Kanton Zürich lehnt Staatsgarantie für GZO AG Spital Wetzikon ab

04/2024: Für die Kapitalbeschaffung der Listenspitäler sieht das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz des Kantons Zürich die Möglichkeit der Gewährung von Darlehen oder einer Staatsgarantie vor. Die Regierung lehnte ein entsprechendes Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon ab.

Für die langfristige Finanzierung des Spitalbetriebs ist am 12. Juni 2024 die Refinanzierung einer dann  fällig werdenden Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken notwendig. Diese Anleihe wurde vor zehn Jahren im Zusammenhang mit dem geplanten, inzwischen weit fortgeschrittenen Spitalneubau aufgenommen. Die GZO AG Spital Wetzikon hat den Regierungsrat des Kantons Zürich um die Gewährung eines Darlehens oder einer Garantie in der Höhe von CHF 180 Mio. ersucht, um direkt oder via Besicherung von neu aufzunehmenden Krediten die Refinanzierung sicherzustellen. Der Antrag erfolgte gestützt auf das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz des Kantons Zürich (SPFG), welches diese Möglichkeit für Listenspitäler explizit vorsieht, und vor dem Hintergrund, dass die Finanzpartner der GZO AG Spital Wetzikon ihre Finanzierungsbereitschaft von Garantien des Kantons abhängig gemacht hatten.


Regierung lehnte das Gesuch ab – Laufender Betrieb ist sichergestellt

Der Antrag wurde von der Regierung des Kantons Zürich abgelehnt, unter anderem weil das GZO Spital Wetzikon nach Ansicht der Regierung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Kanton Zürich nicht unverzichtbar sei. Der Verwaltungsrat, der seit längerem mit den Aktionärsgemeinden, Finanzpartnern und Drittinvestoren im Austausch ist, prüft nun weitere Optionen, wozu auch die Möglichkeit einer Nachlass-Stundung zählt. «Die GZO AG Spital Wetzikon ist weder überschuldet noch illiquid» erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig «Die Aktionärsgemeinden stehen voll und ganz hinter uns. Wir setzen alles daran, eine Lösung für die Refinanzierung der Anleihe zu finden. Der laufende Betrieb der medizinischen Grundversorgung und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt» fügt er an.


Änderungen im System sind gefragt

Zahlreiche Spitäler im Kanton Zürich und in der gesamten Schweiz sind trotz einer effizient erbrachten und qualitativ hochstehenden Leistung in einer ähnlichen Situation, die unter anderem auf steigende Kosten und durch Fallkostenpauschalen (DRG) plafonierte Erträge zurückzuführen ist. Dies lässt sich ohne Änderungen im System nicht beheben. Die Eigenkapitalausstattung vieler Spitäler ist nach den heutigen Unternehmensfinanzierungsgrundsätzen ungenügend, was in Verbindung mit einer sinkenden Rentabilität eine Kapitalbeschaffung erschwert, wenn nicht verhindert. Dies war einer der Gründe, warum der Kanton Zürich beim Erlass des SPFG die Möglichkeit eines Darlehens oder einer Staatsgarantie vorgesehen hatte. Sämtliche bisher von der GZO AG Spital Wetzikon kontaktierten Finanzpartner forderten deshalb eine Staatsgarantie.

 

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