Auf Einladung der Sachwalter fand in Uster die Gläubigerversammlung der GZO AG Spital Wetzikon statt. Die Gläubiger wurden aus erster Hand über den Stand des Nachlassverfahrens, den vorgelegten Nachlassvertrag, den aktuellen Geschäftsgang des Spitals, die Einigung mit der Steiner AG bzw. H56 Immo AG sowie die Folgen eines Konkurses für sie informiert. Anschliessend standen die Sachwalter und die Vertreter der GZO AG für Fragen und Rückmeldungen zur Verfügung.
An der Gläubigerversammlung wurden keine Beschlüsse gefasst. Die Zustimmung zum Nachlassvertrag erfolgt schriftlich. Die Gläubiger können ihre unterzeichnete Zustimmungserklärung noch bis zum 7. November 2026 einreichen. Für die Annahme des Nachlassvertrags ist eine gesetzlich festgelegte Mehrheit der Gläubiger und Forderungen erforderlich. Nicht eingereichte Erklärungen gelten dabei als Ablehnung.
Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Zustimmungserklärungen ausgewertet. Bis zum 4. Dezember 2026 reichen die Sachwalter ihren Bericht mit einer Empfehlung zur Bestätigung oder Ablehnung des Nachlassvertrags beim Nachlassgericht ein.
Anschliessend entscheidet das Nachlassgericht über die Bestätigung des Nachlassvertrags. Die bewilligte Nachlassstundung läuft bis zum 19. Dezember 2026.
Die an der Gläubigerversammlung gezeigten Präsentationen sind auf der Seite der Sachwalter sowie des GZO aufgeschaltet.