Sagen Sie Ja zum GZO Spital Wetzikon

Zusatzkredite zur vollständigen Rekapitalisierung des GZO

Die GZO AG Spital Wetzikon leistet einen wichtigen Beitrag an die gesundheitliche Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland. Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken seitens Aktionärsgemeinden ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung im letzten Jahr ablehnte, betrug das vom Stimmvolk gesprochene Kapital nur 46,88 Millionen Franken. Der Fehlbetrag von 3,12 Millionen Franken konnte mittels Zusatzkrediten durch die verbleibenden 11 Aktionärsgemeinden ausgeglichen werden. Lesen Sie dazu auch die Medienmitteilung vom 28. April 2026.

Gemeindeversammlungen zum Zusatzkredit im 2026

In der Stadt Wetzikon stimmte das Parlament am 29. Juni dem Zusatzkredit zu. In Fischenthal und Seegräben lag der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats. Beide Gemeinden stimmten dem Zusatzkredit zu. Alle anderen Gemeinden stimmten dem Zusatzkredit im Juni 2026 in ihren Gemeindeversammlungen zu.

4. Juni Dürnten Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
9. Juni Grüningen Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
10. Juni Bäretswil Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
10. Juni Hinwil Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
15. Juni Gossau Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
22. Juni Rüti Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
25. Juni Wald Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.
29. Juni Bauma Gemeindeversammlung Stimmt dem Zusatzkredit zu.

Abstimmungen zur Kapitalerhöhung im 2025

Die Legislative von Bauma empfahl, der Kapitalerhöhung fürs GZO Spital Wetzikon zuzustimmen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 4.97 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 2 485 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Bauma

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bäretswil stimmten im November an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung Aktienkapital: 4.51 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 2 255 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Baeretswil

Bubikon stimmte am 11. Juni 2025 an der Gemeindeversammlung der Vorlage zunächst zu. Da das fakultative Referendum ergriffen wurde, befand das Stimmvolk der Gemeinde an der Urne definitiv über die Kapitalerhöhung und lehnte sie ab. 

  • Beteiligung am Aktienkapital: 6.24 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 3 120 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Bubikon

Die Legislative von Dürnten empfahl die Kapitalerhöhung fürs GZO Spital Wetzikon am 5.06.2025 mit grosser Mehrheit zur Annahme. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 6.76 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 3 380 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Duernten

Fischenthal stimmte an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 der Kapitalerhöhung mit grosser Mehrheit (nur zwei Gegenstimmen) zu.

  • Beteiligung an Aktienkapital: 2.56 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 1 280 000.-

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Fischenthal

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Gossau stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 9.73 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 4 865 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Gossau

Grüningen stimmte an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 mit grosser Mehrheit der Kapitalerhöhung zu.

  • Beteiligung an Aktienkapital: 3.27 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 1 635 000.-

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Grüningen

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Hinwil stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 11.31 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 5 655 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Hinwil

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Rüti stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 13.44 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 6 720 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Rüti

Seegräben stimmte an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 mit grossem Mehr (ohne Gegenstimmen) der Kapitalerhöhung zu.

  • Beteiligung an Aktienkapital: 1.35 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 675 000.-

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Seegräben

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Wald stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 10.33 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 5 165 000.-
  • Urnenabstimmung zur Kapitalerhöhung am 30. November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Wald

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Wetzikon stimmten im November 2025 an der Urne der Kapitalerhöhung zu:

  • Beteiligung an Aktienkapital: 25.53 %
  • Kostenanteil am 50-Millionen-Kreditantrag: CHF 12 765 000.-
  • Abstimmung zur Kapitalerhöhung: November 2025

 

Mehr erfahren

Wappen Gemeinde Wetzikon

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.