Wichtige Informationen zur Gläubigerversammlung

08/2025: Am 8. September 2025 findet die gesetzlich vorgeschriebene Gläubigerversammlung statt. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Links und Dokumente zur Gläubigerversammlung.

Für die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon ist der Austausch mit den Gläubigern von grosser Bedeutung. Nur wenn eine Lösung gefunden wird, mit der alle Interessensgruppen leben können, gelingt die Sanierung des GZO – und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland.

 

Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Prozess an der Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 aktiv mitzugestalten. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon begrüssen es, wenn sich die Gläubiger an der Versammlung aus erster Hand informieren – oder sich vertreten lassen.



Auf wiederholten Wunsch aus dem Kreis der Gläubiger hat sich die GZO AG entschieden, ihren Gläubigern mit Herrn Dr. Thomas Nagel, Rechtsanwalt von Advoro Zürich AG, eine Vertretung anzubieten. Sollten Sie demnach verhindert sein und keine geeignete Person kennen, der Sie eine Vollmacht erteilen können, steht Ihnen auf unserer Webseite diese neutrale Vertretungsmöglichkeit zur Verfügung.

 

Weiterführende Links:
> Allgemeine Informationen zur Gläubigerversammlung
> Information der Sachwalter zur Gläubigerversammlung

 

Dokumente:
> Formular zur Stimmrechtsvertretung durch Dr. Thomas Nagel
> Newsletter für Gläubiger

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.