Das GZO Spital Wetzikon befindet sich seit 19. Dezember 2024 in der definitiven Nachlassstundung, die einstweilen für 6 Monate, bis zum 19. Juni 2025 vom Bezirksgericht Hinwil gewährt wurde. Ziel ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, das der GZO AG das Überleben sichert, das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiterhin gewährleistet. Dies geschieht unter Aufsicht von zwei Sachwaltern, die mit der Überführung der provisorischen in eine definitive Nachlassstundung per 19. Dezember bestätigt wurden. Es ist uns wichtig, alle Gläubiger und die Bevölkerung hier transparent über die Zukunft des Spitals zu informieren.
Am 25. Oktober 2024 wurde das Sanierungskonzept den Gläubigerinnen/Gläubigern und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mehr erfahrenAb Mittwoch, 15. Januar 2025, sind in mehreren Gemeinden im Zürcher Oberland Plakate des GZO Spital Wetzikon ausgehängt. Die Plakatstellen werden von der Firma SwissPlakat kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zum Beitrag271 Buben und 269 Mädchen sind 2024 am GZO Spital Wetzikon geboren worden, darunter 9 Zwillinge. Das erste Baby im aktuellen Jahr ist am 1. Januar 2025, um 3.31 Uhr, auf die Welt gekommen.
Zum BeitragDie kleine Abinaya hat am 1. Januar 2025 um 3.31 Uhr am GZO Spital Wetzikon das Licht der Welt erblickt. Mutter und Kind sind wohlauf.
Zum BeitragWie genau soll das GZO Spital Wetzikon wieder auf gesunde Beine gestellt werden? Was passiert eigentlich, wenn die Gläubiger einem Schuldenschnitt nicht zustimmen? Und was geschieht mit der Infrastruktur? In einer Spezialfolge von «GZO mittendrin» erklären Spitaldirektor Hansjörg Herren und Finanzdirektor Daniel Müller das Sanierungskonzept kurz und kompakt.
Zu den Gläubigerinnen und Gläubigern zählen alle Institutionen und Personen, die gegenüber der GZO AG Spital Wetzikon unbezahlte Rechnungen und ausstehende Gutschriften haben.
Mehr erfahrenWeitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.
Mehr erfahrenErfahren Sie, wie die Aktionärsgemeinden die Zukunft des Spitals sichern wollen.
Mehr erfahren2014
Der Verwaltungsrat hat 2014 entschieden, den Spitalbau aus den 70ger-Jahren umfassend zu sanieren und mit einem Neubau zu ergänzen. Dies, damit die damaligen und heutigen Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie weiterer angrenzender Kantone erfüllt werden konnten. Die Höhe der Anleihe zur Finanzierung der Bauarbeiten betrug 170 Mio.
2022
Die Refinanzierung der Anleihe ist seit 2022 in Vorbereitung und wurde unter anderem mit der Anpassung der Eignerstrategie begleitet. Im Herbst 2023 standen die Finanzierungspartner für eine Refinanzierung und Ablösung der Anleihe weitgehend fest. Ende 2023 erfolgte ein unerwarteter Rückzug, verbunden mit der Forderung nach einer Staatsgarantie für eine Refinanzierung.
4. April 2024
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt eine Staatsgarantie ab.
Trotz Absage des Regierungsrats verfügt das GZO Spital Wetzikon über CHF 20 Mio. Eigenkapital und hat genügend flüssige Mittel (CHF 50 Mio.). Der laufende Betrieb und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt. Damit sind die Verfügbarkeit und die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen des Spitals weiterhin gewährleistet.
30. April 2024
Das Bezirksgericht Hinwil bewilligt am Abend des 30. April 2024 der GZO AG die provisorische Nachlassstundung für eine Dauer von einstweilen vier Monaten.
2. Mai 2024
Die Börse SIX, Mitarbeitende, Zuweisende, Stakeholder und Medien wurden am Morgen des 2. Mai 2024 über die provisorische Nachlassstundung zeitgerecht informiert. Ein postalisches Informationsschreiben wurde an die Adressen der Kreditoren versandt.
Die Mitarbeitenden wurden in Informationsveranstaltungen durch den Verwaltungsratspräsidenten Jörg Kündig, den Spitaldirektor Hansjörg Herren und die Sachwalterin Brigitte Umbach-Spahn und Ihr Team informiert.
14. Mai 2024
Nachdem der Generalunternehmer Steiner den Vertrag mit der GZO AG Spital Wetzikon vorzeitig gekündigt hat, sorgt das GZO Spital Wetzikon in einer Medienmitteilung für Klarheit. Die Kündigung des Vertrags durch die Steiner AG hat nichts mit der Liquidität oder der Nachlassstundung der GZO AG zu tun.
06. August 2024
Die GZO AG lädt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu einer Versammlung der Anleihegläubiger auf den 25. Oktober 2024 ein. Die Einladung erfolgt auf Antrag der sogenannten GZO Creditor Group.
14. August 2024
Die Beschwerde der GZO AG Spital Wetzikon gegen den Regierungsratsbeschluss, welche beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht wurde, wird bis am 30. November 2024 einstweilen sistiert.
26. August 2024
Die GZO AG informiert über die vom Bezirksgericht Hinwil bewilligte Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis zum 30. Dezember 2024 (weitere 4 Monate). Das Gericht sieht die Sanierungschancen intakt. Ein umfassendes Sanierungskonzept erfordert aufgrund der hohen Komplexität der verschiedenen Themen und involvierten Parteien Zeit und soll Ende Oktober vorliegen.
25. Oktober 2024
Das GZO Spital Wetzikon präsentiert an der Anleihegläubigerversammlung ein umfassendes Sanierungskonzept. Das Ziel des Sanierungskonzepts ist die Bilanzsanierung und die nachhaltige Sicherstellung der notwendigen Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im Zürcher Oberland.
19. Dezember 2024
Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Damit wird der GZO AG Spital Wetzikon die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen.
Ausblick
Die definitive Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen. In den kommenden Monaten wird das bislang erarbeitete Sanierungskonzept weiterentwickelt und konkretisiert.
Weshalb wurde die Staatsgarantie abgelehnt?
Entnehmen Sie die Begründung der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.
Bleiben die Leistungsaufträge erhalten?
Die GZO AG Wetzikon verfügt über Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie St. Gallen und Appenzell. Die Leistungsaufträge sind weiterhin gültig, die medizinischen Dienstleistungen des Spitals sind gewährleistet.
Weshalb brauchen die Finanzpartner eine Staatsgarantie für eine Refinanzierung der Anleihe?
Aufgrund der steigenden Kosten und der seit zwölf Jahren ungenügend angepassten Tarife sind die Erträge der GZO AG gesunken. Die Eigenkapitalausstattung vieler Spitäler ist nach den heutigen Unternehmensfinanzierungsgrundsätzen ungenügend, auch in der GZO AG. In Verbindung mit einer sinkenden Rentabilität erschwert oder verhindert dies eine Kapitalbeschaffung. Dies war einer der Gründe, warum der Kanton Zürich beim Erlass des SPFG die Möglichkeit eines Darlehens oder einer Staatsgarantie vorgesehen hatte. Die Finanzpartner der GZO AG haben auch deshalb eine Kreditfinanzierung vom Vorliegen einer Staatsgarantie abhängig gemacht.
Warum wurden die Aktionäre nicht früher konsultiert und schossen Kapital ein wie dies beim Spital Uster der Fall war?
Wir sind in einem laufenden Dialog mit unseren Aktionärsgemeinden. Sie müssen für den Einschuss von Kapital einen Prozess durchlaufen, der bis zu einem Jahr dauern kann. Die Aktionärsgemeinden haben im Dezember 2023 einer Aktienkapitalerhöhung zugestimmt, mit der Idee, diese Aktien einem Drittinvestor anzubieten.
Was bedeutet eine Nachlassstundung für das Spital?
Das Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die Umsetzung eines Sanierungskonzeptes unter Einbezug aller Interessengruppen. Dies geschieht unter Aufsicht von zwei vom Gericht gestellten Sachwaltern. Die vorerst provisorische Nachlassstundung und ab 19. Dezember 2024 definitive Nachlassstundung gibt dem Spital, mit entsprechenden Verlängerungen, bis zu 32 Monate Zeit, um eine Lösung zu finden und umzusetzen bei laufendem Spitalbetrieb. Sie ermöglicht die gewohnte Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region. Während der Dauer der Nachlassstundung dürfen Forderungen, welche vor der Nachlassstundung (d.h. vor dem 1. Mai 2024) erbracht wurden, von der Schuldnerin nicht bezahlt werden. Sie werden automatisch gestundet. Weitere Informationen zur Nachlassstundung entnehmen Sie der Medienmitteilung zur provisorischen Nachlassstundung vom 2. Mai 2024 und der Medienmitteilung zur definitiven Nachlassstundung vom 19. Dezember 2024. Der laufende Betrieb ist sichergestellt.
Steht das Spital vor einem Konkurs?
Nein. Operativ geht es dem Spital gut. Die Umsetzung des Anfang 2024 verabschiedeten Ertragssteigerungs- und Kostensenkungsprogrammes zeigt im ersten Halbjahr ein positives Ergebnis. Der EBITDA ist positiv, vergleichbar mit anderen Schweizer Spitälern. Das Spital ist liquid. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes für das GZO.
Weshalb ist es um das Eigenkapital so schlecht bestellt?
Die Eigenkapitalanforderungen an die Spitäler haben sich verschärft und sind heute deutlich höher als bei der Gründung der AG. Es ist nicht das primäre Ziel eines Spitals mit Gewinnen das Eigenkapital zu stärken. Für die heutige Anforderungen ist die GZO AG mit einer zu schmalen Eigenkapitalbasis gestartet.
Wie steht das Spital heute da?
Operativ geht es dem Spital gut. Die Umsetzung des Anfang 2024 verabschiedeten Ertragssteigerungs- und Kostensenkungsprogrammes zeigte Wirkung. Im ersten Halbjahr 2024 resultierte ein positives operatives Ergebnis. Das Spital ist liquid und bietet weiterhin die gewohnt hochstehende medizinische Qualität. Die Versorgung der Bevölkerung in der Region ist gewährleistet.
Werden Patientinnen und Patienten abgewiesen?
Im Gegenteil: Alle Patientinnen und Patienten, für die das GZO einen Leistungsauftrag hat, werden versorgt. Wir sind für Sie da!
Wird das Spital weiterhin von Lieferanten beliefert?
Der Betrieb und die Qualität ist durch hochspezialisiertes Personal und unsere Lieferanten sichergestellt.
Wie werden die Mitarbeitenden informiert?
Es finden regelmässig Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende statt.
Sind die Mitarbeiterlöhne sichergestellt?
Die GZO AG Spital Wetzikon ist gegenwärtig liquid und die Löhne sind während der Nachlassstundung sichergestellt. Der laufende Betrieb zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung ist ebenfalls sichergestellt.
Werden weiterhin Mitarbeitende angestellt?
Unbedingt. Für einen weiterlaufenden Spitalbetrieb sind die Mitarbeitenden in allen Berufsgruppen unerlässlich. Es werden weiterhin Fachkräfte in allen Bereichen angestellt. Verträge haben Gültigkeit und die Mitarbeitenden sind motiviert, in der herausfordernden Zeit sich für die Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland einzusetzen.
Kontakt für Medien
Marketing & Kommunikation
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon
Tel.: 044 934 27 19
kommunikation@gzo.ch
Kontakt für Dienstleister und Lieferanten
Direktion Betriebe
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon
Kontakt für Obligationäre
Direktion Betriebe
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon
Kontakt für übrige Fragen
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon
Tel.: 044 934 17 05
projekte@gzo.ch
Hier finden Sie uns