Gemäss aktueller Empfehlung der Gesundheitsbehörden gelten folgende Regelungen. Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Regeln. Sie schützen damit sich selbst, Ihre Angehörigen und unser Gesundheitspersonal.
Allgemeine Regelungen für alle Besuchs- und Begleitpersonen
Gültig ab Mittwoch, 15. September 2021
- Bitte betreten Sie das Spital über den Haupteingang.
- Besucher ab 16 Jahren müssen neu ein gültiges COVID-Zertifikat inkl. QR-Code und einen amtlichen Ausweis vorweisen. Ein Besuch kann somit nur erfolgen, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G-Regel). Weitere Informationen zum COVID-Zertifikat finden Sie hier.
- Besucher und Begleitpersonen dürfen das Spital nicht betreten, wenn sie:
- Aktuell an COVID-19 erkrankt sind.
- Unter Quarantäne aufgrund eines Kontaktes mit COVID-19 stehen.
- Erkältungssymptome, Fieber und / oder Geschmacks- oder Geruchsstörungen haben.
- Innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten.
- Bei Verdacht auf Krankheitssymptome lassen Sie sich bitte testen. Testen lassen können Sie sich in den kantonalen Testzentren.
- Alle Personen tragen auf dem gesamten Spitalcampus durchgehend eine Schutzmaske, halten den Mindestabstand von 1.5 Metern konsequent ein und desinfizieren regelmässig die Hände. Dies gilt ebenfalls für Kinder im schulpflichtigen Alter, welche das Spital für einen Besuch betreten.
- Bitte folgen Sie den Anweisungen des Pflegepersonals und der Ärzte.
Besuche bei stationären Patientinnen und Patienten
- Besuche sind von 10.00 bis 20.00 Uhr möglich.
- Für das Wochenbett gelten Besuchszeiten von 15.00 bis 20.00 Uhr. Für Begleitpersonen (i. d. R. der Partner/die Partnerin) gelten die allgemeinen Besuchszeiten von 10.00 bis 20.00 Uhr. Die Maskenpflicht (chirurgische Masken) gilt weiterhin für alle Besucherinnen und Besucher (inkl. Kinder im schulpflichtigen Alter), auch am Patientenbett.
- Es sollen sich nie gleichzeitig mehr als zwei Besucher pro Patientin/Patient in einem Mehrbettzimmer aufhalten.
- Der Besuch von COVID-19-Patienten und COVID-19-Verdachtsfällen ist nur in Ausnahmefällen mit einer Bewilligung durch die Pflegeleitung gestattet.
- Ausnahmen: Spezielle medizinische oder pflegerische Situationen erlauben es, die Besucherregelung individuell anzupassen beziehungsweise zu verlängern.
- Dies betrifft Kinder (Patienten), Schwerstkranke und Sterbende sowie Patienten auf der Intensivstation. Bitte wenden Sie sich an die Pflegeleitung der behandelnden Abteilung. Wenn Sie noch nicht mit der Pflegeleitung in Kontakt stehen, lassen Sie sich über die Zentrale verbinden: 044 934 11 11.
Begleitpersonen von ambulanten Patientinnen und Patienten
- Für den ambulanten Bereich inklusive Notfall gilt: 1 Begleitperson pro Patient.n
Für den ambulanten Bereich inklusive Notfall gilt: 1 Begleitperson pro Patient.
Für den ambulanten Bereich inklusive Notfall gilt: 1 Begleitperson pro Patient.