Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, welches das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sichert. Entnehmen Sie dieser Informationsseite, was dies für Sie als Gläubigerin oder Gläubiger bedeutet. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie ebenfalls betroffen sind.
Während laufender Prüfung des im Frühling 2026 eingegangenen Kaufangebots von Kawa und SMN hat die Thurmed AG den Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon ein Angebot zu einer strategischen Beteiligung unterbreitet. Da das Angebot der Thurmed AG bei Umsetzung eine im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan der GZO AG nochmals höhere Nachlassdividende für die Gläubiger erlaubt, wird es ebenfalls eingehend geprüft. Die GZO AG und die Aktionärsgemeinden stehen mit der Thurmed AG im Austausch. Unabhängig davon läuft nach wie vor die Prüfung des im Frühling 2026 eingegangen Kaufangebots von Kawa und SMN. Die GZO AG steht auch mit diesen Angebotsparteien in einem intensiven Austausch. Über die weiteren Schritte wird im Spätsommer informiert.
Wichtige Fragen und Antworten
Wie wirkt sich das Angebot der Thurmed AG auf den Schuldenschnitt aus?
Die Gläubiger werden mit der Einladung zur Gläubigerversammlung über den definitiven Nachlassvertrag informiert. Die Höhe des Schuldenschnitts wird nicht im Vorfeld bekanntgegeben. Kommt das Angebot Thurmed zustande, wird sich der Schuldenschnitt aber nochmals reduzieren.
Wie steht das Angebot der Thurmed AG zum im Frühling eingegangenen Kaufangebot?
Die Angebote werden parallel weiterverfolgt, sie schliessen sich aber im Vollzug gegenseitig aus. Wenn beide Angebote in verbindliche Verträge umgesetzt werden können, wird die GZO AG im Nachlassvertrag einen Mechanismus vorschlagen, der den Gläubigern die bestmögliche Dividende sichert. Thurmed AG hat anerkannt, dass unter diesem Mechanismus das Kaufangebot von Kawa und SMN gegebenenfalls vorrangig umgesetzt würde, wenn es rechtzeitig vollzogen werden kann.
Wie ist der Stand des im Frühling eingegangenen Kaufangebots?
Das im März eingegangene Kaufangebot von Kawa und SMN befindet sich nach wie vor in Prüfung. Die GZO AG steht mit diesen Angebotsparteien in einem intensiven Austausch. Unter anderem ist die Klärung, ob alle Leistungsaufträge auf die neue Gesellschaft übertragen werden können, noch nicht abgeschlossen.
Welches ist das bessere Angebot für die Gläubiger?
Angesichts der Komplexität des Kaufangebots von Kawa und SMN und dem andauernden Austausch zwischen den Parteien lässt sich dies derzeit noch nicht mit Gewissheit sagen.
Welches Angebot bevorzugt die GZO AG?
Beide Angebote werden durch die GZO AG unter Aufsicht der Sachwalter ergebnisoffen und mit Fokus auf die bestmögliche Wahrung der Gläubigerinteressen geprüft.
Worin unterscheiden sich die Angebote?
Beim Angebot der Thurmed AG handelt es sich im Unterschied zum Kaufangebot von Kawa und SMN nicht um einen Verkauf der Spitalaktiven an einen Dritten, sondern um einen Einstieg der Thurmed AG als neue Aktionärin der GZO AG. Thurmed AG und die Aktionärsgemeinden würden die GZO AG gemeinsam halten.
Wieviel Geld erhalten die Gemeinden von der Thurmed AG?
Das Angebot der Thurmed AG sieht nach Kenntnis der GZO AG keine Geldzahlung an die Aktionärsgemeinden durch die Thurmed AG vor.
Braucht es für die Umsetzung des Thurmed-Angebots eine Übertragung der Leistungsaufträge?
Nein, da es sich beim Angebot der Thurmed AG um eine Beteiligung an der bestehenden GZO AG handelt, ist eine Übertragung der Leistungsaufträge nicht erforderlich.
Wann besteht Gewissheit darüber, ob das Thurmed-Angebot die Dividendenerwartung für die Gläubiger der GZO erhöht?
Wir erwarten Gewissheit hierüber im Spätsommer, wenn die zuständigen Organe der Aktionärsgemeinden dem Thurmed-Angebot zugestimmt haben.
Warum wurde nicht schon früher, beispielsweise an den Gemeindeversammlungen, transparent über die Verhandlungen mit Thurmed informiert?
Wir führen seit Monaten Gespräche mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Die Gespräche werden vertraulich geführt. Ein bindendes Beteiligungsangebot seitens Thurmed AG liegt seit dem 10. Juli 2026 vor und konnte entsprechend erst zum jetzigen Zeitpunkt kommuniziert werden.
Wie geht es nun weiter?
Die beiden Angebote werden über den Sommer geprüft. Im Anschluss wird über das weitere Vorgehen informiert. Die definitive Nachlassstundung dauert bis zum 19. Dezember 2026. Bis dahin hat die GZO AG maximal Zeit, eine Lösung mit den Gläubigern zu finden.
Der operative Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon läuft unverändert stabil. Im zweiten Jahr der Nachlassstundung konnte der Umsatz sogar gesteigert werden: Die konsolidierte Jahresrechnung 2025 zeigt einen Betriebsertrag von CHF 155.6 Mio. Dies entspricht einem Wachstum von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zunahmen betrafen das stationäre Geschäft mit einer Steigerung von CHF 477’000 und den ambulanten Bereich mit einem Wachstum von CHF 1.3 Mio. Zudem konnte ein Mehrertrag von CHF 1.1 Mio. durch die Erhöhung der Baserate verbucht werden.
Im Jahr 2025 zählte das GZO Spital Wetzikon 9211 stationäre Fälle. Gegenüber Vorjahr ist dies eine Steigerung von 4.3 Prozent, gleichzeitig wurde das Budget übertroffen. «Die gestiegenen Fallzahlen zeigen, dass die Bevölkerung sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte weiterhin grosses Vertrauen in unser medizinisches Angebot setzen. Trotz der anspruchsvollen Situation konnten wir die Versorgung jederzeit auf hohem Niveau sicherstellen», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Das betriebliche Ergebnis wird jedoch durch nicht wiederkehrende Kosten, wie etwa Prozess- oder Restrukturierungskosten, belastet. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei CHF 7.9 Mio. – was einer EBITDA-Marge von 5.0 Prozent entsprechen würde. Unter Berücksichtigung weiterer Positionen, inklusiv Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Rückstellungen, resultiert für das Geschäftsjahr 2025 ein Verlust von knapp CHF 4 Mio.
Fallzahlenwachstum gemäss Businessplan
Auch im laufenden Jahr entwickeln sich die Patientenzahlen gemäss Businessplan: In den ersten fünf Monaten 2026 wurden im GZO Spital Wetzikon rund drei Prozent mehr stationäre Patienten gepflegt und behandelt als in der Vorjahresperiode.
Der gut funktionierende Betrieb war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Bezirksgericht Hinwil eine weitere (letztmalige) Verlängerung der Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026 gewährt hat. Informationen zu den weiteren Schritten im Sanierungsprozess werden zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert.
Konsolidierte Jahresrechnung 2025
Das Bezirksgericht Hinwil gewährt der GZO AG Spital Wetzikon eine weitere, letztmalige Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter für Gläubiger.
> 15.06.2026: Newsletter für Gläubiger

Am 30. Januar 2026 hat die GZO AG Spital Wetzikon den aktuellen Stand des nachgeschärften Sanierungskonzepts vorgestellt.
Mehr erfahrenWeitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.
Mehr erfahrenDie Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche ab dem 1. Mai 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs erbracht werden, werden bezahlt und gelten während der Nachlassstundung als Masseforderungen.
Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 können während der Nachlassstundung nicht bezahlt werden. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie als Gläubiger ebenfalls betroffen sind.
Das Sanierungskonzept sieht vor, dass wir im Jahr 2026 den Abschluss eines Dividendenvergleichs mit allen nicht privilegierten Gläubigern für alle Forderungen vor dem 1. Mai 2024 anstreben, der einen Schuldenschnitt beinhaltet. Mehr dazu finden Sie im Sanierungskonzept.
Ja, wir werden weiterhin Bestellungen auslösen, die unseren Betrieb sicherstellen. Es kann zu Anpassungen bei den Bestellmengen oder -frequenzen kommen, basierend auf unseren aktuellen betrieblichen Kapazitätsbedürfnissen. Wir sind bestrebt, dies in enger Absprache mit unseren Partnern zu tun, um ihre Planungssicherheit zu gewährleisten. Bestellungen, die während der Nachlassstundung 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs ausgelöst werden, werden vollumfänglich bezahlt.
Es ist geplant, dass wir am Ende der Nachlassstundung die offenen Beträge der Forderungen vor dem 1. Mai 2024 teilweise zurückbezahlen (gemäss dem Dividendenvergleich, über welchen an einer Gläubigerversammlung abgestimmt wird). Privilegierte Forderungen und Masseverbindlichkeiten werden vollumfänglich gedeckt. Nach dem Ende der Nachlassstundung ist es unser Ziel, alle Geschäftsbeziehungen wie gewohnt weiterzuführen.
Den aktuellen Informationsstand für Gläubiger finden Sie stets unter www.gzo.ch/glaeubiger. Darüber hinaus versenden wir News an die offizielle Kontaktliste des Schuldenrufs.
Direktion Betriebe
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon
Finanzen und Dienste
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