GZO Spital Wetzikon kämpft für seine Zukunft

Wichtige Informationen zum Regierungsratsentscheid

Update 26.04.2024 / Für die Refinanzierung einer im Sommer fälligen Anleihe ersuchte das GZO den Regierungsrat des Kantons Zürich um ein Darlehen oder eine Staatsgarantie. Die Regierung lehnte das Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon ab. Finden Sie hier die wichtigsten Ankerpunkte in der Historie, Antworten auf Ihre Fragen (Q&A) und was das GZO Spital Wetzikon unternimmt und ausmacht. 

2014
Der Verwaltungsrat hat bereits im Jahr 2014 entschieden, den Spitalbau aus den 70ger-Jahren umfassend zu sanieren und mit einem Neubau zu ergänzen. Dies, damit die damaligen und heutigen Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie weiterer angrenzender Kantone erfüllt werden konnten. Die Anleihe zur Finanzierung der Bauarbeiten in der Höhe von 170 Mio. wurde in einer vermeintlichen Tiefzinsphase im Jahr 2014 aufgenommen und wird am 12. Juni 2024 fällig.

2022
Die Refinanzierung ist seit 2022 in Vorbereitung und wurde unter anderem mit der Anpassung der Eignerstrategie begleitet. Im Herbst 2023 standen die Finanzierungspartner für eine Refinanzierung und Ablösung der Anleihe weitgehend fest. Ende 2023 erfolgte aber ein unerwarteter Rückzug, verbunden mit der Forderung nach einer Staatsgarantie für eine Refinanzierung.

4. April 2024
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt eine Staatsgarantie ab. Trotz Absage des Regierungsrats verfügt das GZO Spital Wetzikon  über CHF 20 Mio. Eigenkapital und hat genügend flüssige Mittel (CHF 50 Mio.). Die im Februar 2024 angekündigten Sparmassnahmen greifen und dürfen dafür sorgen, dass bis Ende Jahr keine weiteren Mittel abfliessen. Der laufende Betrieb und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt. Damit ist die Verfügbarkeit und die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen des Spitals weiterhin gewährleistet.

Ausblick
Die GZO AG Spital Wetzikon prüft nun weitere Optionen für eine Refinanzierung, dazu gehört:

  • der beschlossene Rekurs gegen den Regierungsratsentscheid
  • die Wiederaufnahme der Gespräche mit Finanzpartnern und dem Investor
  • die Prüfung einer Nachlassstundung, um Zeit für die Lösungsfindung zu gewinnen

Häufig gestellte Fragen

Die Q&A zu den einzelnen Themen werden laufend ergänzt. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, dürfen Sie sich zu Bürozeiten an unsere Kontakte wenden (siehe unten).

Weshalb wurde die Staatsgarantie abgelehnt?
Entnehmen Sie die Begründung der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.

Bleiben die Leistungsaufträge erhalten?
Die GZO AG Wetzikon verfügt über Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie St. Gallen und Appenzell. Die Leistungsaufträge sind weiterhin gültig. Die Verfügbarkeit und die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen des Spitals sind weiterhin gewährleistet.

Wird der Verwaltungsrat gegen diesen Entscheid gerichtlich vorgehen?
Die GZO AG Spital Wetzikon prüft zurzeit alle rechtlichen Möglichkeiten. Der Verwaltungsrat beschloss zwischenzeitlich, mit einer entsprechenden Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu gelangen.

Weshalb kann der Kanton das Gesuch der GZO AG ablehnen und das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur unterstützen?
Der Kanton fungiert bei diesen beiden Spitälern (USZ und KSW) als Rechtsträger. Sie sind im Gegensatz zur GZO AG Spital Wetzikon öffentlich-rechtliche Anstalten. Die GZO AG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, die von den zwölf Aktionärsgemeinden getragen wird und sich daher grundsätzlich selbst finanzieren muss, sei dies aus dem operativen Betrieb oder durch Kapitalbeschaffung bei den Aktionären, auf dem Kapitalmarkt (Anleihensobligationen) oder bei Banken (Bankkredite). Für letztere Möglichkeiten sieht das Spitalfinanzierungsgesetz (SPFG) explizit die Möglichkeit von Darlehen oder Garantien seitens des Kantons vor.

Weshalb brauchen die Finanzpartner eine Staatsgarantie für eine Refinanzierung?
Aufgrund der steigenden Kosten und der seit zwölf Jahren ungenügend angepassten Tarife sind die Erträge der GZO AG gesunken. Die Eigenkapitalausstattung vieler Spitäler ist nach den heutigen Unternehmensfinanzierungsgrundsätzen ungenügend, auch in der GZO AG. In Verbindung mit einer sinkenden Rentabilität erschwert oder verhinder dies gar eine Kapitalbeschaffung. Dies war einer der Gründe, warum der Kanton Zürich beim Erlass des SPFG die Möglichkeit eines Darlehens oder einer Staatsgarantie vorgesehen hatte. Die Finanzpartner der GZO AG haben auch deshalb eine Kreditfinanzierung vom Vorliegen einer Staatsgarantie abhängig gemacht.

Warum wurde das Gesuch erst so kurz vor dem Ablauf der Frist gestellt?
Wir suchten seit 2022 mit Finanzpartnern nach Lösungen. Die aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen haben sich so dramatisch verändert, dass bis anhin noch keine Lösungen gefunden werden konnten.

Das Spital Uster hat eine Erhöhung des Aktienkapitals mittels Volksabstimmung erreicht. Prüft die GZO AG Spital Wetzikon ein ähnliches Verfahren?
Im Gegensatz zum Spital Uster besteht für die GZO AG primär die Herausforderung in der Refinanzierung der Anleihe. Diese Herausforderung kann durch eine Erhöhung des Aktienkapitals angegangen werden, woran der Verwaltungsrat seit 2022 arbeitet und neben den Aktionärsgemeinden auch in Kontakt mit Investoren ist. Wir sind im stetigen Austausch mit unseren Aktionären.

Warum wurden die Aktionäre nicht früher konsultiert und schossen Kapital ein?
Wir sind in einem laufenden Dialog mit unseren Aktionärsgemeinden. Sie müssen für den Einschuss von Kapital einen Prozess durchlaufen, der bis zu einem Jahr dauern kann. Die Aktionärsgemeinden haben im Dezember 2023 einer Aktienkapitalerhöhung zugestimmt, mit der Idee, diese Aktien einem Drittinvestor anzubieten.

Kann der Kanton finanzielle Unterstützung leisten und in welchem Umfang?
Der Kanton kann gemäss Spitalfinanzierungsgesetz (Paragraphen 12, 13 und 20) Listenspitälern Darlehen bis zu 100% der Mittel gewähren, die für die Erstellung oder Beschaffung von für die Spitalversorgung notwendigen Anlagen erforderlich sind. Ausserdem kann der Kanton durch die Gewährung von Sicherheiten die Aufnahme von Fremdkapital bei privaten Geldgebern erleichtern. Das Gesuch der GZO AG um finanzielle Unterstützung durch den Kanton Zürich basierte genau auf diesen Bestimmungen des SPFG. Die GZO AG beantragte die finanzielle Unterstützung nicht, um den laufenden Betrieb sicherzustellen, sondern einzig mit Blick auf die notwendige Ablösung der im Juni 2024 fällig werdenden Obligationenanleihe.

Was bedeutet eine Nachlassstundung für den Betrieb?
Es ist noch nicht gesagt, dass es zu einer Nachlassstundung kommt. Grundsätzlich kann eine Nachlassstundung eine Chance sein fürs Unternehmen. Ein Nachlassverfahren ist kein Konkurs. In einem Nachlassverfahren kann die betroffene Gesellschaft die Geschäftstätigkeit (Betrieb des Spitals) unter Aufsicht eines Sachwalters fortsetzen. Der Verwaltungsrat prüft alle möglichen Optionen, die Nachlassstundung ist nur eine Option.

Mit der GZO AG sind zahlreiche Unternehmen verbunden (z.B. Rettungsdienst Regio 144). Was geschieht mit diesen im Falle einer Nachlassstundung?
Es ist noch nicht gesagt, dass es zu einer Nachlassstundung kommt. Sollte dieser Fall eintreten, sind Tochtergesellschaften und Beteiligungen der GZO AG wie z. B. Regio144 und GZO Partner AG nicht direkt tangiert.

Wie sieht das Jahresergebnis 2023 aus? Schreibt die GZO AG weiterhin rote Zahlen?
Aktuell wird der Abschluss 2023 von der Revisionsstelle geprüft. Die eingeleiteten Sparmassnahmen für eine Resultatverbesserung beginnen jedoch zu greifen.

Wie sieht der kurzfristige und mittelfristige Businessplan aus?
Kurzfristig müssen die Personal- und Sachkosten um je 7% gesenkt werden, um in diesem Jahr eine stabile finanzielle Situation im Betrieb zu erreichen(vgl. Medienmitteilung vom 2.02.2024). Dies steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung der Anleihe.

Weshalb ist es um das Eigenkapital so schlecht bestellt?
Die Eigenkapitalanforderungen an die Spitäler haben sich verschärft und sind heute deutlich höher als bei der Gründung der AG. Es ist nicht das primäre Ziel eines Spitals mit Gewinnen das Eigenkapital zu stärken. Für die heutige Anforderungen ist die GZO AG mit einer zu schmalen Eigenkapitalbasis gestartet.

Welche Finanzpartner haben die Refinanzierung abgelehnt?
Die Finanzpartner haben unisono eine Refinanzierung vom Vorliegen einer Staatsgarantie abhängig gemacht und genau darum gelangte die GZO AG für eine solche im SPFG vorgesehene Garantie an den Regierungsrat. Wir äussern uns nicht, welche Gespräche wir in diesem Zusammenhang geführt haben oder aktuell führen, und nehmen zu Spekulationen keine Stellung.

Was geschieht nun mit dem Spital?
Der Betrieb läuft weiter wie bisher. Die Geschäftsleitung und die Ärzteschaft versichern, dass der laufende Betrieb sichergestellt ist. Der Verwaltungsrat prüft zurzeit alle möglichen Optionen für die Refinanzierung der Anleihe. Der Betrieb ist gegenwärtig liquid. Wir sind im Prozess, eine Lösung für die Refinanzierung der Anleihe zu suchen und stehen mit verschiedenen Partnern im Austausch.

Wie lange kann der Betrieb noch sichergestellt werden?
Das GZO Spital Wetzikon bietet weiterhin die gewohnt hochstehende medizinische Qualität. Die Versorgung der Bevölkerung in der Region ist gewährleistet.

Werden Patientinnen und Patienten in andere Spitäler verlegt werden müssen?
An der Verlegungspolitik ändert sich nichts. Alle Patientinnen und Patienten, für die das GZO einen Leistungsauftrag hat, werden versorgt.

Wird das Spital weiterhin mit Medikamenten beliefert werden können?
Der Betrieb und die Qualität ist durch hochspezialisiertes Personal und unsere Lieferanten sichergestellt.

Wann wird man erfahren, wie es mit dem Spital weitergeht?
Wir werden zeitgerecht informieren. Der Betrieb ist gegenwärtig liquid. Wir sind im Prozess, eine Lösung für die Refinanzierung der Anleihe zu suchen und stehen mit verschiedenen Partnern im Austausch.

Wie werden die Mitarbeitenden informiert?
Es finden regelmässig Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende statt.

Sind die Mitarbeiterlöhne sichergestellt?
Die GZO AG Spital Wetzikon ist gegenwärtig liquid. Der laufende Betrieb zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt.

Ist mit einer Kündigungswelle seitens der Mitarbeitenden zu rechnen?
Das hoffen wir nicht. Wir kämpfen zusammen für unser Spital.

Kommt es nach den Sparmassnahmen nun zu weiteren Lohnkürzungen und Entlassungen?
Das ist zum heutigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Jüngst haben sie über die Begleitstudie mit der Universität Bern über das Arbeitszeitmodell in der Pflege im Drei-Schicht-Modell berichtet. Werden Sie das Arbeitszeitmodell nun abschaffen?
Das Modell läuft weiter bis Ende Jahr und wird zu diesem Zeitpunkt wie üblich neu überprüft.

Am 4. April 2024 informierte die GZO AG über die Tatsache, dass der Kanton Zürich eine Staatsgarantie für die GZO AG ablehnte. Wie Sie den Pressemitteilungen und Medienberichten entnehmen konnten, stellte das GZO AG Spital Wetzikon ein Unterstützungsgesuch mit Blick auf die anstehende Refinanzierung der vorgenannten Anleihe. Anleihensgläubiger haben die Möglichkeit, sich direkt mit der GZO AG in Kontakt zu setzen über die E-Mail obligationaere@dont-want-spam.gzo.ch. Wichtig ist zu beachten, dass die Emittentin keine Auskünfte erteilen bzw. keine Informationen geben kann, welche über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehen.

Offizielle Quellen

Sie suchen wichtige Informationen zur aktuellen Situation? Konsultieren Sie die offiziellen Artikel und Medienmitteilungen.

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