Informationen zum Sanierungsweg des GZO

«Der Erhalt des Spitals und der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland ist unser oberstes Ziel»

Das GZO Spital Wetzikon befindet sich seit 19. Dezember 2024 in der definitiven Nachlassstundung, die einstweilen für 6 Monate, bis zum 19. Juni 2025 vom Bezirksgericht Hinwil gewährt wurde. Ziel ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, das der GZO AG das Überleben sichert, das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiterhin gewährleistet. Dies geschieht unter Aufsicht von zwei Sachwaltern, die mit der Überführung der provisorischen in eine definitive Nachlassstundung per 19. Dezember bestätigt wurden. Es ist uns wichtig, alle Gläubiger und die Bevölkerung hier transparent über die Zukunft des Spitals zu informieren.

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News

Hochhaus des Spitalgebäudes mit blauem Himmel und grünem Baum angeschnitten

Sanierungskonzept GZO AG

Am 30. Januar 2026 hat die GZO AG Spital Wetzikon den aktuellen Stand des nachgeschärften Sanierungskonzepts vorgestellt. 

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Die GZO AG Spital Wetzikon hat ihr Sanierungskonzept finalisiert. Parallel dazu ist jüngst ein schriftliches Angebot für eine mögliche Übernahme des Spitalbetriebs eingegangen. Um diese Offerte sorgfältig prüfen zu können, wird die auf Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung verschoben.

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Drohnenbild Spitalgebäude im Frühling

Der Regierungsrat hat den Antrag für eine grundpfandgesicherte Kantonsgarantie zugunsten der GZO AG Spital Wetzikon zur Fertigstellung des Spitalneubaus abgelehnt. Die GZO AG bedauert den Entscheid. Es handelt sich um einen Grundsatzentscheid mit Signalwirkung für die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur im Kanton Zürich. Weder die Fortführung des Spitalbetriebs noch der Sanierungsplan sind durch den Entscheid des Regierungsrats gefährdet.

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Drohnenbild Spitalgebäude im Frühling

Ein weiterer Meilenstein im Sanierungsplan der GZO AG Spital Wetzikon ist erreicht: Die Aktionärsgemeinden haben die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken beschlossen. Dies schafft eine wichtige Voraussetzung für den Nachlassvertrag mit den Gläubigern.

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Informationen für Gläubiger

Zu den Gläubigerinnen und Gläubigern zählen alle Institutionen und Personen, die gegenüber der GZO AG Spital Wetzikon unbezahlte Rechnungen und ausstehende Gutschriften haben.

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Informationen der Sachwalter

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.

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Informationen zu den Aktionärsgemeinden

Erfahren Sie, wie die Aktionärsgemeinden die Zukunft des Spitals sichern wollen.

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Dokumente zur Sanierung

Häufig gestellte Fragen

2014
Der Verwaltungsrat hat 2014 entschieden, den Spitalbau aus den 70ger-Jahren umfassend zu sanieren und mit einem Neubau zu ergänzen. Dies, damit die damaligen und heutigen Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie weiterer angrenzender Kantone erfüllt werden konnten. Die Höhe der Anleihe zur Finanzierung der Bauarbeiten betrug 170 Mio.

2022
Die Refinanzierung der Anleihe ist seit 2022 in Vorbereitung und wurde unter anderem mit der Anpassung der Eignerstrategie begleitet. Im Herbst 2023 standen die Finanzierungspartner für eine Refinanzierung und Ablösung der Anleihe weitgehend fest. Ende 2023 erfolgte ein unerwarteter Rückzug, verbunden mit der Forderung nach einer Staatsgarantie für eine Refinanzierung.

4. April 2024
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt eine Staatsgarantie ab.
Trotz Absage des Regierungsrats verfügt das GZO Spital Wetzikon über CHF 20 Mio. Eigenkapital und hat genügend flüssige Mittel (CHF 50 Mio.). Der laufende Betrieb und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt. Damit sind die Verfügbarkeit und die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen des Spitals weiterhin gewährleistet.

30. April 2024
Das Bezirksgericht Hinwil bewilligt am Abend des 30. April 2024 der GZO AG die provisorische Nachlassstundung für eine Dauer von einstweilen vier Monaten.

2. Mai 2024
Die Börse SIX, Mitarbeitende, Zuweisende, Stakeholder und Medien wurden am Morgen des 2. Mai 2024 über die provisorische Nachlassstundung zeitgerecht informiert. Ein postalisches Informationsschreiben wurde an die Adressen der Kreditoren versandt. 
Die Mitarbeitenden wurden in Informationsveranstaltungen durch den Verwaltungsratspräsidenten Jörg Kündig, den Spitaldirektor Hansjörg Herren und die Sachwalterin Brigitte Umbach-Spahn und Ihr Team informiert.

14. Mai 2024
Nachdem der Generalunternehmer Steiner den Vertrag mit der GZO AG Spital Wetzikon vorzeitig gekündigt hat, sorgt das GZO Spital Wetzikon in einer Medienmitteilung für Klarheit. Die Kündigung des Vertrags durch die Steiner AG hat nichts mit der Liquidität oder der Nachlassstundung der GZO AG zu tun. 

06. August 2024
Die GZO AG lädt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu einer Versammlung der Anleihegläubiger auf den 25. Oktober 2024 ein. Die Einladung erfolgt auf Antrag der sogenannten GZO Creditor Group.

14. August 2024
Die Beschwerde der GZO AG Spital Wetzikon gegen den Regierungsratsbeschluss, welche beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht wurde, wird bis am 30. November 2024 einstweilen sistiert.

26. August 2024
Die GZO AG informiert über die vom Bezirksgericht Hinwil bewilligte Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis zum 30. Dezember 2024 (weitere 4 Monate). Das Gericht sieht die Sanierungschancen intakt. Ein umfassendes Sanierungskonzept erfordert aufgrund der hohen Komplexität der verschiedenen Themen und involvierten Parteien Zeit und soll Ende Oktober vorliegen.

25. Oktober 2024
Das GZO Spital Wetzikon präsentiert an der Anleihegläubigerversammlung ein umfassendes Sanierungskonzept. Das Ziel des Sanierungskonzepts ist die Bilanzsanierung und die nachhaltige Sicherstellung der notwendigen Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im Zürcher Oberland.

19. Dezember 2024
Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Damit wird der GZO AG Spital Wetzikon die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen.

16. April 2025
Die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon haben an der ausserordentlichen Generalversammlung einen neuenGesamtverwaltungsrat gewählt. Neuer Präsident ist Andreas Mika. Die namhafte Neubesetzung zeigt die Bedeutung des Spitals in Wetzikon. Die neuen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden in einer Medienmitteilung vorgestellt.

Juni 2025
Fischenthal, Grüningen und Seegräben haben an ihren Gemeindeversammlungen mit grosser Mehrheit der Kapitalerhöhung zugestimmt. Auch das Wetziker Parlament stimmte der Kapitalerhöhung zu. Somit war der Weg in der Stadt Wetzikon frei für die Urnenabstimmung vom 30. November 2025. Hier geht es zum Artikel.   

8. September 2025
Die Gläubigerversammlung hat beschlossen, im Nachlassverfahren der GZO AG Spital Wetzikon einen Gläubigerausschuss mit 5 Mitgliedern einzusetzen. Die Anträge von Clearway Capital Partners zum Wechsel der Sachwalterschaft fanden keine Mehrheit.

30. November 2025
11 von 12 Aktionärsgemeinden haben der Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital Wetzikon zugestimmt. Damit stellen die Trägergemeinden zusammen ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 46,9 Millionen Franken bereit – 3,1 Millionen Franken weniger als im Sanierungskonzept vorgesehen. Die Aktionärsgemeinden suchen gemeinsam mit dem GZO nach Lösungen, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden kann. Der Spitalbetrieb wird davon nicht berührt und läuft wie gewohnt weiter.

30. Januar 2026
Am 30. Januar 2026 informierten die GZO AG Spital Wetzikon gemeinsam mit den Sachwaltern die Gläubiger über den aktuellen Stand des Geschäftsgangs sowie des Nachlassverfahrens. Dabei handelte es sich ausschliesslich um eine reine Informationsveranstaltung und nicht um eine Gläubigerversammlung im Sinne des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG). Vorgestellt wurde ein aktueller Zwischenstand des seit Oktober 2024 nachgeschärften Sanierungs­konzepts. Dabei muss die Ausgestaltung nicht allein die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit berück­sichtigen, sondern zugleich den bestehenden politischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

3. Februar 2026
Elf Aktionärsgemeinden und die GZO AG Spital Wetzikon haben beim Kanton ein Gesuch eingereicht: Eine Kantonsgarantie über 50 Millionen Franken soll der GZO AG Spital Wetzikon dazu verhelfen, Gelder zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt für die Fertigstellung des Neubaus aufzunehmen. Im Vergleich zum Antrag, den der Regierungsrat im März 2024 abgelehnt hat, ist die beantragte Summe deutlich reduziert und die Garantie grundpfandrechtlich besichert.

24. März 2026
Ein weiterer Meilenstein im Sanierungsplan der GZO AG Spital Wetzikon ist erreicht: Die Aktionärsgemeinden haben die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken beschlossen. Dies schafft eine wichtige Voraussetzung für den Nachlassvertrag mit den Gläubigern. Hier geht es zur Medienmitteilung. 

24. März 2026
Der Regierungsrat hat den Antrag für eine grundpfandgesicherte Kantonsgarantie zugunsten der GZO AG Spital Wetzikon zur Fertigstellung des Spitalneubaus abgelehnt. Die GZO AG bedauert den Entscheid. Es handelt sich um einen Grundsatzentscheid mit Signalwirkung für die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur im Kanton Zürich. Weder die Fortführung des Spitalbetriebs noch der Sanierungsplan sind durch den Entscheid des Regierungsrats gefährdet.

15. April 2026
Die GZO AG Spital Wetzikon hat ihr Sanierungskonzept finalisiert. Parallel dazu ist jüngst ein schriftliches Angebot für eine mögliche Übernahme des Spitalbetriebs eingegangen. Um diese Offerte sorgfältig prüfen zu können, wird die auf Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung verschoben. Hier geht es zur Medienmitteilung.

Weshalb wurde die Staatsgarantie abgelehnt?
Entnehmen Sie die Begründung der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.

Bleiben die Leistungsaufträge erhalten?
Die GZO AG Wetzikon verfügt über Leistungsaufträge des Kantons Zürich sowie St. Gallen und Appenzell. Die Leistungsaufträge sind weiterhin gültig, die medizinischen Dienstleistungen des Spitals sind gewährleistet.

Weshalb brauchen die Finanzpartner eine Staatsgarantie für eine Refinanzierung der Anleihe?
Aufgrund der steigenden Kosten und der seit zwölf Jahren ungenügend angepassten Tarife sind die Erträge der GZO AG gesunken. Die Eigenkapitalausstattung vieler Spitäler ist nach den heutigen Unternehmensfinanzierungsgrundsätzen ungenügend, auch in der GZO AG. In Verbindung mit einer sinkenden Rentabilität erschwert oder verhindert dies eine Kapitalbeschaffung. Dies war einer der Gründe, warum der Kanton Zürich beim Erlass des SPFG die Möglichkeit eines Darlehens oder einer Staatsgarantie vorgesehen hatte. Die Finanzpartner der GZO AG haben auch deshalb eine Kreditfinanzierung vom Vorliegen einer Staatsgarantie abhängig gemacht.

Warum wurden die Aktionäre nicht früher konsultiert und schossen Kapital ein wie dies beim Spital Uster der Fall war?
Wir sind in einem laufenden Dialog mit unseren Aktionärsgemeinden. Sie müssen für den Einschuss von Kapital einen Prozess durchlaufen, der bis zu einem Jahr dauern kann. Die Aktionärsgemeinden haben im Dezember 2023 einer Aktienkapitalerhöhung zugestimmt, mit der Idee, diese Aktien einem Drittinvestor anzubieten.

Was bedeutet eine Nachlassstundung für das Spital?
Das Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die Umsetzung eines Sanierungskonzeptes unter Einbezug aller Interessengruppen. Dies geschieht unter Aufsicht von zwei vom Gericht gestellten Sachwaltern. Die vorerst provisorische Nachlassstundung und ab 19. Dezember 2024 definitive Nachlassstundung gibt dem Spital, mit entsprechenden Verlängerungen, bis zu 32 Monate Zeit, um eine Lösung zu finden und umzusetzen bei laufendem Spitalbetrieb. Sie ermöglicht die gewohnte Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region. Während der Dauer der Nachlassstundung dürfen Forderungen, welche vor der Nachlassstundung (d.h. vor dem 1. Mai 2024) erbracht wurden, von der Schuldnerin nicht bezahlt werden. Sie werden automatisch gestundet. Weitere Informationen zur Nachlassstundung entnehmen Sie der Medienmitteilung zur provisorischen Nachlassstundung vom 2. Mai 2024 und der Medienmitteilung zur definitiven Nachlassstundung vom 19. Dezember 2024. Der laufende Betrieb ist sichergestellt.

Steht das Spital vor einem Konkurs?
Nein. Operativ geht es dem Spital gut. Die Umsetzung des Anfang 2024 verabschiedeten Ertragssteigerungs- und Kostensenkungsprogrammes zeigt im ersten Halbjahr ein positives Ergebnis. Der EBITDA ist positiv, vergleichbar mit anderen Schweizer Spitälern. Das Spital ist liquid. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes für das GZO.

Weshalb ist es um das Eigenkapital so schlecht bestellt?
Die Eigenkapitalanforderungen an die Spitäler haben sich verschärft und sind heute deutlich höher als bei der Gründung der AG. Es ist nicht das primäre Ziel eines Spitals mit Gewinnen das Eigenkapital zu stärken. Für die heutige Anforderungen ist die GZO AG mit einer zu schmalen Eigenkapitalbasis gestartet.

Wie steht das Spital heute da?
Operativ geht es dem Spital gut. Die Umsetzung des Anfang 2024 verabschiedeten Ertragssteigerungs- und Kostensenkungsprogrammes zeigte Wirkung. Im ersten Halbjahr 2024 resultierte ein positives operatives Ergebnis. Das Spital ist liquid und bietet weiterhin die gewohnt hochstehende medizinische Qualität. Die Versorgung der Bevölkerung in der Region ist gewährleistet.

Werden Patientinnen und Patienten abgewiesen?
Im Gegenteil: Alle Patientinnen und Patienten, für die das GZO einen Leistungsauftrag hat, werden versorgt. Wir sind für Sie da!

Wird das Spital weiterhin von Lieferanten beliefert?
Der Betrieb und die Qualität ist durch hochspezialisiertes Personal und unsere Lieferanten sichergestellt.

Wie werden die Mitarbeitenden informiert?
Es finden regelmässig Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende statt.

Sind die Mitarbeiterlöhne sichergestellt?
Die GZO AG Spital Wetzikon ist gegenwärtig liquid und die Löhne sind während der Nachlassstundung sichergestellt. Der laufende Betrieb zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung ist ebenfalls sichergestellt.

Werden weiterhin Mitarbeitende angestellt?
Unbedingt. Für einen weiterlaufenden Spitalbetrieb sind die Mitarbeitenden in allen Berufsgruppen unerlässlich. Es werden weiterhin Fachkräfte in allen Bereichen angestellt. Verträge haben Gültigkeit und die Mitarbeitenden sind motiviert, in der herausfordernden Zeit sich für die Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland einzusetzen.

Kontakt

Kontakt für Medien

Marketing & Kommunikation          
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

Tel.: 044 934 27 19
kommunikation@gzo.ch

 

Kontakt für Dienstleister und Lieferanten

Direktion Betriebe         
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

zentraleinkauf@gzo.ch

Kontakt für Obligationäre

Direktion Betriebe
GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

obligationaere@gzo.ch
 

 

Kontakt für übrige Fragen

GZO Spital Wetzikon
Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon

Tel.: 044 934 17 05
projekte@gzo.ch

 

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Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

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Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.