Gestaltung der Zukunft des Spitals

Wichtige Informationen zum Regierungsratsentscheid und der provisorischen Nachlassstundung


Update 26.08.2024: Der GZO AG wird die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis 30. Dezember gewährt (vgl. Medienmitteilung)

 

Update 06.08.2024: GZO AG lädt zur Versammlung der Anleihegläubiger ein (vgl. Medienmitteilung)

 

Finden Sie hier die wichtigsten Ankerpunkte und Updates in der Historie, Antworten auf Fragen (Q&A) und was das GZO Spital Wetzikon unternimmt und ausmacht. 

2014
Der Verwaltungsrat hat 2014 entschieden, den Spitalbau aus den 70ger-Jahren umfassend zu sanieren und mit einem Neubau zu ergänzen. Dies, damit die damaligen und heutigen Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie weiterer angrenzender Kantone erfüllt werden konnten. Die Höhe der Anleihe zur Finanzierung der Bauarbeiten betrug 170 Mio.

2022
Die Refinanzierung der Anleihe ist seit 2022 in Vorbereitung und wurde unter anderem mit der Anpassung der Eignerstrategie begleitet. Im Herbst 2023 standen die Finanzierungspartner für eine Refinanzierung und Ablösung der Anleihe weitgehend fest. Ende 2023 erfolgte ein unerwarteter Rückzug, verbunden mit der Forderung nach einer Staatsgarantie für eine Refinanzierung.

4. April 2024
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt eine Staatsgarantie ab.
Trotz Absage des Regierungsrats verfügt das GZO Spital Wetzikon über CHF 20 Mio. Eigenkapital und hat genügend flüssige Mittel (CHF 50 Mio.). Der laufende Betrieb und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt. Damit sind die Verfügbarkeit und die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen des Spitals weiterhin gewährleistet.

30. April 2024
Das Bezirksgericht Hinwil bewilligt am Abend des 30. April 2024 der GZO AG die provisorische Nachlassstundung für eine Dauer von einstweilen vier Monaten.

2. Mai 2024
Die Börse SIX, Mitarbeitende, Zuweisende, Stakeholder und Medien wurden am Morgen des 2. Mai 2024 über die provisorische Nachlassstundung zeitgerecht informiert. Ein postalisches Informationsschreiben wurde an die Adressen der Kreditoren versandt. 
Die Mitarbeitenden wurden in Informationsveranstaltungen durch den Verwaltungsratspräsidenten Jörg Kündig, den Spitaldirektor Hansjörg Herren und die Sachwalterin Brigitte Umbach-Spahn und Ihr Team informiert.

14. Mai 2024
Nachdem der Generalunternehmer Steiner den Vertrag mit der GZO AG Spital Wetzikon vorzeitig gekündigt hat, sorgt das GZO Spital Wetzikon in einer Medienmitteilung für Klarheit. Die Kündigung des Vertrags durch die Steiner AG hat nichts mit der Liquidität oder der Nachlassstundung der GZO AG zu tun. 

06. August 2024
Die GZO AG lädt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu einer Versammlung der Anleihegläubiger auf den 25. Oktober 2024 ein. Die Einladung erfolgt auf Antrag der sogenannten GZO Creditor Group.

14. August 2024
Die Beschwerde der GZO AG Spital Wetzikon gegen den Regierungsratsbeschluss, welche beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht wurde, wird bis am 30. November 2024 einstweilen sistiert.

26. August 2024
Die GZO AG informiert über die vom Bezirksgericht Hinwil bewilligte Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis zum 30. Dezember 2024 (weitere 4 Monate). Das Gericht sieht die Sanierungschancen intakt. Ein umfassendes Sanierungskonzept erfordert aufgrund der hohen Komplexität der verschiedenen Themen und involvierten Parteien Zeit und soll Ende Oktober vorliegen.

Ausblick
Durch die provisorische Nachlassstundung hat die GZO AG Spital Wetzikon Zeit gewonnen, um einen tragfähigen Sanierungsplan unter Berücksichtigung aller Stakeholder auszuarbeiten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Sanierungskonzept sämtlichen Gläubigern vorgestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Der Betrieb erhält die Sicherheit, weiter seinen Versorgungsauftrag gegenüber Patientinnen und Patienten sowie zu Zuweisern zu erfüllen. Bezüglich des Bauprojekts, das bereits zu 70 % realisiert wurde, prüft die GZO AG Spital Wetzikon das weitere Vorgehen.

Häufig gestellte Fragen

Die Q&A zu den einzelnen Themen werden laufend ergänzt. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, dürfen Sie sich zu Bürozeiten an unsere Kontakte wenden (siehe unten).

Weshalb wurde die Staatsgarantie abgelehnt?
Entnehmen Sie die Begründung der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.

Bleiben die Leistungsaufträge erhalten?
Die GZO AG Wetzikon verfügt über Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie St. Gallen und Appenzell. Die Leistungsaufträge sind weiterhin gültig, die medizinischen Dienstleistungen des Spitals sind gewährleistet.

Weshalb brauchen die Finanzpartner eine Staatsgarantie für eine Refinanzierung der Anleihe?
Aufgrund der steigenden Kosten und der seit zwölf Jahren ungenügend angepassten Tarife sind die Erträge der GZO AG gesunken. Die Eigenkapitalausstattung vieler Spitäler ist nach den heutigen Unternehmensfinanzierungsgrundsätzen ungenügend, auch in der GZO AG. In Verbindung mit einer sinkenden Rentabilität erschwert oder verhindert dies eine Kapitalbeschaffung. Dies war einer der Gründe, warum der Kanton Zürich beim Erlass des SPFG die Möglichkeit eines Darlehens oder einer Staatsgarantie vorgesehen hatte. Die Finanzpartner der GZO AG haben auch deshalb eine Kreditfinanzierung vom Vorliegen einer Staatsgarantie abhängig gemacht.

Warum wurden die Aktionäre nicht früher konsultiert und schossen Kapital ein wie dies beim Spital Uster der Fall war?
Wir sind in einem laufenden Dialog mit unseren Aktionärsgemeinden. Sie müssen für den Einschuss von Kapital einen Prozess durchlaufen, der bis zu einem Jahr dauern kann. Die Aktionärsgemeinden haben im Dezember 2023 einer Aktienkapitalerhöhung zugestimmt, mit der Idee, diese Aktien einem Drittinvestor anzubieten.

Was bedeutet eine Nachlassstundung für das Spital?
Das Ziel der provisorischen Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die Lösungssuche für eine Sanierung unter Einbezug der Aktionäre und der Gläubiger. Dies geschieht unter Aufsicht von zwei vom Gericht gestellten Sachwaltern. Die provisorische Nachlassstundung gibt dem Spital, mit entsprechenden Verlängerungen, bis zu 32 Monate Zeit, um eine Lösung zu finden und ermöglicht die gewohnte Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region. Während der Dauer der Nachlassstundung dürfen Forderungen, welche vor der Nachlassstundung (d.h. vor dem 1. Mai 2024) erbracht wurden, von der Schuldnerin nicht bezahlt werden. Sie werden automatisch gestundet. Weitere Informationen zur Nachlassstundung entnehmen Sie der Medienmitteilung vom 2. Mai 2024. Der laufende Betrieb ist sichergestellt.

Steht das Spital vor einem Konkurs?
Nein. Operativ geht es dem Spital gut. Die Umsetzung des Anfang 2024 verabschiedeten Ertragssteigerungs- und Kostensenkungsprogrammes zeigt im ersten Halbjahr ein positives Ergebnis. Der EBITDA ist positiv, vergleichbar mit anderen Schweizer Spitälern. Das Spital ist liquid. Wir arbeiten mit Hochdruck an einem Sanierungs- und Zukunftskonzept für das GZO.

Wo steht das Spital nach vier Monaten provisorischer Nachlassstundung?
In einem Factsheet finden Sie den aktuellen Stand zur provisorischen Nachlassstundung und zum Geschäftsgang (28. August 2024).

Weshalb ist es um das Eigenkapital so schlecht bestellt?
Die Eigenkapitalanforderungen an die Spitäler haben sich verschärft und sind heute deutlich höher als bei der Gründung der AG. Es ist nicht das primäre Ziel eines Spitals mit Gewinnen das Eigenkapital zu stärken. Für die heutige Anforderungen ist die GZO AG mit einer zu schmalen Eigenkapitalbasis gestartet.

Wie steht das Spital heute da?
Operativ geht es dem Spital gut. Die Umsetzung des Anfang 2024 verabschiedeten Ertragssteigerungs- und Kostensenkungsprogrammes zeigt Wirkung. Im ersten Halbjahr 2024 resultierte ein positives operatives Ergebnis. Das Spital ist liquid und bietet weiterhin die gewohnt hochstehende medizinische Qualität. Die Versorgung der Bevölkerung in der Region ist gewährleistet.

Werden Patientinnen und Patienten abgewiesen?
Im Gegenteil: Alle Patientinnen und Patienten, für die das GZO einen Leistungsauftrag hat, werden versorgt. Wir sind für Sie da!

Wird das Spital weiterhin von Lieferanten beliefert?
Der Betrieb und die Qualität ist durch hochspezialisiertes Personal und unsere Lieferanten sichergestellt.

Wie werden die Mitarbeitenden informiert?
Es finden regelmässig Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende statt.

Sind die Mitarbeiterlöhne sichergestellt?
Die GZO AG Spital Wetzikon ist gegenwärtig liquid und die Löhne sind während der Nachlassstundung sichergestellt. Der laufende Betrieb zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung ist ebenfalls sichergestellt.

Werden weiterhin Mitarbeitende angestellt?
Unbedingt. Für einen weiterlaufenden Spitalbetrieb sind die Mitarbeitenden in allen Berufsgruppen unerlässlich. Es werden weiterhin Fachkräfte in allen Bereichen angestellt. Verträge haben Gültigkeit und die Mitarbeitenden sind motiviert, in der herausfordernden Zeit gemeinsam für das GZO zu kämpfen.

Was bedeutet die Nachlassstundung für Lieferanten und Dienstleister?
Die Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Wir streben an, alle vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es kommt teilweise zu Anpassungen bei den Zahlungsbedingungen oder Lieferzeiten. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 können während der Nachlassstundung nicht bezahlt werden. Gelingt die Sanierung, so werden diese Rechnungen nach Aufhebung der Nachlassstundung bezahlt werden. Sollte im Rahmen der Sanierung mit den Gläubigern ein Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich abgeschlossen werden, so wird auf diese Forderungen die vereinbarte Nachlassdividende ausbezahlt. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche ab dem 1. Mai erbracht werden, werden wie bisher üblich bezahlt.

Werden neue Bestellungen bei Lieferanten während der Nachlassstundung aufgenommen?
Ja, wir werden weiterhin Bestellungen auslösen, die unseren Betrieb sicherstellen. Es kann zu Anpassungen bei den Bestellmengen oder -frequenzen kommen, basierend auf unseren aktuellen betrieblichen Kapazitätsbedürfnissen. Wir sind bestrebt, dies in enger Absprache mit unseren Partnern zu tun, um Ihre Planungssicherheit zu gewährleisten.

Was passiert am Ende der Nachlassstundung?
Am Ende der Nachlassstundung mit positivem Ergebnis ist es unser Ziel, alle Geschäftsbeziehungen wie gewohnt weiterzuführen.

Wer ist mein Ansprechpartner für weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Rechnungen an unser Team vom Einkauf (zentraleinkauf@gzo.ch) oder der Buchhaltung (buchhaltung@dont-want-spam.gzo.ch).

Anleihensgläubiger haben die Möglichkeit, sich direkt mit der GZO AG in Kontakt zu setzen über die E-Mail obligationaere@dont-want-spam.gzo.ch. Wichtig ist zu beachten, dass die Emittentin keine Auskünfte erteilen bzw. keine Informationen geben kann, welche über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehen.

Obligationäre/Bondholder, die sich noch nicht mit uns in Verbindung gesetzt haben, werden gebeten, sich unter Angabe folgender Informationen via obligationaere@dont-want-spam.gzo.ch an uns zu wenden:

  1. Angaben zum Kontaktnehmer
  2. Firma
  3. Vertretenes Anleihekapital
  4. Wirtschaftlich Berechtigter des vertretenen Kapitals

Am 06.08.2024 lädt die Emittentin zur Versammlung der Anleihegläubiger ein (vgl. Medienmitteilung).


Update 28. August 2024 - In einem Factsheet finden Sie den aktuellen Stand zur provisorischen Nachlassstundung und zum Geschäftsgang.

Offizielle Quellen

Sie suchen wichtige Informationen zur aktuellen Situation? Konsultieren Sie die offiziellen Artikel und Medienmitteilungen.

Kontakte

Kontakt Presse

Richten Sie Ihre Presseanfragen an:

Marketing & Kommunikation          
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

Tel.: 044 934 27 19
kommunikation@gzo.ch

Kontakt für Obligationäre

Sie sind Obligationär, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:

Direktion Finanzen          
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

obligationaere@gzo.ch

Kontakt übrige Fragen

Richten Sie Ihre Anfragen an:

GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

Tel.: 044 934 17 05
projekte@dont-want-spam.gzo.ch

Kontakt für Dienstleister und Lieferanten

Sie haben Fragen zur Nachlassstundung, dann kontaktieren Sie uns bitte schriftlich unter:

Direktion Betriebe         
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

zentraleinkauf@dont-want-spam.gzo.ch

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.