Bezirksgericht Hinwil bewilligt der GZO AG Spital Wetzikon die Verlängerung der definitiven Nachlassstundung

06/2025: Das Bezirksgericht Hinwil gewährt der GZO AG Spital Wetzikon eine Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Juni 2026.

Seit dem 19. Dezember 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der definitiven Nachlassstundung. Anfang Juni 2025 berichteten die Sachwalter dem Bezirksgericht Hinwil über die aktuelle Betriebssituation und die Weiterentwicklung des Sanierungsplans. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 16. Juni 2025 entschieden, die definitive Nachlassstundung um weitere 12 Monate bis zum 19. Juni 2026 zu verlängern und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Sachwalter gefolgt.


In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung realistische Chancen auf den Abschluss eines Nachlassvertrages bestehen. «Der Gerichtsentscheid untermauert, dass das GZO über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt und wir mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung unseres Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg sind», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

 

Die Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessensgruppen auszuarbeiten. Aktuell finden Gespräche mit unterschiedlichen Gläubigern statt, bei welchen das GZO die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts bespricht.


Der Zeitplan sieht vor, dass die Gläubiger im Frühjahr 2026 über den Nachlassvertrag befinden können. Die Beendigung der definitiven Nachlassstundung ist gemäss aktuellem Stand des Sanierungskonzepts für das zweite Quartal 2026 geplant. 

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