Ziel der definitiven Nachlassstundung ist die Weiterführung des Betriebs und die schrittweise Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, welches das Spital auf einen finanziell gesunden Boden stellt und die medizinische Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sichert. Entnehmen Sie dieser Informationsseite, was dies für Sie als Gläubigerin oder Gläubiger bedeutet. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie ebenfalls betroffen sind.
Seit Monaten führt die GZO AG Spital Wetzikon unter der Aufsicht der Sachwalter zahlreiche Gespräche mit Gläubigern, dem Gläubigerausschuss und potenziellen Investoren. Die Gespräche mit den verschiedenen Parteien wurden auf vertraulicher Basis geführt. Folgende konkrete Angebote wurden jedoch auch öffentlich thematisiert: ein Kaufangebot von Kawa Capital Management, Inc. mit Unterstützung von Swiss Medical Network (SMN) zum Erwerb der Immobilien und des Spitalbetriebs sowie ein Angebot der thurmed AG an die Aktionärsgemeinden für eine strategische Beteiligung an der GZO AG Spital Wetzikon. Hinzu kam eine Offerte von Infracore für eine Sale-and-Lease-back-Transaktion für die Immobilien.
Die GZO AG Spital Wetzikon hat diese Angebote und weitere Alternativen umfassend geprüft. Das Fazit: Unter Sicherstellung eines nachhaltigen Spitalbetriebs resultiert mit dem von der GZO AG Spital Wetzikon erarbeiteten Sanierungskonzepts mit der thurmed AG als strategischen Partner die höchste Nachlassdividende für die Gläubiger. Für das Angebot von Kawa/SMN besteht keine realistische Aussicht zur Umsetzung und die Prüfung des Angebots durch den Finanzberater der GZO AG Spital Wetzikon (PWC) zeigte, dass das Angebot von Infracore kein finanziell tragbares Szenario ermöglicht, welches gleichzeitig auch zu einer erhöhten Dividende führt (siehe Info am Ende der Mitteilung).
Angebot der thurmed AG
Die thurmed AG, zu deren Gruppe auch das Kantonsspital Thurgau zählt, hat den Aktionärsgemeinden der GZO AG Ende April 2026 ein Angebot für eine strategische Beteiligung unterbreitet. Mit einem grösseren Spitalverbund sollen zum einen die Spitalversorgung im Zürcher Oberland wohnortnah und dauerhaft gesichert, zum anderen Synergieeffekte erschlossen werden.
Ende August 2026 sprachen sich alle Aktionärsgemeinden einstimmig für die Annahme des Angebots aus. Die thurmed AG erhält das Recht, bis spätestens 31. Dezember 2027 für
28 Millionen Franken und unter Wandlung eines Wandeldarlehens in Höhe von 7 Millionen Franken (siehe weiter unten) eine Beteiligung von 51% an der GZO AG zu erwerben. Wird die Beteiligungsoption ausgeübt, wird sich die thurmed AG zudem über Darlehen an der Finanzierung des Neubauprojekts beteiligen. Der Thurgauer Regierungsrat wird den definitiven Entscheid zur Mehrheitsbeteiligung nach Abschluss einer eingehenden Sorgfaltsprüfung im November 2026 fällen.
Ungeachtet einer künftigen strategischen Beteiligung der thurmed AG an der GZO AG gewährt die thurmed AG der GZO AG ein vorerst zinsloses Wandeldarlehen in der Höhe von 7 Millionen Franken für eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Mittel können zur Erhöhung des Dividendenversprechens an die Gläubiger verwendet werden. Das Wandeldarlehen wird vorzeitig kündbar, wenn nach Bestätigung des Nachlassvertrags innert vertraglicher Frist keine Sicherheit am Parkplatz gestellt wird. Das Wandeldarlehen liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates der thurmed AG und wurde unabhängig vom Abschluss der Investitionsvereinbarung zwischen der thurmed AG und den Aktionärsgemeinden bzw. der Ausübung der Beteiligungsoption unterzeichnet. Voraussetzung für die Auszahlung ist aber die Annahme des Nachlassvertrages durch die Gläubiger und dessen Bestätigung durch das Gericht.
Elemente des Nachlassvertrags
Die GZO AG schlägt ihren ungesicherten und nicht privilegierten Gläubigern einen Nachlassvertrag in Form eines kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleichs vor. Der Nachlassvertrag enthält folgende Bestandteile:
1. Festdividende 1 (sofortige Barausschüttung): Eine sofortige Barausschüttung in Höhe von 29,0%.
2. Festdividende 2 (gestundete Barausschüttung): Eine während 11 Jahren gestundete zusätzliche Barausschüttung von 10,3%.
Zusätzliche Dividendenbestandteile, die vom Eintritt von gewissen Ereignissen abhängig sind (Top-up-Dividenden):
3. Top-up-Dividende 1: Zusätzliche Ausschüttung bei Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 20 Millionen Franken im Zusammenhang mit Forderungen der Steiner AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin gegenüber der GZO AG. Die Top-up-Dividende 1 beträgt damit maximal 8,2%.
4. Top-up-Dividende 2: Zusätzliche Ausschüttung, wenn die GZO AG in einem oder mehreren Geschäftsjahren zwischen 2027 und 2036 eine EBITDA-Marge von mehr als 8% erzielt. Die Gläubiger erhalten 50% des Überschusses. Damit wird das zukünftige Upside-Potential fair zwischen der GZO AG und den Gläubigern aufgeteilt. Die genaue Höhe dieser Dividende lässt sich derzeit nicht beziffern.
5. Top-up-Dividende 3: Zusätzliche Ausschüttung aus der Auflösung von Rückstellungen für (i) bedingte und befristete Forderungen in Höhe von 1,5 Millionen Franken und (ii) die Ablösung von Bauhandwerkerpfandrechten von Subunternehmern der Steiner AG in Höhe von 6,1 Millionen Franken sowie aus dem Nettoertrag aus einer Aktivforderung der GZO AG gegenüber Steiner AG im Nominalbetrag von rund 219,5 Millionen Franken zuzüglich Zins. Diese Forderung wird im Nachlassverfahren der Steiner AG vollständig bestritten. Die Höhe der Top-up-Dividende 3 lässt sich derzeit nicht quantifizieren.
Gemäss Nachlassvertrag erhalten die Gläubiger aus den Elementen 1. bis 3. vorstehend insgesamt 39,3 Prozent (ohne 20 Millionen Franken Rückstellung für Steiner) bis 47,5 Prozent (mit 20 Millionen Franken Rückstellung für Steiner) ihrer Forderungen zurück. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie sich das Spital in den kommenden Jahren wirtschaftlich entwickelt und welche Rückstellungen tatsächlich benötigt werden. Hinzu kommen allenfalls Ausschüttungen aus den Elementen 4. und 5. vorstehend, die derzeit nicht quantifiziert werden können. Die Beteiligung der thurmed AG dürfte aber die Wahrscheinlichkeit für eine Auszahlung der Top-up-Dividende 2 erhöhen. Zum Vergleich: Die Konkursdividende liegt bei 17,7 bis 21,2 Prozent (ohne Steiner) oder 23,1 bis 29,3 Prozent (mit Steiner).
Besser als Konkurs
Das Angebot der GZO AG Spital Wetzikon unter dem Nachlassvertrag ist nicht nur besser als das erwartbare Ergebnis in einem Konkurs. Es ist gleichzeitig auch das bestmögliche Angebot, welches die GZO AG Spital Wetzikon ihren Gläubigern unterbreiten kann. Es ist das Resultat eines intensiven Austauschs mit zahlreichen Gläubigern, dem Gläubigerausschuss, möglichen Investoren und den Sachwaltern. Das Angebot wurde wiederholt nachgeschärft und für die Gläubiger substantiell verbessert. Insbesondere konnte dank dem von der thurmed AG gewährten Wandeldarlehen eine Verbesserung der sofortigen Bardividende erreicht werden.
Das Angebot der thurmed AG sichert zudem die Festdividende 2 (gestundete Barausschüttung) ab und stärkt die Aussicht auf ein werthaltige Top-up-Dividende 2 (EBITDA-Überschussbeteiligung).
Der definitive Nachlassvertrag wird den Gläubigern mit der Einladung zur Gläubigerversammlung zugestellt. Die Einladung erfolgt durch die Sachwalter in den kommenden Wochen. Die Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon ist bis zum 19. Dezember 2026 letztmals bewilligt.
Prüfung des Angebots von Kawa/SMN
Die GZO AG hat das Angebot eingehend geprüft und in einer ersten Runde das komplexe Vertragswerk zum Vollzug der Transaktion kommentiert. In Bezug auf die zentrale Vollzugsbedingung der Übertragbarkeit der Leistungsaufträge gab es über die verstrichenen Monate keine erkennbaren Fortschritte.
Die Vertragsverhandlungen führten zudem die erhebliche zusätzliche Komplexität dieser Transaktion vor Augen, namentlich in Bezug auf Mitarbeiterbindung, den Umgang mit Schwankungen beim Umlaufvermögen bei einem festen Kaufpreis, die Abgrenzungsthemen bei Verbindlichkeiten, das Debitorenmanagement über das Closing hinaus sowie den Datenschutz. Für diese Themen sind keine einfachen Lösungen erkennbar, was voraussichtlich zu längeren Vertragsverhandlungen und damit zu einem erheblichen Zeitverlust führen würde.
Nach Einschätzung der GZO AG besteht damit keine realistische Aussicht mehr auf einen Vollzug der Veräusserung der Immobilien und des Spitalbetriebes gemäss dem ursprünglichen Angebot von Kawa Capital Management, Inc. (mit Unterstützung von Swiss Medical Network SA).
Prüfung des Angebots von Infracore zum Erwerb der Immobilien Ende Juli 2026 machte die Infracore SA der GZO AG ein Angebot für den Erwerb der Immobilien der GZO AG im Rahmen einer Sale-and-Lease-back-Transaktion. Die Prüfung des Angebots durch den Finanzberater PwC zeigte, dass das Angebot kein finanziell tragbares Szenario ermöglicht, welches gleichzeitig auch zu einer erhöhten Dividende führt. Zudem bestätigten die Aktionärsgemeinden, dass sie im Falle einer Sale-and-Lease-back-Transaktion keine Kapitalerhöhung sprechen können.
Das Angebot ist damit ohne zusätzliche externe Finanzierung nicht tragbar. Eine bindende Finanzierungszusage für den Erweiterungsbau seitens Infracore SA liegt entgegen der öffentlichen Berichterstattung nicht vor. Das Angebot der thurmed AG stünde bei einer Sale-and-Lease-back-Transaktion ebenfalls nicht zur Verfügung. Da die Immobilien nach der Transaktion nicht mehr im Eigentum der GZO AG stehen, fehlen wesentliche Sicherheiten. Es ist daher äusserst unwahrscheinlich, dass sich externe Geldgeber finden lassen, die eine Finanzierung zu tragbaren Konditionen ermöglichen würden.
Die GZO AG hat somit das Angebot für eine Sale-and-Lease-back-Transaktion nicht weiterverfolgt.
Aktuelle Präsentation Gläubiger-Information
Medienmitteilung der Sachwalter der GZO AG
Medienmitteilung der GZO-Aktionärsgemeinden
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Die GZO AG Spital Wetzikon lädt ihre Gläubiger am 2. September 2026 um 17 Uhr zu einem Webinar ein. Weitere Informationen finden Sie im Newsletter für Gläubiger.
> 27.08.2026: Newsletter für Gläubiger
Während laufender Prüfung des im Frühling 2026 eingegangenen Kaufangebots von Kawa und SMN hat die Thurmed AG den Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon ein Angebot zu einer strategischen Beteiligung unterbreitet. Da das Angebot der Thurmed AG bei Umsetzung eine im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan der GZO AG nochmals höhere Nachlassdividende für die Gläubiger erlaubt, wird es ebenfalls eingehend geprüft. Die GZO AG und die Aktionärsgemeinden stehen mit der Thurmed AG im Austausch. Unabhängig davon läuft nach wie vor die Prüfung des im Frühling 2026 eingegangen Kaufangebots von Kawa und SMN. Die GZO AG steht auch mit diesen Angebotsparteien in einem intensiven Austausch. Über die weiteren Schritte wird im Spätsommer informiert.
Wichtige Fragen und Antworten
Wie wirkt sich das Angebot der Thurmed AG auf den Schuldenschnitt aus?
Die Gläubiger werden mit der Einladung zur Gläubigerversammlung über den definitiven Nachlassvertrag informiert. Die Höhe des Schuldenschnitts wird nicht im Vorfeld bekanntgegeben. Kommt das Angebot Thurmed zustande, wird sich der Schuldenschnitt aber nochmals reduzieren.
Wie steht das Angebot der Thurmed AG zum im Frühling eingegangenen Kaufangebot?
Die Angebote werden parallel weiterverfolgt, sie schliessen sich aber im Vollzug gegenseitig aus. Wenn beide Angebote in verbindliche Verträge umgesetzt werden können, wird die GZO AG im Nachlassvertrag einen Mechanismus vorschlagen, der den Gläubigern die bestmögliche Dividende sichert. Thurmed AG hat anerkannt, dass unter diesem Mechanismus das Kaufangebot von Kawa und SMN gegebenenfalls vorrangig umgesetzt würde, wenn es rechtzeitig vollzogen werden kann.
Wie ist der Stand des im Frühling eingegangenen Kaufangebots?
Das im März eingegangene Kaufangebot von Kawa und SMN befindet sich nach wie vor in Prüfung. Die GZO AG steht mit diesen Angebotsparteien in einem intensiven Austausch. Unter anderem ist die Klärung, ob alle Leistungsaufträge auf die neue Gesellschaft übertragen werden können, noch nicht abgeschlossen.
Welches ist das bessere Angebot für die Gläubiger?
Angesichts der Komplexität des Kaufangebots von Kawa und SMN und dem andauernden Austausch zwischen den Parteien lässt sich dies derzeit noch nicht mit Gewissheit sagen.
Welches Angebot bevorzugt die GZO AG?
Beide Angebote werden durch die GZO AG unter Aufsicht der Sachwalter ergebnisoffen und mit Fokus auf die bestmögliche Wahrung der Gläubigerinteressen geprüft.
Worin unterscheiden sich die Angebote?
Beim Angebot der Thurmed AG handelt es sich im Unterschied zum Kaufangebot von Kawa und SMN nicht um einen Verkauf der Spitalaktiven an einen Dritten, sondern um einen Einstieg der Thurmed AG als neue Aktionärin der GZO AG. Thurmed AG und die Aktionärsgemeinden würden die GZO AG gemeinsam halten.
Wieviel Geld erhalten die Gemeinden von der Thurmed AG?
Das Angebot der Thurmed AG sieht nach Kenntnis der GZO AG keine Geldzahlung an die Aktionärsgemeinden durch die Thurmed AG vor.
Braucht es für die Umsetzung des Thurmed-Angebots eine Übertragung der Leistungsaufträge?
Nein, da es sich beim Angebot der Thurmed AG um eine Beteiligung an der bestehenden GZO AG handelt, ist eine Übertragung der Leistungsaufträge nicht erforderlich.
Wann besteht Gewissheit darüber, ob das Thurmed-Angebot die Dividendenerwartung für die Gläubiger der GZO erhöht?
Wir erwarten Gewissheit hierüber im Spätsommer, wenn die zuständigen Organe der Aktionärsgemeinden dem Thurmed-Angebot zugestimmt haben.
Warum wurde nicht schon früher, beispielsweise an den Gemeindeversammlungen, transparent über die Verhandlungen mit Thurmed informiert?
Wir führen seit Monaten Gespräche mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Die Gespräche werden vertraulich geführt. Ein bindendes Beteiligungsangebot seitens Thurmed AG liegt seit dem 10. Juli 2026 vor und konnte entsprechend erst zum jetzigen Zeitpunkt kommuniziert werden.
Wie geht es nun weiter?
Die beiden Angebote werden über den Sommer geprüft. Im Anschluss wird über das weitere Vorgehen informiert. Die definitive Nachlassstundung dauert bis zum 19. Dezember 2026. Bis dahin hat die GZO AG maximal Zeit, eine Lösung mit den Gläubigern zu finden.

Am 2. September 2026 hat die GZO AG Spital Wetzikon ihre Gläubiger über den aktuellen Stand des Nachlassverfahrens informiert.
Mehr erfahrenWeitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Sachwalter, so z. B. den Nachlassstatus.
Mehr erfahren| Zweite Hälfte September | Einladung Gläubigerversammlung |
| Zweite Hälfte Oktober | Gläubigerversammlung |
| 4. Dezember 2026 | Bericht Sachwalter an Nachlassgericht |
| 19. Dezember 2026 | Ende der Nachlasstundung |
Die Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche ab dem 1. Mai 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs erbracht werden, werden bezahlt und gelten während der Nachlassstundung als Masseforderungen.
Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 können während der Nachlassstundung nicht bezahlt werden. Wir bedauern die Umstände sehr, von welchen Sie als Gläubiger ebenfalls betroffen sind.
Das Sanierungskonzept sieht vor, dass wir im Jahr 2026 den Abschluss eines Dividendenvergleichs mit allen nicht privilegierten Gläubigern für alle Forderungen vor dem 1. Mai 2024 anstreben, der einen Schuldenschnitt beinhaltet. Mehr dazu finden Sie im Sanierungskonzept.
Ja, wir werden weiterhin Bestellungen auslösen, die unseren Betrieb sicherstellen. Es kann zu Anpassungen bei den Bestellmengen oder -frequenzen kommen, basierend auf unseren aktuellen betrieblichen Kapazitätsbedürfnissen. Wir sind bestrebt, dies in enger Absprache mit unseren Partnern zu tun, um ihre Planungssicherheit zu gewährleisten. Bestellungen, die während der Nachlassstundung 2024 im Rahmen des ordentlichen Spitalbetriebs ausgelöst werden, werden vollumfänglich bezahlt.
Es ist geplant, dass wir am Ende der Nachlassstundung die offenen Beträge der Forderungen vor dem 1. Mai 2024 teilweise zurückbezahlen (gemäss dem Dividendenvergleich, über welchen an einer Gläubigerversammlung abgestimmt wird). Privilegierte Forderungen und Masseverbindlichkeiten werden vollumfänglich gedeckt. Nach dem Ende der Nachlassstundung ist es unser Ziel, alle Geschäftsbeziehungen wie gewohnt weiterzuführen.
Den aktuellen Informationsstand für Gläubiger finden Sie stets unter www.gzo.ch/glaeubiger. Darüber hinaus versenden wir News an die offizielle Kontaktliste des Schuldenrufs.
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