Bäretswil, Bauma, Dürnten, Grüningen, Gossau, Fischenthal, Hinwil, Seegräben, Rüti, Wald und Wetzikon haben der Kapitalerhöhung für das GZO Spital Wetzikon deutlich zugestimmt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon lehnen die Vorlage äusserst knapp ab – es fehlten 87 Stimmen. Damit kommen anstelle der beantragten 50 Millionen Franken insgesamt 46,9 Millionen Franken für die Kapitalerhöhung zusammen. «Wir bedauern, dass wir die Bevölkerung in Bubikon nicht überzeugen konnten. Gleichzeitig bedanken wir uns herzlich bei allen Stimmberechtigten, die sich mit ihrem Ja klar für das GZO ausgesprochen haben», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Der Ja-Stimmen-Anteil gerechnet über alle 9 Gemeinden, die an der Urne abgestimmt haben, lag bei 71 Prozent. «Dieses deutliche Resultat zeigt, dass die Rettung des Spitals und das Zielbild einer gemeinsamen Verbundslösung einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung im Zürcher Oberland entspricht», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren. «Der starke Rückhalt in der Bevölkerung motiviert uns weiterzukämpfen – wir setzen alles dafür ein, die Notfall- und Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sicherzustellen.»
Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts. Da die benötigte Summe nicht vollumfänglich zustande kommt, muss nach Alternativen gesucht werden. «Die Aktionärsgemeinden und Fachexperten analysieren gemeinsam mit uns die neue Situation genau und suchen nach Lösungen, wie der fehlende Betrag von 3,1 Millionen Franken ausgeglichen werden kann», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. In den kommenden zehn Tagen wird intensiv beraten.
Spitalbetrieb läuft wie gewohnt weiter
Der Spitalbetrieb bleibt vom Abstimmungsresultat unbeeinflusst und läuft unverändert weiter. Die Mitarbeitenden des GZO sind nach wie vor für alle Bürgerinnen und Bürger aus allen zwölf Aktionärsgemeinden da – sei es im Notfall, bei einem geplanten Eingriff oder bei einer Geburt. Die Nachlassstundung ist bis Mitte Juni 2026 bewilligt und könnte bei Bedarf und soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um weitere sechs Monate verlängert werden.
Für Rückfragen
Medienstelle: kommunikation@gzo.ch