GZO Spital Wetzikon legt Sanierungskonzept für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland vor

10/2024: Das GZO Spital Wetzikon hat heute ein umfassendes Sanierungskonzept präsentiert. Dieses Sanierungskonzept ist das Resultat intensiver Vorarbeiten, bei denen verschiedene Sanierungsvarianten geprüft worden sind. Das Sanierungskonzept verfolgt einen klaren Plan und stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Gläubigern, Aktionären und dem Spital sicher. Das Ziel des Sanierungskonzepts ist die Bilanzsanierung und die nachhaltige Sicherstellung der notwendigen Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im Zürcher Oberland.

Das GZO Spital Wetzikon hat heute ein umfassendes Sanierungskonzept präsentiert. Das Ziel ist eine nachhaltige Bilanzsanierung inklusive eines Beitrags an zukunftsgerichtete Investitionen, die es dem Spital ermöglichen, als gesunder Partner in den angedachten regionalen Spitalverbund einzutreten. Damit wird die notwendige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im Zürcher Oberland und aus angrenzenden Kantonsgebieten nachhaltig sichergestellt. Das GZO Spital Wetzikon soll weiterhin ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor für die Region bleiben: Als Arbeitgeber für rund 900 Mitarbeitende, Ausbildungsstätte und Abnehmer für Dienstleistungen und Produkte der regionalen Wirtschaft.

 

Operative und finanzielle Massnahmen

 

Das Sanierungskonzept kombiniert operative und finanzielle Massnahmen, die in einer integrierten Finanzplanung abgebildet werden. Seit Anfang 2024 sind am GZO Spital Wetzikon tiefgreifende operative Massnahmen in Umsetzung, namentlich ein umfassendes Sparprogramm. Dazu zählen Einsparungen beim Personalaufwand, Effizienzsteigerungen, ein striktes Kostenmanagement (insbesondere Sachaufwand) und eine zurückhaltende Investitionsplanung, die nur notwendige Investitionen zur Sicherstellung des Betriebs umfasst. Der Businessplan berücksichtigt die zunehmende Verschiebung von stationär zu ambulant, steigert den Ertrag in einem realistischen Mass und erzielt damit positive Betriebsmargen, was sich bereits während der Nachlassstundung erfolgreich abzeichnet.

 

Zu den finanziellen Sanierungs-Massnahmen zählen folgende Kernelemente:

 

  • Der bereits angekündigte, unumgängliche Schuldenschnitt. Für den Schuldenschnitt steht die Summe frei verfügbarer liquider Mittel zur Verfügung, welche die GZO AG zum Zeitpunkt des Dividendenvergleichs zur Verfügung haben wird. Exakt lässt sich diese Summe noch nicht beziffern, da einerseits der Geschäftsgang und andererseits die noch nicht final bezifferbaren Bauhandwerkerpfandrechte von Subunternehmern die Summe verfügbarer Mittel in beide Richtungen beeinflussen können. Werden die im Frühjahr 2026 voraussichtlich verfügbaren liquiden Mittel dem zu diesem Zeitpunkt erwarteten Schuldenstand gegenübergestellt, ergibt sich eine geschätzte Nachlassdividende von 30-35%. Es ist den Verantwortlichen der GZO AG bewusst, dass dieser Schuldenschnitt von den Gläubigern einen hohen Preis fordert. Dennoch ist es aus heutiger Sicht für die Gläubiger die wirtschaftlich bessere Lösung als der Konkurs. Die Nachlassdividende kann mittels Bargeldauszahlung an die Gläubiger erfolgen und wird damit auch zeitnäher erwartet als in einem potenziellen Konkursverfahren, das Jahre in Anspruch nehmen kann.
     
  • Substanzielle Erhöhung des Eigenkapitals. Als weitere Massnahme für eine nachhaltige Sanierung ist eine substanzielle Erhöhung des Eigenkapitals durch die Aktionärsgemeinden in der Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags notwendig. Darüber hat sich die Spitalleitung mit Vertretern der Aktionärsgemeinden in intensiven Vorgesprächen verständigt und basierend auf dieser Verständigung bei den Fachexperten der Aktionärsgemeinden einen entsprechenden Antrag eingereicht.

 

Wie bereits früher mitgeteilt, sieht das Sanierungskonzept darüber hinaus einen indikativen Wertberichtigungsbedarf der Immobilien von CHF 110 Mio. vor. Der Wertberichtigungsbedarf ist Ausdruck der tiefen operativen Profitabilität sowie des signifikanten Investitionsbedarfs, unter anderem Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Bau. Die Verbuchung der Wertberichtigung in der integrierten Finanzplanung erfolgt per Ende 2024. Die Notwendigkeit, die definitive Höhe, der Zeitpunkt und die Verbuchung einer allfälligen Wertberichtigung sind durch die Revisionsstelle zu beurteilen.

 

Ausgewogener Kompromiss

 

Das Sanierungskonzept stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der GZO AG (operative Sanierungsmassnahmen), den Aktionärsgemeinden (Eigenkapitalerhöhung) sowie allen Gläubigern (Schuldenschnitt mittels Dividendenvergleich) dar. «Das vorliegende Sanierungskonzept stellt das Spital wieder auf festen Boden. Gleichzeitig fordert es von allen Beteiligten einen hohen Preis», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren. «Ein Scheitern der Bilanzsanierung würde zum Konkurs des GZO führen und die Gläubiger aufgrund der mutmasslich tieferen Konkursdividende deutlich schlechter stellen. Das vorliegende Sanierungskonzept ist der bessere Weg für die Gläubiger», führt Herren weiter aus.

 

«Das Sanierungskonzept ist ein wichtiger Meilenstein im gesamten Nachlassverfahren. Es bildet die Basis für die Empfehlung der provisorischen Sachwalter an das Gericht, ob die provisorische in die definitive Nachlassstundung überführt werden kann», sagt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig. «Der Erhalt des Spitals und der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im Oberland ist unser oberstes Ziel. Wir sind zuversichtlich, dieses Ziel mit der Unterstützung von allen Beteiligten zu erreichen.»

 

Sehr gute Chancen auf Umsetzung

 

Die GZO AG wurde bei der Erarbeitung des Sanierungskonzepts von PwC Schweiz unterstützt und begleitet, einem der führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in der Schweiz. PwC Schweiz betont, dass die erfolgreiche finanzielle Sanierung eines ausgewogenen Beitrags aller involvierten Parteien bedarf. «Das Sanierungskonzept ist vielversprechend und stellt die bestmögliche Kompromisslösung dar. Es setzt jedoch einen ausgewogenen Beitrag des GZO, der Aktionärsgemeinden sowie von allen Gläubigern voraus», sagt Patrick Schwendener, Leiter Healthcare bei PwC Schweiz.

 

Vorerst keine Fertigstellung des Neubaus

 

Das Sanierungskonzept erlaubt die nachhaltige Weiterführung des Spitalbetriebs. Es wird vorerst am bestehenden Betriebsmodell und Nutzungskonzept festgehalten, welches sich in der Vergangenheit bewährt hat. Die baulichen Massnahmen und Investitionen orientieren sich an den finanziellen Möglichkeiten des Spitals. Das bedeutet, dass der Neubau nicht sofort fertiggestellt wird. Als strategisches Ziel strebt die GZO AG nach erfolgter Bilanzsanierung die Integration in einen Spitalverbund an. Dieser soll diverse operative Vorteile bringen und die Fertigstellung des Erweiterungsbaus im Rahmen einer gemeinsamen künftigen Finanzierungs- und Immobilienstrategie ermöglichen.

 

Weitere Informationen

 

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.