Alles an einer Hand

05/2017: Das Patientenarmband ist seit November 2016 im Einsatz und dient dazu, Patienten eindeutig identifizieren zu können.

 Im Zuge der Qualitätssicherung sind am GZO seit November 2016 Patientenarmbänder im Einsatz. Ziel ist, dass ab Mitte 2017 jeder stationäre und jeder über den Notfall eintretende Patient bei seinem Eintritt ein Patientenarmband mit seinen persönlichen Daten erhält. Mit diesem Armband können Ärzte und Pflegepersonen den Patienten jederzeit eindeutig identifizieren.

 

Wieso braucht es Patientenarmbänder?

Das Patientenarmband dient der Sicherheit des Patienten, speziell dann, wenn ein operativer Eingriff ansteht. Ärzte und Pflegekräfte auf den Stationen, in den Operationssälen und Untersuchungseinheiten müssen unsere Patienten jederzeit schnell und eindeutig identifizieren können, auch bei Demenz oder während einer Narkose, d. h., wenn der Patient nicht mehr selber Auskunft geben kann. Mit den Patientenarmbändern, auf denen die persönlichen Daten des Patienten hinterlegt sind, ist jede Verwechslung ausgeschlossen.

 

Welche Daten sind auf dem Armband gespeichert?

  • Name, Vorname und Geburtsdatum
  • Patientennummer und Fallnummer
  • Barcode mit Patienten- und Fallnummer
     

Allgemeine Informationen zum Band

Das Armband ist hygienisch und hinsichtlich Allergien unbedenklich. Es ist wasserund reissfest. Falls nötig, wird das Band ausgewechselt.

 

Wofür braucht es den Strichcode?

Das Pflegepersonal kann heute bei der Messung des Blutzuckers den Barcode am Patientenarmband einscannen. Die ermittelten Werte werden dann über die im Strichcode hinterlegte Fallnummer direkt in die elektronischen Krankenakte des Patienten eingetragen. Die digitale Übermittlung der Werte erhöht die Sicherheit.

 

Wie wird mit meinen Daten umgegangen?

Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Fall- und Patientenidentifikationsnummer werden keine weiteren Daten auf dem Armband gespeichert. Bei Spitalaustritt können die Patienten das Armband mitnehmen oder es wird unter Gewährleistung des Datenschutzes entsorgt.

 

Welche zusätzlichen Funktionen wären in Zukunft denkbar?

Durch das Einscannen des Barcodes ist es in absehbarer Zeit möglich, die im Spitalsystem hinterlegte Patientenakte direkt im Computer bzw. Notebook abzurufen. Dies verringert zum Beispiel bei derVisite das Risiko einer Verwechslung von Verordnungen. In Zukunft könnten zudem zusätzlich Chips (NFC) integriert werden, die das bargeldlose Bezahlen im Bistro möglich machen oder das Öffnen des Patientenschranks im Zimmer freigeben. Des Weiteren könnten automatische Überwachungssysteme Alarm schlagen, wenn eine Behandlung nicht für einen Patienten vorgesehen ist oder ihm falsche Medikamente abgegeben werden. In welchem Umfang diese technisch bereits heute möglichen Optionen im Rahmen des Spitalumbaus umgesetzt werden sollen, wird derzeit noch intensiv diskutiert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei immer auf der Einhaltung der datenrechtlichen Bestimmungen, die im Spitalumfeld ganz besondere Beachtung finden.

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