Aktuelle Informationen für Gläubiger der GZO AG

Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, welches das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sichert. Entnehmen Sie dieser Informationsseite, was dies für Sie als Gläubigerin oder Gläubiger bedeutet. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie ebenfalls betroffen sind.

 

Datum und Zeit: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 14 Uhr (Türöffnung 13.15 Uhr)

Ort: Stadthofsaal Uster, Theaterstrasse 1, 8610 Uster

Anfahrt: Es wird empfohlen, mit den Öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen (ca. 5 Gehminuten ab Bahnhof Uster). Fahrzeuge können in den öffentlichen Parkhäusern (Illuster und Uschter 77) parkiert werden.

Zutritt: Die bekannten Gläubiger haben am Freitag, 25. September 2026, von den Sachwaltern per Post einen Zutrittsausweis zur Gläubigerversammlung erhalten, der zusammen mit einem Ausweisdokument zum Zutritt zur Gläubigerversammlung berechtigt. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sachwalter. 

Aktuell

Bis 7. November 2026 kann dem Nachlassvertrag zugestimmt werden. Was passiert, wenn der Nachlassvertrag nicht angenommen wird? In der neusten Folge des Podcasts «GZO im Fokus» zeigen Verwaltungsratspräsident Andreas Mika, Spitaldirektor Hansjörg Herren und Finanzdirektor Daniel Müller auf, was in diesem Fall konkret mit dem GZO Spital Wetzikon und der Dividende geschieht.

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Clearway Capital ruft die Gläubiger dazu auf, den Nachlassvertrag abzulehnen und versucht aufzuzeigen, weshalb der Konkurs anzustreben ist. Der Faktencheck:

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Drohnenbild vom gesamten Spitalgelände

In der neusten Folge des Podcasts «GZO im Fokus» erläutern Verwaltungsratspräsident Andreas Mika, Spitaldirektor Hansjörg Herren und Finanzdirektor Daniel Müller, weshalb das ergänzte Angebot der Infracore SA zum Erwerb der Spitalliegenschaften nicht weiterverfolgt wird.

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News

Hochhaus des Spitalgebäudes mit blauem Himmel und grünem Baum angeschnitten

Sanierungskonzept GZO AG

Am 2. September 2026 hat die GZO AG Spital Wetzikon ihre Gläubiger über den aktuellen Stand des Nachlassverfahrens informiert. 

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Informationen der Sachwalter

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.

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Vorgesehener Zeitplan Sanierung

Ab 7. Oktober 2026 Aktenauflage
28. Oktober 2026 Gläubigerversammlung nach Art. 302 SchKG
7. November 2026 Einsendeschluss Abstimmung Nachlassvertrag
19. Dezember 2026 Ende der Nachlasstundung

Häufig gestellte Fragen

Die Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche ab dem 1. Mai 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs erbracht werden, werden bezahlt und gelten während der Nachlassstundung als Masseforderungen.

Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 können während der Nachlassstundung nicht bezahlt werden. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie als Gläubiger ebenfalls betroffen sind.

Das Sanierungskonzept sieht vor, dass wir im Jahr 2026 den Abschluss eines Dividendenvergleichs mit allen nicht privilegierten Gläubigern für alle Forderungen vor dem 1. Mai 2024 anstreben, der einen Schuldenschnitt beinhaltet. Mehr dazu finden Sie im Sanierungskonzept.

Ja, wir werden weiterhin Bestellungen auslösen, die unseren Betrieb sicherstellen. Es kann zu Anpassungen bei den Bestellmengen oder -frequenzen kommen, basierend auf unseren aktuellen betrieblichen Kapazitätsbedürfnissen. Wir sind bestrebt, dies in enger Absprache mit unseren Partnern zu tun, um ihre Planungssicherheit zu gewährleisten. Bestellungen, die während der Nachlassstundung 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs ausgelöst werden, werden vollumfänglich bezahlt.

Es ist geplant, dass wir am Ende der Nachlassstundung die offenen Beträge der Forderungen vor dem 1. Mai 2024 teilweise zurückbezahlen (gemäss dem Dividendenvergleich, über welchen an einer Gläubigerversammlung abgestimmt wird). Privilegierte Forderungen und Masseverbindlichkeiten werden vollumfänglich gedeckt. Nach dem Ende der Nachlassstundung ist es unser Ziel, alle Geschäftsbeziehungen wie gewohnt weiterzuführen.

Den aktuellen Informationsstand für Gläubiger finden Sie stets unter www.gzo.ch/glaeubiger. Darüber hinaus versenden wir News an die offizielle Kontaktliste des Schuldenrufs.

Kontakte

Kontakt für Dienstleister und Lieferanten

Direktion Betriebe         
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

zentraleinkauf@gzo.ch

Kontakt für Obligationäre

Finanzen und Dienste
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

obligationaere@gzo.ch
 

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.