Für die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon ist der Austausch mit den Gläubigern von grosser Bedeutung. Nur wenn eine Lösung gefunden wird, mit der alle Interessensgruppen leben können, gelingt die Sanierung des GZO – und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland.
Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Prozess an der Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 aktiv mitzugestalten. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon begrüssen es, wenn sich die Gläubiger an der Versammlung aus erster Hand informieren – oder sich vertreten lassen.
Auf wiederholten Wunsch aus dem Kreis der Gläubiger hat sich die GZO AG entschieden, ihren Gläubigern mit Herrn Dr. Thomas Nagel, Rechtsanwalt von Advoro Zürich AG, eine Vertretung anzubieten. Sollten Sie demnach verhindert sein und keine geeignete Person kennen, der Sie eine Vollmacht erteilen können, steht Ihnen auf unserer Webseite diese neutrale Vertretungsmöglichkeit zur Verfügung.
Weiterführende Links:
> Allgemeine Informationen zur Gläubigerversammlung
> Information der Sachwalter zur Gläubigerversammlung
Dokumente:
> Formular zur Stimmrechtsvertretung durch Dr. Thomas Nagel
> Newsletter für Gläubiger