich werden die Leistungsaufträge auf Antrag der Gesundheitsdirektion durch den Regierungsrat vergeben. Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat auf frühere Anfragen der GZO AG wiederholt festgehalten, dass Leistungsaufträge sowohl an den Standort wie auch an den jeweiligen Rechtsträger, in diesem Fall die GZO AG, gebunden seien.
Um in dieser zentralen Frage erneut Klarheit zu schaffen, räumt die GZO AG dem Anbieter zusätzliche Zeit ein, um zu klären, ob für ihn eine Möglichkeit zur unmittelbaren Übertragung aller Leistungsaufträge auf eine neue Gesellschaft gefunden werden kann. Es ist daher unumgänglich, die geplante Gläubigerversammlung von Mitte Mai zu verschieben.
Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept, Nachlassvertrag fertig ausgearbeitet
Die Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden, und ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag liegt als Vorschlag bereit. Damit ist sichergestellt, dass den Gläubigern zeitnah ein nachhaltiger Nachlassvertrag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, auch wenn sich das nun in Prüfung befindliche Angebot letztlich nicht umsetzen lassen sollte.
Die GZO AG und die Anbieterin haben sich während der laufenden Prüfung des Angebots auf Vertraulichkeit verständigt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die GZO AG wieder informieren
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. März 2026 haben die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon einstimmig die Kapitalerhöhung von bis zu
50 Millionen Franken beschlossen. Voraussetzung für die Umsetzung der Kapitalerhöhung bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen und das Nachlassgericht diesen bestätigt.
Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden bei einem Treuhänder (sog. Escrow Agent) hinterlegt werden. Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend abrufen. Damit sind mindestens 46.9 Millionen Franken von den benötigten 50 Millionen Franken gesichert. Über die Zusatzkredite für die verbleibenden 3.12 Millionen Franken wird im Juni 2026 in den Aktionärsgemeinden entschieden.
Sanierungsplan auf Kurs
Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken ist ein zentrales Element im Sanierungskonzept der GZO AG. «Mit dem frischen Geld legen die Gemeinden die Basis für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichern die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie bauliche Massnahmen im Rahmen des Rohbaus+.
Die GZO AG arbeitet derzeit an der Finalisierung des Nachlassvertrags. Mit Einladung zur für Mitte Mai geplanten Gläubigerversammlung werden die Gläubiger über das Angebot der GZO AG informiert.
Die Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon kommt planmässig voran. Zwei zentrale Elemente des Sanierungskonzepts sind gesichert: der stabil laufende operative Betrieb sowie die Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden. Aktuell steht die dritte Säule im Vordergrund – die Ausarbeitung des Nachlassvertrags. Parallel dazu werden Abklärungen zur vierten, auf die Zukunft ausgerichtete Säule, vorgenommen: der Fertigstellung des Neubaus.
In diesem Zusammenhang haben 11 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon - Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon – zusammen mit der GZO AG Spital Wetzikon dem Zürcher Regierungsrat beantragt, eine Garantie über 50 Millionen Franken zur erleichterten Kapitalaufnahme zu Gunsten der GZO AG Spital Wetzikon zu gewähren. Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung zur Fertigstellung des Neubaus eingesetzt werden. Die vom Kanton gewährte Garantie kann mit dem Spitalareal Wetzikon grundpfandrechtlich besichert werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Nachlassstundung durch Genehmigung und Bestätigung des Nachlassvertrages.
Die GZO AG Spital Wetzikon hat die Zeit seit der Ablehnung ihres ersten Unterstützungsgesuchs durch den Regierungsrat am 27. März 2024 gut genutzt, um die Weichen für eine gesunde Zukunft des Unternehmens zu stellen. Der Spitalbetrieb wurde optimiert, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat wurden neu besetzt. Die Bevölkerung des Zürcher Oberlandes hat zudem mit über 70 Prozent Ja-Anteil einer Erhöhung des Eigenkapitals zum Erhalt des Spitals zugestimmt. Damit ist ein wesentliches Element des Sanierungsplans erfüllt. Parallel zu den Abstimmungsvorbereitungen fand ein intensiver Austausch mit verschiedenen Gläubigern zur Vorbereitung des Nachlassvertrages statt. Das aktuell nachgeschärfte Sanierungskonzept setzt auf einen Schuldenschnitt. Dieser ist unumgänglich und ermöglicht bei einer Zustimmung dem GZO Spital Wetzikon das Überleben. Die Gläubiger tragen damit einen wesentlichen Teil zur Gesundung des Spitals bei.
Altbau mit umfassenden Sanierungsbedarf
Trotz Nachlassstundung kann die GZO AG Spital Wetzikon ihre zentrale Funktion in der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiter wahrnehmen und sogar erneut stärken. Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten zählen auf die Versorgung durch die GZO AG Spital Wetzikon. Ein Wegfall der GZO AG Spital Wetzikon hätte gravierende Auswirkungen für die Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland. Das zeigt sich nicht nur, doch insbesondere auch in der aktuellen Winter- und Grippesaison: Spitäler mit Notfallstationen sind teilweise so stark ausgelastet, dass sie keine Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können und die Ambulanzfahrzeuge deshalb zum nächsten oder übernächsten Spital in einem anderen Kanton fahren müssen.
Vertiefte Analysen haben gezeigt, dass der Altbau umfassenden Sanierungsbedarf aufweist und für die künftige Erfüllung der Leistungsaufträge die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer ist. Zudem bietet der Neubau für die moderne Gesundheitsversorgung deutlich bessere Möglichkeiten. Der Businessplan bestätigt, dass die Amortisation und Verzinsung der für die Fertigstellung des Spitalneubaus notwendigen Investitionen von der GZO AG Spital Wetzikon getragen werden können. Zusätzliche Fremdmittel von 50 Millionen Franken werden für die Fertigstellung des Neubaus benötigt.
Angespannte Lage auf dem Spitalfinanzierungsmarkt
Verschiedene Gespräche mit möglichen Kapitalgebern haben gezeigt, dass sie das Projekt als sinnvoll erachten und dieses grundsätzlich auch finanzieren würden. Aufgrund der angespannten Situation im Spitalfinanzierungsmarkt sind sie aber generell nur mehr bereit, Spitalinvestitionen zu finanzieren, wenn eine Staatsgarantie besteht.
«Die Sanierung schreitet nach Plan voran. Der Kanton könnte jedoch die Tür zum Königsweg öffnen – wovon alle Anspruchsgruppen profitieren könnten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. «Die Gemeinden und ihre Bevölkerung erhalten eine nachhaltige Gesundheitsversorgung mit zeitgemässer Infrastruktur. Der Kanton wiederum erhält mit der grundpfandrechtlich besicherten Garantiesprechung ein Modell, das sich auch auf finanzielle Fragestellungen anderer Spitäler übertragen lässt.»
Wesentliche Unterschiede zum Gesuch 2024 im Überblick:
Für Rückfragen
Pascal Bassu, Stadtpräsident Wetzikon: 079 688 98 70
Andreas Mika, VRP GZO AG via GZO-Medienstelle: 044 934 27 19, kommunikation@gzo.ch
Am 30. Januar 2026 informierten die GZO AG Spital Wetzikon gemeinsam mit den Sachwaltern die Gläubiger über den aktuellen Stand des Geschäftsgangs sowie des Nachlassverfahrens. Dabei handelte es sich ausschliesslich um eine reine Informationsveranstaltung und nicht um eine Gläubigerversammlung im Sinne des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG).
Vorgestellt wurde ein aktueller Zwischenstand des seit Oktober 2024 nachgeschärften Sanierungskonzepts. Dabei muss die Ausgestaltung nicht allein die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, sondern zugleich den bestehenden politischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Auch dasnachgeschärfte Sanierungskonzept beruht nach wie vor auf einem unumgänglichen Schuldenschnitt. Dieser ist die Grundvoraussetzung, damit die GZO AG Spital Wetzikon ihre Existenz sichern kann, sofern er von den Gläubigern angenommen wird. Gleichzeitig wird neu die sofortige Barauszahlung um Besserungselemente ergänzt werden. Als eines dieser Elemente ist die anteilige Auszahlung eines EBITDA-Überschusses über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Weitere Besserungselemente befinden sich aktuell in der Prüfung.
Sollte die Finanzierung des geplanten Neubaus gesichert werden können, sieht das Konzept ein Stundungselement von CHF 25 Millionen mit einer Laufzeit von zehn Jahren vor. Für die Fertigstellung des Neubaus werden darüber hinaus zusätzliche Fremdmittel in Höhe von CHF 50 Millionen benötigt. Die Realisierung dieses Vorhabens würde den zukünftigen finanziellen Spielraum aus dem Betrieb weiter stärken und die Rückzahlungsfähigkeit gegenüber den Gläubigern erhöhen. Ob diese Variante umgesetzt wird, hängt massgeblich von den Kosten der Fremdfinanzierung ab.
Die GZO AG Spital Wetzikon setzt die Gespräche mit Gläubigern fort. Eingegangene Vorschläge von Gläubigern sowie des Gläubigerausschusses werden weiterhin intensiv geprüft. Das finale Sanierungskonzept wird anlässlich der Gläubigerversammlung vorgestellt. Die Gläubigerversammlung ist für Mitte Mai geplant.
Detaillierte Informationen zum Geschäftsgang, dem Sanierungskonzept 2.0 sowie verworfene Sanierungsvarianten können Sie aus der Präsentation vom 30. Januar 2026 entnehmen.
Die Präsentation der Sachwalter ist auf deren Homepage aufgeschaltet.
Für Rückfragen
Medienstelle: kommunikation@gzo.ch
Die Sachwalter haben am Mittwoch, 7. Januar 2026, den Schuldenruf für die Anleihegläubiger im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Alle Informationen und Formulare dazu finden Sie auf der Webseite der Sachwalter.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist die Beschwerde eines Anleihegläubigers gegen den Schuldenruf rechtskräftig abgewiesen. Die Sachwalter werden den Schuldenruf für Anleihegläubiger Anfang 2026 erneut durchführen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sachwalter.
Am 19. Dezember 2025 hat die GZO AG Spital Wetzikon zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Alle Informationen dazu finden Sie im neuen Newsletter.
> 19.12.2025: Newsletter für Gläubiger
Am 30. November haben 11 der 12 Aktionärsgemeinden Ja zur Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital Wetzikon gestimmt. Die Stimmberechtigten von Bubikon sagten mit 51,5 Prozent knapp Nein. Wie die Aktionärsgemeinden Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon am Montag mitteilten, werden nun Optionen geprüft, wie der fehlende Betrag aus Bubikon von 3,12 Millionen Franken ausgeglichen werden kann.
Das GZO unterstützt die Gemeindevertretenden in diesem Prozess im Hintergrund. Für das GZO ist wichtig, dass der fehlende Betrag von 3,12 Millionen Franken kompensiert wird. Zum einen ist das Sanierungskonzept und der hinterlegte Businessplan auf 50 Millionen Franken Kapitalerhöhung ausgelegt, zum anderen erwarten die Gläubiger eine entsprechende Beteiligung seitens der Gemeinden.
Alles Weitere entnehmen Sie der Medienmitteilung der Gemeinden.
Bäretswil, Bauma, Dürnten, Grüningen, Gossau, Fischenthal, Hinwil, Seegräben, Rüti, Wald und Wetzikon haben der Kapitalerhöhung für das GZO Spital Wetzikon deutlich zugestimmt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon lehnen die Vorlage äusserst knapp ab – es fehlten 87 Stimmen. Damit kommen anstelle der beantragten 50 Millionen Franken insgesamt 46,9 Millionen Franken für die Kapitalerhöhung zusammen. «Wir bedauern, dass wir die Bevölkerung in Bubikon nicht überzeugen konnten. Gleichzeitig bedanken wir uns herzlich bei allen Stimmberechtigten, die sich mit ihrem Ja klar für das GZO ausgesprochen haben», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Der Ja-Stimmen-Anteil gerechnet über alle 9 Gemeinden, die an der Urne abgestimmt haben, lag bei 71 Prozent. «Dieses deutliche Resultat zeigt, dass die Rettung des Spitals und das Zielbild einer gemeinsamen Verbundslösung einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung im Zürcher Oberland entspricht», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren. «Der starke Rückhalt in der Bevölkerung motiviert uns weiterzukämpfen – wir setzen alles dafür ein, die Notfall- und Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sicherzustellen.»
Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts. Da die benötigte Summe nicht vollumfänglich zustande kommt, muss nach Alternativen gesucht werden. «Die Aktionärsgemeinden und Fachexperten analysieren gemeinsam mit uns die neue Situation genau und suchen nach Lösungen, wie der fehlende Betrag von 3,1 Millionen Franken ausgeglichen werden kann», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. In den kommenden zehn Tagen wird intensiv beraten.
Spitalbetrieb läuft wie gewohnt weiter
Der Spitalbetrieb bleibt vom Abstimmungsresultat unbeeinflusst und läuft unverändert weiter. Die Mitarbeitenden des GZO sind nach wie vor für alle Bürgerinnen und Bürger aus allen zwölf Aktionärsgemeinden da – sei es im Notfall, bei einem geplanten Eingriff oder bei einer Geburt. Die Nachlassstundung ist bis Mitte Juni 2026 bewilligt und könnte bei Bedarf und soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um weitere sechs Monate verlängert werden.
Für Rückfragen
Medienstelle: kommunikation@gzo.ch
Die Sachwalter haben am 8. September 2025 eine Gläubigerversammlung nach Art. 295b SchKG durchgeführt. Das GZO Spital Wetzikon informierte die Gläubiger aus erster Hand über den aktuellen Stand des Sanierungskonzepts und den Betrieb. Die Unterlagen sind auf der Webseite des GZO für alle zugänglich.
Über 500 Gläubigerstimmen wurden an der Veranstaltung registriert. «Wir sind erfreut, dass die Veranstaltung bei den Gläubigern auf grosses Interesse gestossen ist und die Möglichkeit wahrgenommen wurde, uns direkt Fragen zu stellen», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Die Gläubigerversammlung hat den Antrag von Clearway Capital Partners zur Auswechselung der Sachwalterschaft deutlich abgelehnt. «Wir sind erleichtert, dass sich die Mehrheit der Gläubiger für die Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach ausgesprochen hat», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. In einem weiteren Antrag forderte Clearway, dass Michael Endres als Co-Sachwalter eingesetzt wird. Auch dieser Antrag wurde von der Gläubigerversammlung deutlich abgelehnt.
Die Gläubigerversammlung hat zudem beschlossen, einen Gläubigerausschuss mit 5 Mitgliedern einzusetzen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung begrüssen diesen Entscheid. «Somit können wir gemeinsam an der Finalisierung eines tragfähigen Nachlassvertrags arbeiten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. Der Gläubigerausschuss wird sich mit der Sachwalterschaft zu regelmässigen Sitzungen zusammenfinden. In den Gläubigerausschuss gewählt wurden: Maurice Faesch (Finanzgläubiger), Markus Eberle (Anleihegläubiger), Marc Meili (Anleihegläubiger), Dr. med. Markus Karzig (Hausarzt/Zuweiser) und Dr. med. Alexandra Kochanowski (Mitarbeitende).
Die an der Gläubigerversammlung in Grundzügen vorgestellten Nachschärfungselemente werden nun unter Hochdruck weiterentwickelt, berechnet und geprüft. Die Ergebnisse aus den verschiedenen Gläubigergesprächen und Anregungen aus der Gläubigerschaft fliessen in die Arbeiten mit ein.
Nächster Meilenstein auf dem Sanierungsweg wird die Urnenabstimmung vom 30. November sein. Neun Aktionärsgemeinden – Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon – stimmen ab, ob sie gemeinsam mit Fischenthal, Grüningen und Seegräben insgesamt CHF 50 Mio. in die Zukunft des GZO investieren wollen.
Hier finden Sie die Präsentation des GZO Spital Wetzikon zur Gläubigerversammung nach SchKG 295b vom 8. September 2025.
Im Hinblick auf die Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 hat das GZO Spital Wetzikon einen Newsletter verschickt. In dieser Publikation finden Gläubiger alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung.
>26.08.2025: Newsletter für Gläubiger
Die definitiven Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon laden zur Gläubigerversammlung nach Art. 295b Abs. 2 SchKG ein. Die Veranstaltung findet am 8. September 2025 im Stadthofsaal in Uster statt. An dieser Gläubigerversammlung wird über den Stand des Nachlassverfahrens und des Betriebs informiert werden.
Im Rahmen der Versammlung können die Gläubiger Anträge stellen, einen Gläubigerausschuss einzusetzen sowie einen neuen Sachwalter zu bestimmen. Eine Abstimmung über das Sanierungskonzept oder den Nachlassvertrag findet an dieser Gläubigerversammlung nicht statt.
Stimmberechtigt sind alle Gläubiger der GZO AG. Die bekannten Gläubiger erhalten eine persönliche Einladung durch die Sachwalter. Es ist möglich, sich als Gläubiger an der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. Obwohl der Schuldenruf für die Anleihegläubiger widerrufen und seither noch nicht wieder durchgeführt werden konnte, sind auch Anleihegläubiger teilnahme- und stimmberechtigt. Die Sachwalter informieren in der SHAB-Publikation, wie sich Anleihegläubiger für eine Teilnahme an der Versammlung zu legitimieren haben.
Der Antrag des Anleihegläubigers Clearway Capital Partners zur Neuwahl der Sachwalter wird an der Versammlung traktandiert. Clearway hatte bereits mehrfach erfolglos auf juristischem Weg versucht, einen Wechsel der Sachwalter zu erreichen. Sowohl die Anträge vor dem Bezirksgericht Hinwil als auch die Beschwerde vor dem Obergericht Zürich im Frühjahr 2025 wurden vollumfänglich abgewiesen. Die Richter haben die Unabhängigkeit von Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach bescheinigt.
Aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sanierung des GZO als eines der ersten Spitäler in der Schweiz, welches das Sanierungsinstrument eines Nachlassverfahrens anwendet, sind ein einschlägiger Fachausweis und ausgewiesene Expertise der eingesetzten Sachwalter unerlässlich. Nicht nur erfordert es fundierte Kenntnisse im Verfahrensrecht, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Abläufe im Gesundheitswesen.
Bei einem Wechsel der Sachwalter wäre mit einer Verzögerung des Verfahrens infolge Einarbeitungszeit zu rechnen. Eingespielte Aufsichtsprozesse müssten sich erneut etablieren. Beides würde das Verfahren verlangsamen und Kosten zulasten der Gläubiger verursachen. Ausserdem würde die Bestimmung eines neuen Sachwalters voraussichtlich auch Verunsicherungen im Betrieb und bei den Gläubigern auslösen. Das bisherige Verfahren hat den Betrieb stabilisiert und damit den Erhalt der medizinischen Versorgung in der Region gestärkt. Das GZO teilt den von Clearway geäusserten Eindruck nicht, dass Gläubigergruppen unfair behandelt würden.
Der Austausch mit den Gläubigern ist für die Leitung des GZO von grosser Bedeutung. Sie begrüsst es, wenn sich die Gläubiger an der Versammlung aus erster Hand informieren – oder sich vertreten lassen.
Weitere Informationen zur ausserordentlichen Gläubigerversammlung finden Sie auf der Seite der Sachwalter: www.sachwalter-gzo.ch
Als Ergänzung zu unseren Updates auf der Webseite erhalten Gläubigerinnen und Gläubiger, die sich beim Schuldenruf gemeldet haben, neu einen Newsletter. Wir halten Sie so über den Stand der Umsetzung unseres Sanierungskonzepts und den Spitalbetrieb auf dem Laufenden.
> 15.07.2025: Newsletter für Gläubiger
Das Bezirksgericht Hinwil hat die Beschwerde gegen den Schuldenruf in Bezug auf die Anleihegläubiger abgewiesen. Das Verfahren ist nun vor dem Obergericht des Kantons Zürich hängig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sachwalter: www.sachwalter-gzo.ch
Seit dem 19. Dezember 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der definitiven Nachlassstundung. Anfang Juni 2025 berichteten die Sachwalter dem Bezirksgericht Hinwil über die aktuelle Betriebssituation und die Weiterentwicklung des Sanierungsplans. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 16. Juni 2025 entschieden, die definitive Nachlassstundung um weitere 12 Monate bis zum 19. Juni 2026 zu verlängern und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Sachwalter gefolgt.
In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung realistische Chancen auf den Abschluss eines Nachlassvertrages bestehen. «Der Gerichtsentscheid untermauert, dass das GZO über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt und wir mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung unseres Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg sind», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Die Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessensgruppen auszuarbeiten. Aktuell finden Gespräche mit unterschiedlichen Gläubigern statt, bei welchen das GZO die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts bespricht.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Gläubiger im Frühjahr 2026 über den Nachlassvertrag befinden können. Die Beendigung der definitiven Nachlassstundung ist gemäss aktuellem Stand des Sanierungskonzepts für das zweite Quartal 2026 geplant.
Alles rund um die Sanierung finden Sie hier.
Das GZO Spital Wetzikon bleibt im Besitz der öffentlichen Hand. Die Trägergemeinden der GZO AG lehnen das Kaufangebot der Evolva Holding AG nach Prüfung durch Fachexperten geschlossen ab, schreiben die Gemeinden in einer veröffentlichten Mitteilung. Die Evolva ist eine «leere Unternehmenshülle» und «kann keinerlei Erfahrung im Spitalbetrieb nachweisen», heisst es unter anderem in der Begründung.
Die Exekutiven der Gemeinden Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon untermauern den bereits eingeschlagenen Weg: "Der bestehende Sanierungsplan des GZO und der Aktionärsgemeinden ist transparent, generiert das benötigte neue Kapital und stellt somit für alle involvierten Parteien die eindeutig bessere Lösung dar." Unser Sanierungskonzept schafft die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen medizinischen Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Zürcher Oberland. Weitere Informationen zum Entscheid können Sie aus der Medienmitteilung im Anhang entnehmen.
Dieser Entscheid schafft rechtzeitig Klarheit vor den Abstimmungen in den Gemeinden, auf die wir uns als Spital nun fokussieren müssen.
Mehr Informationen zu den Aktionärsgemeinden finden Sie hier.
Das GZO hat dieses Angebot, das sich an die Aktionärsgemeinden richtet, heute zur Kenntnis genommen und wird den von Evolva unterbreiteten Sanierungsvorschlag eingehend prüfen. Das Angebot der Evolva fällt zeitlich zusammen mit aktuell stattfindenden Gesprächen mit unterschiedlichen Gläubigern, bei welchen das GZO mögliche Verbesserungen des Schuldenschnitts bespricht. Aus diesen Gesprächen geht hervor, dass die vom GZO vorgeschlagenen Nachschärfungen auf positive Resonanz stossen.
Das GZO wird im Rahmen seiner Prüfung den Sanierungsvorschlag der Evolva dem bestehenden GZO-Sanierungsplan gegenüberstellen. Ziel ist eine tragfähige, nachhaltige Lösung für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland mit der Möglichkeit zur Integration in einen Verbund.
Am 7. Mai 2025 fand eine Online-Informationsveranstaltung für Gläubiger von Seiten GZO AG Spital Wetzikon statt, zu welcher alle Gläubigerinnen und Gläubiger vorgängig eingeladen wurden. Der neue Verwaltungsratspräsident Andreas Mika, die Spitalleitung sowie die Sachwalter informierten über das Verfahren und beantworteten Fragen.
Entnehmen Sie die Details der publizierten Präsentation der Gläubiger-Information oder der Webseite der Sachwalter.
Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon ist neu besetzt. Heute Abend, 16. April 2025, haben die 12 Aktionärsgemeinden an einer ausserordentlichen Generalversammlung sechs neue Mitglieder in die strategische Führung gewählt:
Andreas Mika, Verwaltungsratspräsident: Ihn zeichnet seine langjährige Spitalerfahrung auf operativer und strategischer Ebene sowie seine breite Vernetzung im Gesundheitswesen in der Region aus: Vor seiner Selbstständigkeit amtete er als Leiter Finanzen und Dienste und Mitglied der Geschäftsleitung im Spital Männedorf, zudem war er mehrere Jahre in leitender Position in der Spital STS AG (Thun) tätig. Zusätzlich übernimmt er interimistische Führungsmandate auf Geschäftsleitungsstufe in verschiedenen Gesundheitsinstitutionen. Der in Galgenen SZ wohnhafte Andreas Mika ist ursprünglich gelernter Rettungssanitäter und verfügt über einen Bachelor in Gesundheitsökonomie. Der Gründer und Geschäftsführer der SimplyProjects GmbH war Teil der Expertengruppe, welche die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes der GZO AG Spital Wetzikon im Auftrag der Aktionärsgemeinden begleitet hat.
Dr. Hansjörg Lehmann, Mitglied des Verwaltungsrats: Der Wetziker ist seit 2024 CEO der Careum AG Bildungszentrum für Gesundheitsberufe. Davor war er rund sieben Jahre als CFO und später als CEO am Kantonsspital Winterthur tätig. Während neun Jahren, von 2008 bis 2017, verantwortete er bei der Gesundheitsdirektion Zürich die Spitalplanung sowie das Geschäftsfeld Gesundheitsversorgung und war Mitglied der Geschäftsleitung. Vor seinem Einstieg in die Gesundheitsbranche war Dr. Hansjörg Lehmann Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank. Dr. Hansjörg Lehmann hat in Gesundheitsökonomie promoviert.
Dr. Virginie Schubert, Mitglied des Verwaltungsrats: Dr. Virginie Schubert ist COO und Leiterin Regionen des Luzerner Kantonsspitals. In dieser Funktion ist sie zuständig für drei Regionalspitäler. Vor ihrer Tätigkeit in Luzern war sie Teil der Geschäftsleitung im Spital Bülach, arbeitete in leitender Position im Spital Uster sowie bei der Charité – Universitätsmedizin in Berlin. Virginie Schubert ist promovierte Ökonomin und verfügt über einen Hochschulabschluss in Biochemie.
Prof. Dr. Jörg Daniel Leuppi, Mitglied des Verwaltungsrats: Der Allgemeininternist und Pneumologe ist seit mehreren Jahren als klinischer Professor für Innere Medizin der Universität Basel sowie als Chief Medical Officer und Leiter des Universitären Instituts für Innere Medizin am Kantonsspital Baselland tätig. Vor seinem Wechsel nach Liestal arbeitete Prof. Jörg Daniel Leuppi als leitender Arzt sowie als stellvertretender Chefarzt im Universitätsspital Basel. Seit 2008 begleitet Prof. Jörg Daniel Leuppi verschiedene Umstrukturierungs- und Fusionsprozesse in Spitälern und konnte dabei wertvolle Erfahrungen in anspruchsvollen Transformationsprozessen sammeln.
Katja Bruni, Mitglied des Verwaltungsrats: Sie lebt in Eschenbach und war über 20 Jahre am Universitätsspital Zürich tätig, zuletzt als Direktorin Pflege und MTTB sowie stellvertretende CEO. Zurzeit ist sie Co-Präsidentin von labmed Schweiz, dem Berufsverband der biomedizinischen Analytik und Labordiagnostik, und Verwaltungsrätin im Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe in Zürich. Ihre Karriere begann sie als Biomedizinische Analytikerin am Inselspital Bern. Katja Bruni hat einen Master in Health Service Management.
Christian Elsener, Mitglied des Verwaltungsrats: Christian Elsener ist seit 2016 Geschäftsführer der elsener+partner ag. Er ist Berater für Infrastruktur- und Immobilienmanagement und verfügt über grosse Expertise im Gesundheitswesen. Zuvor war Christian Elsener 15 Jahre in leitender Position beim Beratungsunternehmen PwC Schweiz tätig. Als Director Real Estate Consulting war er in der Abteilung Advisory Deals für die Gesundheitsbranche verantwortlich. Christian Elsener ist Dipl. Wirtschaftsingenieur STV sowie Dipl. Bauingenieur ETH.
Der Verwaltungsrat nimmt seine Arbeit mit sofortiger Wirkung auf. Er wird das Sanierungskonzept konsequent weiterverfolgen und weiterhin konkrete, ergänzende Sanierungselemente sorgfältig prüfen. Er setzt sich engagiert für eine starke Partnerschaft mit Spitälern und Gesundheitsdienstleistern ein. «Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Verwaltungsrat möchte ich den Weg ebnen, damit das GZO gestärkt aus der Krise geht», sagt der neue Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. «Wir wollen wieder ein stabiler und verlässlicher Gesundheitspartner im Zürcher Oberland werden, der vor allem für seine Pflege- und Behandlungsqualität öffentliche Aufmerksamkeit erhält.»
Die Neubesetzung des Verwaltungsrats der GZO AG Spital Wetzikon ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur erfolgreichen Sanierung. «Dass sich mit dem neuen Verwaltungsrat ausgewiesene Führungspersönlichkeiten aus dem Spitalwesen zu unserem Haus und dem eingeschlagenen Sanierungskurs bekennen, ist ein starkes Signal – auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren. «Gleichzeitig danken wir dem bisherigen Verwaltungsrat für die gute Zusammenarbeit – gerade auch in der Zeit der Krise – bis zum letzten Tag.»
Ende 2024 bot der bisherige Verwaltungsrat mit seinem Präsidenten Jörg Kündig Hand für eine geordnete, personelle Neubesetzung. Die Aktionärsgemeinden setzten daraufhin eine Findungskommission zur Rekrutierung der neuen Verwaltungsratsmitglieder ein.
Trotz Nachlassstundung konnte der Spitalbetrieb der GZO AG Spital Wetzikon im Jahr 2024 unverändert fortgeführt werden. Der Betrieb war stabil. In der Nachlassstundung, 1. Mai bis 31. Dezember 2024, konnte aus dem operativen Spitalbetrieb insgesamt ein positiver Cashflow erarbeitet werden. Dies verdeutlicht, dass das Spital Wetzikon über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt. «Dies haben wir dem grossen Engagement unserer Mitarbeitenden und der Treue unserer zuweisenden Ärzteschaft in der Region zu verdanken! Wir nehmen das nicht für selbstverständlich», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Obwohl die Nachlassstundung bei Patienten, Mitarbeitenden, Zuweisern und Lieferanten für gewisse Unsicherheiten gesorgt hat, ist der Umsatz nur geringfügig zurückgegangen. Die konsolidierte Jahresrechnung 2024 zeigt einen Betriebsertrag von CHF 152.5 Mio., was Mindereinnahmen von 1.6% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Im Rahmen des Sanierungsprogramms kam es zu Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten. Das betriebliche Ergebnis wird jedoch belastet durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Restrukturierungskosten. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei CHF 5.6 Mio., die EBITDA-Marge bei 3.7%.
Aufgrund der vorläufigen Einstellung des Neubauprojekts sowie der Überprüfung des Geschäftsplans der GZO AG im Rahmen der Sanierungsarbeiten, war eine Wertberichtigung nötig. Diese Wertberichtigung erfolgte auf Basis eines sogenannten Impairment-Tests und anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Der Werthaltigkeitstest resultierte in einer Wertberichtigung (Impairment) von CHF 110 Mio. Unter Berücksichtigung aller Positionen zeigt sich ein Unternehmensverlust von CHF -123.3 Mio.
Geglückter Start ins neue Jahr
Das Betriebsergebnis der ersten Monate im neuen Jahr ist erfreulich. Vor Abzug der Restrukturierungskosten konnte ein EBITDA von CHF 1.2 Mio. erzielt werden, was der im Businessplan geforderten EBITDA-Marge von 4.7% entspricht.
Die Nachlassstundung gibt der Gesellschaft die Zeit und die Möglichkeit, sich zu sanieren und neu aufzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungskonzepts ist die Kapitalerhöhung von CHF 50 Mio. durch die Aktionärsgemeinden. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Juni respektive im November in den 12 Aktionärsgemeinden zur Abstimmung.
Die Abstimmung über den gegenüber den Gläubigern noch vorzuschlagenden Nachlassvertrag findet voraussichtlich im ersten Quartal 2026 statt. Das im Oktober 2024 präsentierte vorläufige Sanierungskonzept wird in den kommenden Monaten mit allen Interessensgruppen weiterentwickelt und konkretisiert.
Wir laden alle GZO-Gläubigerinnen und -Gläubiger (Finanzgläubiger, Obligationäre, Lieferanten, Dienstleister, Partnerärzte, Versicherungen, Gesundheitsdirektionen, Mitarbeitende, etc.) zu einem Webinar ein:
| Datum: | 7. Mai 2025 |
| Zeit: | 10.00 bis max. 11.30 Uhr |
| Einwahl-Link Webinar | https://gzo.webex.com/weblink/register/r19d8989f8b696963230a11dc50d56e4d |
Das GZO informiert Sie hierbei über den aktuellen Geschäftsgang sowie den Stand des Nachlassverfahrens und geht auf häufige Fragen ein (gerne können Sie diese bereits auf slido.com mit dem Code #1381078 einreichen). Finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen für GZO-Gläubigerinnen und -Gläubiger auf unserer Webseite www.gzo.ch/glaeubiger.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung der GZO AG Spital Wetzikon handelt und NICHT um eine Gläubigerversammlung nach SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs).
Ein Anleihegläubiger hat beim Bezirksgericht Hinwil im Rahmen des laufenden Schuldenrufes Beschwerde gegen die Einlieferung der Titel in das Depot der Sachwalter eingelegt. Aufgrund der Dringlichkeit des Schuldenrufes (bis 20. März 2025) hat das Gericht eine superprovisorische Verfügung erlassen und die Sachwalter angewiesen, den Schuldenruf in Bezug auf die Anleihegläubiger zu widerrufen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Sachwalter.
Nach dem Eintritt in die definitive Nachlassstundung haben die Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon am 20. Februar 2025 den Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon werden aufgefordert, ihre Forderungen innert eines Monats bei den Sachwaltern anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht fristgerecht anmelden, sind bei den Verhandlungen um den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
Die der GZO AG Spital Wetzikon bekannten Gläubigerinnen und Gläubiger werden per Brief über den Schuldendruf informiert. Weitere Informationen wie Wegleitungen und Formulare sind auf der Internetseite der Sachwalter aufgeschaltet.
Mit dem neuen Podcast «GZO im Fokus» macht das GZO Spital Wetzikon wichtige Themen rund um die Sanierung und den Spitalbetrieb hörbar. Der Podcast ist für alle, die sich vertieft mit der Sanierung des GZO Spital Wetzikon befassen und auf Informationen aus erster Hand setzen.
Warum gibt es keinen «Businessplan Spitalverbund»? Ist ein Kapitaleinschuss der Gemeinden wirklich nachhaltig? Und wie sieht es mit der Neubesetzung des Verwaltungsrats aus? In der ersten Folge gibt Spitaldirektor Hansjörg Herren mit Finanzdirektor Daniel Müller auf diese und andere drängenden Fragen fundierte Antworten.
Die erste Folge ist ab sofort auf Spotify und auf der Webseite des GZO Spital Wetzikon abrufbar. Zudem informiert das GZO Interessierte einmal monatlich via Newsletter. Dieser kann unter www.gzo.ch/ueber-uns/gzo-newsletter abonniert werden.
Wir sind sehr erfreut, dass die überwiegende Mehrheit der Exekutiven der Aktionärsgemeinden hinter dem Sanierungskonzept der GZO AG Spital Wetzikon steht und sich an der Kapitalerhöhung beteiligen möchte. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur umfassenden und nachhaltigen Sanierung des GZO Spital Wetzikon. Derzeit wird das Sanierungskonzept mit allen relevanten Interessensgruppen verfeinert und konkretisiert. Wir bedauern, dass die Exekutiven der Gemeinden Rüti und Bubikon keinen positiven Grundsatzentscheid gefällt haben.
Wir begrüssen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aller Aktionärsgemeinden über die Kapitalerhöhung in ihren jeweiligen Gemeinden werden abstimmen können. Wir sind überzeugt, dass der Stimmbevölkerung eine weiterhin bestehende und nachhaltige Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland wichtig ist und dass diese einem grossen Interesse der Gesamtgesellschaft entspricht.
Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 19. Dezember 2024 entschieden, die provisorische Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 in eine definitive Nachlassstundung zu überführen. Als definitive Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach eingesetzt.
Die definitive Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen. «Die definitive Nachlassstundung gibt uns die nötige Zeit, die Interessengruppen zusammenzuführen», erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.
Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für einstweilen 6 Monate gewährt, das heisst bis zum 19. Juni 2025. Das Gericht folgte damit dem Antrag der provisorischen Sachwalter und der GZO AG Spital Wetzikon. In seiner Prüfung des Gesuchs kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages besteht. Die definitive Nachlassstundung kann für maximal 6 Monate bewilligt werden. Danach kann die definitive Nachlassstundung für maximal weitere 18 Monate verlängert werden.
In den kommenden Monaten wird das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert. Ziel ist es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniert. Dazu wird die GZO AG Spital Wetzikon den offenen Dialog mit den Anspruchsgruppen fortführen, um die bestmöglichen Lösungsansätze zu erarbeiten.
Für Rückfragen
Medienstelle: kommunikation@gzo.ch
Die GZO AG Spital Wetzikon hat am 9.12.2024 den geprüften Zwischenabschluss per 30.09.2024 veröffentlicht. Dieser weist für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024, nicht zuletzt aufgrund von zwingend erforderlichen Wertberichtigungen, einen Verlust von rund CHF 121 Mio. aus. Dieser substantielle Verlust hat eine Überschuldung der GZO AG per 30. September 2024 zur Folge.
Wie im geprüften Zwischenabschluss näher ausgeführt wird, zeigte sich aufgrund der vorläufigen Einstellung des Neubauprojekts sowie der Überprüfung des Geschäftsplans der GZO AG im Rahmen der Sanierungsarbeiten, dass die Werthaltigkeit der Sachanlagen (Immobilien, Anlagen im Bau) der GZO AG nicht mehr gegeben ist und daher eine Wertberichtigung erforderlich ist. Diese Wertberichtigung erfolgte auf Basis eines sog. Impairment Tests und anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Betragsmässig bewegt sich die Wertberichtigung im Rahmen dessen, was die GZO AG bereits im Rahmen der Vorstellung des Sanierungskonzeptes bekannt gegeben hat.
Der operative Betrieb ist weiterhin stabil. Das betriebliche Ergebnis wird belastet durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Berater und Sachwalterkosten. Unberücksichtigt dieser ausserordentlichen Einflussfaktoren ergibt sich für die Periode 1.1.2024 bis 30.09.2024 ein positives Betriebsergebnis von CHF 3.9 Mio. Der Zwischenabschluss zeigt sodann, dass sich der Spitalbetrieb auf operativer Ebene während der provisorischen Nachlassstundung selbst getragen hat (auch unter Berücksichtigung der Beratungs- und Sachwalterkosten). Dies verdeutlicht, dass die GZO AG Spital Wetzikon über einen funktionierenden operativen Spitalbetrieb verfügt.
In den kommenden Monaten wird das Sanierungskonzept weiter verfeinert und konkretisiert werden. Die GZO AG Spital Wetzikon wird dazu weiterhin in konstruktivem Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen stehen, um die notwendigen Lösungen zu erarbeiten.
Die Aktionärsgemeinden äusserten sich zur Anschubfinanzierung für das GZO Spital Wetzikon: «Sanierungskonzept Spital Wetzikon: Anschubfinanzierung von 50 Millionen Franken wird geprüft».
Am 25. Oktober 2024 präsentierte die GZO AG ein umfassendes Sanierungskonzept. Dieses Sanierungskonzept bildet zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm das Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals. Das Sanierungskonzept beinhaltet eine Erhöhung des Eigenkapitals aufseiten der 12 Eigentümergemeinden des Spitals bei gleichzeitigem Schuldenschnitt aufseiten der Gläubiger. Durch das Sparprogramm ist der operative Betrieb gesichert und das Spital erzielt eine positive EBITDA-Marge.
Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen. Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 27. März 2024. Mit diesem Beschluss hatte die Zürcher Regierung eine finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon abgelehnt.
Vorausgesetzt, dass das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der GZO AG in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimmt, erhält die GZO AG die notwendige Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen. Als strategisches Ziel strebt das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitälern den Aufbau eines Spitalverbunds an.
Die Aktionärsgemeinden veröffentlichten heute Morgen ihre Medienmitteilung «Wechsel im Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon».
Dieses Sanierungskonzept und das seit Anfang 2024 laufende Sparprogramm am Spital Wetzikon bilden die beiden Stützen für die umfassende und nachhaltige finanzielle Gesundung des Spitals Wetzikon. Stimmt das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zu, erhält die GZO AG Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen.
Für die Mitglieder des Verwaltungsrates der GZO AG ist damit der geeignete Zeitpunkt gekommen, um Hand zu bieten für eine Nachfolgelösung. Allen Verwaltungsräten ist es wichtig, dass ein geordneter Übergang zu einer personellen Neubesetzung des GZO-Verwaltungsrats stattfinden kann. Das weitere Vorgehen soll deshalb in Absprache mit den Eigentümern, den Aktionärsgemeinden des GZO, erfolgen. Ziel aller Verwaltungsratsmitglieder ist, eine starke und finanziell gesicherte Gesundheitsversorgung für das Zürcher Oberland zu erreichen.
Aufschaltung der Urkunde zur Anleihegläubigerversammlung vom 25.10.2024 (ohne Teilnahmeverzeichnis)
Anmelde-Links zu den Gläubiger-Informationsveranstaltungen vom Montag, 11.11.2024 und Mittwoch, 13.11.2024 sind verfügbar. Zielgruppe sind insbesondere Lieferanten, Dienstleister und Partner. Für Obligationäre fand am 25.10.2024 eine Anleihegläubigerversammlung statt:
Stellungnahme der Aktionärsgemeinden zur finanziellen Unterstützung des GZO Spital Wetzikon
Die GZO AG nimmt zur Kenntnis, dass die GZO Creditor Group versucht, nachträglich Stimmen zugunsten der von ihnen beantragen Anpassung der Anleihebedingungen zu sammeln. Der in Art. 1172 Abs. 2 OR vorgesehene Mechanismus der Nachreichung von fehlenden Stimmen, um die erforderliche Stimmanzahl zu erreichen, steht gemäss klarem Gesetzestext lediglich der Schuldnerin, d.h. der GZO AG, zur Verfügung, jedoch nicht den einzelnen Anleihegläubigern. Die GZO AG beabsichtigt nicht, von dieser gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die GZO AG den beantragten Änderungen der Anleihebedingungen nicht zugestimmt hat und – wie schon mehrfach kommuniziert – auch nicht zustimmen wird. Eine solche Zustimmung ist jedoch gesetzlich (Art. 1173 Abs. 2 OR) zwingend erforderlich.