Aktuelle Informationen für Gläubiger der GZO AG

Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, welches das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sichert. Entnehmen Sie dieser Informationsseite, was dies für Sie als Gläubigerin oder Gläubiger bedeutet. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie ebenfalls betroffen sind.

 

Aktuell

Die GZO AG Spital Wetzikon ist seit längerem im Austausch mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Alle eingegangenen Angebote werden sorgfältig geprüft. Aktuell liegt ein konkretes, schriftliches Angebot vor, das im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan eine potenziell höhere Nachlassdividende für die Gläubiger versprechen könnte.

 

Das Angebot sieht vor, dass sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte an einen Investor verkauft werden und der Betrieb des Spitals durch einen externen Spitalbetreiber fortgeführt wird. Es ist allerdings an wesentliche Vollzugsbedingungen geknüpft, wie etwa die Übertragung aller Leistungsaufträge auf die neue Spitalbetreibergesellschaft.

 

Um die Umsetzbarkeit dieses Angebots fundiert abklären zu können, hat die GZO AG zusammen mit den Sachwaltern eine eingehendere Prüfung eingeleitet.

 

Übertragung / Neuerteilung Leistungsaufträge durch die beteiligten Gesundheitsdirektionen als unabdingbare Vollzugsbedingung

Kantonale Leistungsaufträge sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Spital Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen und abrechnen kann.

Im Kanton Zürich werden die Leistungsaufträge auf Antrag der Gesundheitsdirektion durch den Regierungsrat vergeben. Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat auf frühere Anfragen der GZO AG wiederholt festgehalten, dass Leistungsaufträge sowohl an den Standort wie auch an den jeweiligen Rechtsträger, in diesem Fall die GZO AG, gebunden seien.

Um in dieser zentralen Frage erneut Klarheit zu schaffen, räumt die GZO AG dem Anbieter zusätzliche Zeit ein, um zu klären, ob für ihn eine Möglichkeit zur unmittelbaren Übertragung aller Leistungsaufträge auf eine neue Gesellschaft gefunden werden kann. Es ist daher unumgänglich, die geplante Gläubigerversammlung von Mitte Mai zu verschieben.

 

Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept, Nachlassvertrag fertig ausgearbeitet

Die Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden, und ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag liegt als Vorschlag bereit. Damit ist sichergestellt, dass den Gläubigern zeitnah ein nachhaltiger Nachlassvertrag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, auch wenn sich das nun in Prüfung befindliche Angebot letztlich nicht umsetzen lassen sollte.

Die GZO AG und die Anbieterin haben sich während der laufenden Prüfung des Angebots auf Vertraulichkeit verständigt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die GZO AG wieder informieren

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. März 2026 haben die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon einstimmig die Kapitalerhöhung von bis zu
50 Millionen Franken beschlossen. Voraussetzung für die Umsetzung der Kapitalerhöhung bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen und das Nachlassgericht diesen bestätigt.

 

Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden bei einem Treuhänder (sog. Escrow Agent) hinterlegt werden. Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend abrufen. Damit sind mindestens 46.9 Millionen Franken von den benötigten 50 Millionen Franken gesichert. Über die Zusatzkredite für die verbleibenden 3.12 Millionen Franken wird im Juni 2026 in den Aktionärsgemeinden entschieden.

 

Sanierungsplan auf Kurs


Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken ist ein zentrales Element im Sanierungskonzept der GZO AG. «Mit dem frischen Geld legen die Gemeinden die Basis für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

 

Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichern die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie bauliche Massnahmen im Rahmen des Rohbaus+.

 

Die GZO AG arbeitet derzeit an der Finalisierung des Nachlassvertrags. Mit Einladung zur für Mitte Mai geplanten Gläubigerversammlung werden die Gläubiger über das Angebot der GZO AG informiert.

Die Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon kommt planmässig voran. Zwei zentrale Elemente des Sanierungskonzepts sind gesichert: der stabil laufende operative Betrieb sowie die Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden. Aktuell steht die dritte Säule im Vordergrund – die Ausarbeitung des Nachlassvertrags. Parallel dazu werden Abklärungen zur vierten, auf die Zukunft ausgerichtete Säule, vorgenommen: der Fertigstellung des Neubaus.

 

In diesem Zusammenhang haben 11 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon - Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon – zusammen mit der GZO AG Spital Wetzikon dem Zürcher Regierungsrat beantragt, eine Garantie über 50 Millionen Franken zur erleichterten Kapitalaufnahme zu Gunsten der GZO AG Spital Wetzikon zu gewähren. Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung zur Fertigstellung des Neubaus eingesetzt werden. Die vom Kanton gewährte Garantie kann mit dem Spitalareal Wetzikon grundpfandrechtlich besichert werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Nachlassstundung durch Genehmigung und Bestätigung des Nachlassvertrages.

 

Die GZO AG Spital Wetzikon hat die Zeit seit der Ablehnung ihres ersten Unterstützungsgesuchs durch den Regierungsrat am 27. März 2024 gut genutzt, um die Weichen für eine gesunde Zukunft des Unternehmens zu stellen. Der Spitalbetrieb wurde optimiert, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat wurden neu besetzt. Die Bevölkerung des Zürcher Oberlandes hat zudem mit über 70 Prozent Ja-Anteil einer Erhöhung des Eigenkapitals zum Erhalt des Spitals zugestimmt. Damit ist ein wesentliches Element des Sanierungsplans erfüllt. Parallel zu den Abstimmungsvorbereitungen fand ein intensiver Austausch mit verschiedenen Gläubigern zur Vorbereitung des Nachlassvertrages statt. Das aktuell nachgeschärfte Sanierungskonzept setzt auf einen Schuldenschnitt. Dieser ist unumgänglich und ermöglicht bei einer Zustimmung dem GZO Spital Wetzikon das Überleben. Die Gläubiger tragen damit einen wesentlichen Teil zur Gesundung des Spitals bei.

 

Altbau mit umfassenden Sanierungsbedarf
Trotz Nachlassstundung kann die GZO AG Spital Wetzikon ihre zentrale Funktion in der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiter wahrnehmen und sogar erneut stärken. Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten zählen auf die Versorgung durch die GZO AG Spital Wetzikon. Ein Wegfall der GZO AG Spital Wetzikon hätte gravierende Auswirkungen für die Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland. Das zeigt sich nicht nur, doch insbesondere auch in der aktuellen Winter- und Grippesaison: Spitäler mit Notfallstationen sind teilweise so stark ausgelastet, dass sie keine Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können und die Ambulanzfahrzeuge deshalb zum nächsten oder übernächsten Spital in einem anderen Kanton fahren müssen.

 

Vertiefte Analysen haben gezeigt, dass der Altbau umfassenden Sanierungsbedarf aufweist und für die künftige Erfüllung der Leistungsaufträge die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer ist. Zudem bietet der Neubau für die moderne Gesundheitsversorgung deutlich bessere Möglichkeiten. Der Businessplan bestätigt, dass die Amortisation und Verzinsung der für die Fertigstellung des Spitalneubaus notwendigen Investitionen von der GZO AG Spital Wetzikon getragen werden können. Zusätzliche Fremdmittel von 50 Millionen Franken werden für die Fertigstellung des Neubaus benötigt.

 

Angespannte Lage auf dem Spitalfinanzierungsmarkt
Verschiedene Gespräche mit möglichen Kapitalgebern haben gezeigt, dass sie das Projekt als sinnvoll erachten und dieses grundsätzlich auch finanzieren würden. Aufgrund der angespannten Situation im Spitalfinanzierungsmarkt sind sie aber generell nur mehr bereit, Spitalinvestitionen zu finanzieren, wenn eine Staatsgarantie besteht.

 

«Die Sanierung schreitet nach Plan voran. Der Kanton könnte jedoch die Tür zum Königsweg öffnen – wovon alle Anspruchsgruppen profitieren könnten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. «Die Gemeinden und ihre Bevölkerung erhalten eine nachhaltige Gesundheitsversorgung mit zeitgemässer Infrastruktur. Der Kanton wiederum erhält mit der grundpfandrechtlich besicherten Garantiesprechung ein Modell, das sich auch auf finanzielle Fragestellungen anderer Spitäler übertragen lässt.»

 

Wesentliche Unterschiede zum Gesuch 2024 im Überblick:

 

  • Erfolgreiche Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden: Diese bildet die Grundbasis für die Rettung des Betriebs, der benötigten Eigenkapitalausstattung und der Fertigstellung der Anlagen im Rohbau.
  • Erhebliche Reduktion der Garantiesumme: Im Jahr 2024 betrug die beantragte Garantiesumme CHF 180 Mio. Im aktuellen Gesuch beträgt sie CHF 50 Mio.
  • Garantie statt Darlehen: Die Garantie verhilft der GZO AG zu einer Finanzierung zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt, es wird kein monetärer Zuschuss vom Kanton nötig.
  • Absicherung der Garantie: Die Garantie wird grundpfandrechtlich besichert.
  • Nachhaltige Betriebswirtschaftlichkeit gewährleistet: Im Rahmen der Nachlassstundung ist die GZO AG Spital Wetzikon verpflichtet, eine nachhaltige Sanierung aufzuzeigen. Die Arbeiten werden von den Sachwaltern überwacht und von renommierten Beratern begleitet. Anschliessend muss auch das Bezirksgericht Hinwil einen von den Gläubigern genehmigten Nachlassvertrag bestätigen. Ein restrukturierter Betrieb und ein nachhaltiger Businessplan sind hierfür zwingende Voraussetzungen.
  • Grenze der Finanzkraft der Trägergemeinden ist erreicht: Mit dem vorgesehenen Eigenkapitaleinschuss der Gemeinden ist die finanzielle Belastbarkeit der Trägergemeinden erreicht – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinden hohe finanzielle Lasten in der Langzeitversorgung zu tragen haben, die sie 2012 vom Kanton mit der Zusicherung übernommen haben, dass künftig der Kanton die Verantwortung für die Akutversorgung und deren finanzielle Lasten übernimmt.
  • Mittelverwendung ausschliesslich zur Investition in Infrastruktur: Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung der zur Spitalversorgung notwendigen Anlagen (Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus) eingesetzt werden. Es werden keine Betriebsmittel beantragt.

 

Für Rückfragen

Pascal Bassu, Stadtpräsident Wetzikon: 079 688 98 70

Andreas Mika, VRP GZO AG via GZO-Medienstelle: 044 934 27 19, kommunikation@gzo.ch

News
Hochhaus des Spitalgebäudes mit blauem Himmel und grünem Baum angeschnitten

Sanierungskonzept GZO AG

Am 30. Januar 2026 hat die GZO AG Spital Wetzikon den aktuellen Stand des nachgeschärften Sanierungskonzepts vorgestellt. 

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Informationen der Sachwalter

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.

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Häufig gestellte Fragen

Die Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche ab dem 1. Mai 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs erbracht werden, werden bezahlt und gelten während der Nachlassstundung als Masseforderungen.

Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 können während der Nachlassstundung nicht bezahlt werden. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie als Gläubiger ebenfalls betroffen sind.

Das Sanierungskonzept sieht vor, dass wir im Jahr 2026 den Abschluss eines Dividendenvergleichs mit allen nicht privilegierten Gläubigern für alle Forderungen vor dem 1. Mai 2024 anstreben, der einen Schuldenschnitt beinhaltet. Mehr dazu finden Sie im Sanierungskonzept.

Ja, wir werden weiterhin Bestellungen auslösen, die unseren Betrieb sicherstellen. Es kann zu Anpassungen bei den Bestellmengen oder -frequenzen kommen, basierend auf unseren aktuellen betrieblichen Kapazitätsbedürfnissen. Wir sind bestrebt, dies in enger Absprache mit unseren Partnern zu tun, um ihre Planungssicherheit zu gewährleisten. Bestellungen, die während der Nachlassstundung 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs ausgelöst werden, werden vollumfänglich bezahlt.

Es ist geplant, dass wir am Ende der Nachlassstundung die offenen Beträge der Forderungen vor dem 1. Mai 2024 teilweise zurückbezahlen (gemäss dem Dividendenvergleich, über welchen voraussichtlich im Frühjahr 2026 an einer Gläubigerversammlung abgestimmt wird). Privilegierte Forderungen und Masseverbindlichkeiten werden vollumfänglich gedeckt. Nach dem Ende der Nachlassstundung ist es unser Ziel, alle Geschäftsbeziehungen wie gewohnt weiterzuführen.

Den aktuellen Informationsstand für Gläubiger finden Sie stets unter www.gzo.ch/glaeubiger. Darüber hinaus versenden wir News an die offizielle Kontaktliste des Schuldenrufs.

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Krankheit und Unfall

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Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

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