Aktuelle Informationen für Gläubiger der GZO AG

Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, welches das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sichert. Entnehmen Sie dieser Informationsseite, was dies für Sie als Gläubigerin oder Gläubiger bedeutet. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie ebenfalls betroffen sind.

 

Datum und Zeit: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 14 Uhr (Türöffnung 13.15 Uhr)

Ort: Stadthofsaal Uster, Theaterstrasse 1, 8610 Uster

Anfahrt: Es wird empfohlen, mit den Öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen (ca. 5 Gehminuten ab Bahnhof Uster). Fahrzeuge können in den öffentlichen Parkhäusern (Illuster und Uschter 77) parkiert werden.

Zutritt: Die bekannten Gläubiger haben am Freitag, 25. September 2026, von den Sachwaltern per Post einen Zutrittsausweis zur Gläubigerversammlung erhalten, der zusammen mit einem Ausweisdokument zum Zutritt zur Gläubigerversammlung berechtigt. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sachwalter. 

Aktuell

Heute haben die Sachwalter die Einladung zur Gläubigerversammlung gemäss Artikel 301 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowohl im Schweizerischen Handelsamtsblatt als auch im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Einladung per Post erhalten.

 

Stattfinden wird die Gläubigerversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, ab 14 Uhr, im Stadthofsaal in Uster. Die Sachwalter werden durch die Versammlung führen, an welcher die GZO AG den Gläubigern einen ordentlichen Nachlassvertrag gemäss Artikel 314 ff. SchKG vorschlagen wird. Ihre Stimme können die Gläubiger ab Erhalt der Unterlagen bis zum 7. November 2026 abgeben.

 

Die GZO AG schlägt ihren ungesicherten und nicht privilegierten Gläubigern einen Nachlassvertrag in Form eines kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleichs vor. Mit dem von der thurmed AG gewährten Wandeldarlehen kann GZO AG den Gläubigern das bestmögliche Dividendenversprechen unterbreiten, das gleichzeitig die Existenzfähigkeit der GZO AG nach Bestätigung des Nachlassvertrages sichert. Das Angebot ist signifikant besser als das erwartbare Ergebnis in einem Konkurs. Gemäss Nachlassvertrag erhalten die Gläubiger bis zu 47.5 Prozent ihrer Forderungen zurück. Je nach Geschäftsgang sind weitere Rückzahlungen möglich.

 

Damit reflektiert der vorliegende Nachlassvertrag das bestmögliche Angebot an die Gläubiger, welches der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der GZO AG mit der gebotenen Sorgfalt verantworten können.

 

Infracore-Angebot wird nicht weiterverfolgt


Das Angebot der Infracore SA zum Erwerb der Spitalimmobilien, das am 16. September 2026 ergänzt wurde, wird nicht weiterverfolgt. Obwohl die Fristigkeiten der Nachlassstundung hinlänglich bekannt sind, wurden dem ergänzten Angebot weder ausgearbeitete Vertragsfassungen noch konkrete Konditionen und Abrufbedingungen beigelegt. Wesentliche ökonomische Parameter der Transaktion wurden nicht beziffert, Vollzugsbedingungen bzw. alternative Absicherungsmassnahmen (Bauhandwerkerpfandrechte) bleiben unklar und der Realisierungszeitpunkt für den «Rohbau+» als notwendige Grundlage für den Businessplan der GZO AG ist unbestimmt.

 

Die Verhandlung dieser zentralen Aspekte eines überaus komplexen und langfristigen Vertragswerks kann nicht innert weniger Tage erfolgen. Sie bedarf erfahrungsgemäss mindestens mehrerer Wochen. Zeit, welche die GZO AG nicht mehr hat. Weiterführende Angaben sind auf der Webseite der GZO AG aufgeschaltet.

 

So sieht das Abstimmungsprozedere aus

 

Die Gläubiger stimmen schriftlich über den Nachlassvertrag ab. Wichtig zu wissen: Wer nicht abstimmt, lehnt den Nachlassvertag automatisch ab und wählt somit den Konkurs. Das bedeutet: Der Spitalbetrieb wird zwangsläufig und kurzfristig eingestellt.

 

Für die Annahme des Nachlassvertrags gilt das sogenannte «doppelte Quorum»: Damit der Nachlassvertrag als angenommen gilt, muss eine der folgenden Varianten zustande kommen:

 

  • Variante 1: Mehr als 50 Prozent der Kopfstimmen und mindestens zwei Drittel (66,6 Prozent) der gesamten Forderungssumme
  • Variante 2: Mindestens 25 Prozent der Kopfstimmen und drei Viertel (75 Prozent) der gesamten Forderungssumme

 

Stimmberechtigt sind ungesicherte und nicht privilegierte Gläubiger, die ihre Forderungen im Rahmen des Schuldenrufs den Sachwaltern angemeldet haben. Privilegierte Gläubiger, deren Forderungen vollständig gedeckt werden – dies betrifft etwa die Mitarbeitenden und ehemaligen Mitarbeitenden des GZO Spital Wetzikon – sind nicht stimmberechtigt.

 

Weiterführende Informationen auf Webseite


Der Nachlassvertrag sowie weitere versendete Unterlagen sind auf der Webseite der GZO AG aufgeschaltet. Gläubiger haben ab dem 7. Oktober 2026 zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen der Aktenauflage vertieft zu informieren. Weitere Informationen zur Aktenauflage sind auf der Webseite der Sachwalter publiziert.

 

Die Nachlassstundung wurde letztmals bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Bis zu diesem Datum wird das Nachlassgericht einen Entscheid über den Nachlassvertrag der GZO AG fällen wollen.

Versendete Unterlagen:


Zur Website der Sachwalter: 
www.sachwalter-gzo.ch

Wie ist die GZO AG bei der Angebotsprüfung vorgegangen?
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG haben unter Beizug der Finanzberaterin PwC sämtliche relevanten Angebote eingehend und ergebnisoffen geprüft. Die einzelnen Varianten wurden unter gleichen Annahmen analysiert und das Ergebnis fiel eindeutig und zugunsten des Angebots der thurmed AG aus. Es erlaubt der GZO AG, den Gläubigern das bestmögliche Dividendenversprechen zu unterbreiten, das gleichzeitig die Existenzfähigkeit der GZO AG nach Bestätigung des Nachlassvertrages sichert. Zudem ist die Besserstellung gegenüber einem Konkurs-Szenario gestützt auf den Liquidationsstatus der Sachwalter per 30. Juni 2026 evident. Damit sind die Anforderungen des Nachlassrechts an einen angemessenen Nachlassvertrag erfüllt.

 

Die GZO AG begründet die Ablehnung des ergänzten Infracore-Angebots unter anderem mit einem unrealistischen Zeitrahmen.

Die Fristigkeiten des Nachlassverfahrens sind hinlänglich bekannt. Dennoch wurden dem ergänzten Angebot weder ausgearbeitete Vertragsfassungen noch konkrete Konditionen und Abrufbedingungen beigelegt. Wesentliche ökonomische Parameter der Transaktion wurden nicht beziffert, Vollzugsbedingungen bzw. alternative Konzepte (Bauhandwerkerpfandrechte) bleiben unklar und der Realisierungszeitpunkt für den «Rohbau+» als notwendige Grundlage für den Business Plan der GZO AG ist unbestimmt. Die Verhandlung dieser zentralen Aspekte eines überaus komplexen und langfristigen Vertragswerks kann nicht innert weniger Tage erfolgen. Sie bedarf nach Einschätzung der Rechtsvertreter der GZO AG, Lenz & Staehelin, mindestens mehrerer Wochen. Infracore SA verhandelte nach eigenen Angaben über zwei Jahre mit dem See-Spital Horgen, bis die Sale and Lease-Back-Transaktion vollzogen werden konnte. Angesichts der auslaufenden Nachlassstundung und des Zeitbedarfs für seriöse, ein ausgewogenes Ergebnis gewährleistende Verhandlungen stellen sich erhebliche Risiken für das Nachlassverfahren. Kann dieses nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, droht der Konkurs der GZO AG.

 

Wäre das ergänzte Infracore-Angebot wirtschaftlich tragbar?

Eine simple Addition des offerierten Kaufpreises von 55 Millionen Franken mit den für das initiale Dividendenversprechen zur Verfügung stehenden eigenen Mittel der GZO AG von rund 63 Millionen Franken als Basis für die Dividendenerwartung der Gläubiger ist ein unzulässiger Kurzschluss, der wesentliche Konsequenzen der Sale and Lease-back Transaktion ignoriert. Die vollständige Ausschüttung des Verkaufserlöses von 55 Millionen Franken ist gemäss Berechnungen der GZO AG selbst bei vollständiger und dauerhafter Nutzung der von Infracore SA in Aussicht gestellten Fremdfinanzierungen im Maximalbetrag von rund 28 Millionen Franken nicht tragbar. Eine Finanzierungslücke entsteht bereits 2028. Eine reduzierte Sofortausschüttung an die Gläubiger von 32 Millionen Franken (was nominal dem Wandeldarlehen von 7 Millionen Franken plus dem Betrag der gestundeten Ausschüttung (Festdividende 2) von 25 Millionen Franken vom Sanierungsplan GZO (Plan A+) entspricht) weist zwar bei einer Beanspruchung der von Infracore SA in Aussicht gestellten Fremdfinanzierungen keine Finanzierungslücke auf. Doch selbst in diesem Szenario bleibt die Ergebnislage knapp beziehungsweise leicht negativ. Der Betriebsgewinn auf Stufe EBIT reduziert sich gegenüber dem Sanierungsplan GZO (Plan A+) erheblich und das Jahresergebnis wird in einigen Jahren negativ. Es besteht das Risiko, dass infolge ungünstiger Konditionen und Abrufvoraussetzungen der noch nicht ausgehandelten Finanzierungsinstrumente erneut Finanzierungslücken entstehen. Erstes Feedback von Banken  zeigt, dass die Beschaffung einer alternativen Finanzierung zu Infracore SA schwierig und kostspielig wäre.

 

Inwiefern würde die nominale Dividendenerwartung (ohne Diskontierung) beim ergänzten Infracore-Angebot im Wesentlichen unverändert bleiben?

Unter der Annahme, dass die reduzierte Ausschüttung von 32 Millionen Franken umgesetzt werden könnte, könnte die initiale Dividendenausschüttung an die Gläubiger zwar erhöht werden. Dies setzt aber voraus, dass 1) die von Infracore SA in Aussicht gestellten Fremdfinanzierungen verfügbar sind, 2) das möglicherweise bei Vollzug der Transaktion nicht bereinigte Bauhandwerkerpfandrecht von Steiner nicht zusätzlich abgesichert werden muss und 3) der Rückstand im Forderungsinkasso infolge Umstellung von Tarmed auf Tardoc anderweitig abgedeckt werden kann. Gelingt dies nicht, müsste auch unter einem Nachlassvertrag basierend auf dem Angebot von Infracore SA eine gestundete Festdividende eingeführt werden. Insgesamt bliebe die Dividendenschätzung auf nominaler Basis (also ohne Diskontierung) im Wesentlichen unverändert zu Plan A+.

 

Der Rechtsstreit mit der Steiner AG ist noch nicht abgeschlossen. Welches Risiko stellt dies im Zusammenhang mit der Infracore-Offerte dar?

Das Bauhandwerkerpfandrecht der Steiner AG resp. deren Rechtsnachfolgerin in Höhe von 25 Millionen Franken ist Gegenstand eines hängigen Rechtsstreits beim Handelsgericht Zürich und müsste nach den Bedingungen des ergänzten Angebots entweder per Vollzug abgelöst werden oder bis zur rechtsgültigen Klärung angemessen abgesichert werden. GZO AG hat zwar eine Rückstellung im Betrag von 20 Millionen Franken geäufnet, die gemäss Angebotsbestimmungen bei der GZO AG verbleibt. Diese sichert aber zwei verschiedene Risiken aus dem Steiner-Komplex ab (Masseverbindlichkeit infolge Garantieabruf und Bauhandwerkerpfandrecht für geltend gemachten Werklohn etc.). Bleiben die Risiken bei GZO AG (wie unter dem Sanierungsplan A+), vermag die Rückstellung nach Einschätzung von GZO AG beide Risiken hinreichend abzudecken. Werden die Risiken aber über eine Verkaufstransaktion separiert, führt dies mutmasslich dazu, dass die Rückstellung vergrössert werden muss. GZO AG muss infolge gesetzlicher Anforderungen weiterhin in der Lage sein, die potentielle Masseverbindlichkeit vollständig zu decken. Und Infracore SA wird darauf bestehen, dass das Risiko einer Pfandbelastung der von ihren erworbenen Liegenschaften hinreichend abgesichert ist. Im Umfang dieser Absicherung müsste eine Ausschüttung an die Gläubiger vorerst unterbleiben. Es resultierte dann auch unter einem Nachlassvertrag basierend auf dem Angebot von Infracore SA eine gestundete Festdividende.

 

Wie ist das Instrument der Debitorenfinanzierung, das Infracore vorschlägt, einzuordnen?

Die Debitorenfinanzierung ist ein in der Schweizer Spitalbranche bis anhin kaum genutztes Instrument.Dem Verband der Zürcher Krankenhäuser ist kein Zürcher Spital bekannt, das auf eine Debitorenfinanzierung zurückgreift. Entsprechende Transaktionen werden zwar im Westschweizer Markt getestet, sind aber aufgrund verschiedener rechtlicher Themen nach Einschätzung von Lenz & Staehelin noch nicht weit verbreitet. Während sich Aspekte des Datenschutzes bzw. des Arztgeheimnisses wohl lösen lassen, sehen Vereinbarungen mit Krankenkassen teilweise Abtretungsverbote vor. Letzteres hat sich in früher angedachten Transaktionen als Stolperstein erwiesen. Ungeklärt ist zudem, wie mit Schwankungen beim Debitorenbestand umgegangen werden soll, um kurzfristig Finanzierungslücken zu vermeiden.

 

Gibt es weitere rechtliche Unsicherheiten?

Bewilligungen u.a. unter Lex Koller sind mutmasslich weiterhin erforderlich und könnten bei Nichterteilung zu einer Ausklammerung der betreffenden Grundstücke und damit zu einer Kaufpreisminderung führen.

 

Wenn der zeitliche Aspekt einer der Hauptgründe für die Nichtweiterverfolgung des ergänzten Infracore-Angebots war: Warum wurde zur Verhandlung der Verträge nicht mehr Zeit eingeräumt?

Die Nachlassstundung wurde letztmals bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Bis zu diesem Datum wird das Nachlassgericht einen Entscheid über den Nachlassvertrag der GZO AG fällen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, müssen zahlreiche Verfahrensschritte durchlaufen werden. Die Gesellschaft erachtet es daher in Absprache mit den Sachwaltern als zwingend, dass die Gläubigerversammlung im Oktober stattfindet und im September hierzu eingeladen wird.

News
Hochhaus des Spitalgebäudes mit blauem Himmel und grünem Baum angeschnitten

Sanierungskonzept GZO AG

Am 2. September 2026 hat die GZO AG Spital Wetzikon ihre Gläubiger über den aktuellen Stand des Nachlassverfahrens informiert. 

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Podcast «GZO im Fokus»

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Informationen der Sachwalter

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.

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Vorgesehener Zeitplan Sanierung

Ab 7. Oktober 2026 Aktenauflage
28. Oktober 2026 Gläubigerversammlung nach SchKG 295b
7. November 2026 Einsendeschluss Abstimmung Nachlassvertrag
19. Dezember 2026 Ende der Nachlasstundung

Häufig gestellte Fragen

Die Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche ab dem 1. Mai 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs erbracht werden, werden bezahlt und gelten während der Nachlassstundung als Masseforderungen.

Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 können während der Nachlassstundung nicht bezahlt werden. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie als Gläubiger ebenfalls betroffen sind.

Das Sanierungskonzept sieht vor, dass wir im Jahr 2026 den Abschluss eines Dividendenvergleichs mit allen nicht privilegierten Gläubigern für alle Forderungen vor dem 1. Mai 2024 anstreben, der einen Schuldenschnitt beinhaltet. Mehr dazu finden Sie im Sanierungskonzept.

Ja, wir werden weiterhin Bestellungen auslösen, die unseren Betrieb sicherstellen. Es kann zu Anpassungen bei den Bestellmengen oder -frequenzen kommen, basierend auf unseren aktuellen betrieblichen Kapazitätsbedürfnissen. Wir sind bestrebt, dies in enger Absprache mit unseren Partnern zu tun, um ihre Planungssicherheit zu gewährleisten. Bestellungen, die während der Nachlassstundung 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs ausgelöst werden, werden vollumfänglich bezahlt.

Es ist geplant, dass wir am Ende der Nachlassstundung die offenen Beträge der Forderungen vor dem 1. Mai 2024 teilweise zurückbezahlen (gemäss dem Dividendenvergleich, über welchen an einer Gläubigerversammlung abgestimmt wird). Privilegierte Forderungen und Masseverbindlichkeiten werden vollumfänglich gedeckt. Nach dem Ende der Nachlassstundung ist es unser Ziel, alle Geschäftsbeziehungen wie gewohnt weiterzuführen.

Den aktuellen Informationsstand für Gläubiger finden Sie stets unter www.gzo.ch/glaeubiger. Darüber hinaus versenden wir News an die offizielle Kontaktliste des Schuldenrufs.

Kontakte

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Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

zentraleinkauf@gzo.ch

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Finanzen und Dienste
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Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

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Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.