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Für gewisse Abklärungen und Gespräche kann eine telefonische Sprechstunde eine Sprechstunde vor Ort ersetzen. Grundsätzlich sind alle Sprechstunden vor Ort wieder möglich. Bitte klären Sie direkt mit dem Sekretariat der entsprechenden Abteilung, ob in Ihrem Fall eine telefonische Sprechstunde in Frage kommt.

Beim Betreten des Spitals über den Haupteingang erfolgt eine kurze Symptomabfrage und Sie werden über Schutzmassnahmen aufgeklärt sowie mit einer Maske ausgestattet. Die Patientenwege der Corona-Patientinnen und -Patienten sind strikt von allen anderen Patientinnen und Patienten getrennt. Bereits vor dem Betreten des Spitals werden Verdachtsfälle in eigenen Wartebereichen separiert und anschliessend im Corona-Abklärungs-Container untersucht. Stationär aufgenommene Corona-Patientinnen und -Patienten werden isoliert.

Gemäss aktueller Empfehlung der Gesundheitsbehörden gelten folgende Regelungen. Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Regeln. Sie schützen damit sich selbst, Ihre Angehörigen und unser Gesundheitspersonal.

Allgemeine Regelungen für alle Besuchs- und Begleitpersonen

Gültig ab Mittwoch, 15. September 2021

  • Bitte betreten Sie das Spital über den Haupteingang.
  • Besucher ab 16 Jahren müssen neu ein gültiges COVID-Zertifikat inkl. QR-Code und einen amtlichen Ausweis vorweisen. Ein Besuch kann somit nur erfolgen, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G-Regel). Weitere Informationen zum COVID-Zertifikat finden Sie hier.
  • Besucher und Begleitpersonen dürfen das Spital nicht betreten, wenn sie:
    • Aktuell an COVID-19 erkrankt sind.
    • Unter Quarantäne aufgrund eines Kontaktes mit COVID-19 stehen.
    • Erkältungssymptome, Fieber und / oder Geschmacks- oder Geruchsstörungen haben.
    • Innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten.
  • Bei Verdacht auf Krankheitssymptome lassen Sie sich bitte testen. Testen lassen können Sie sich in den kantonalen Testzentren.
  • Alle Personen tragen auf dem gesamten Spitalcampus durchgehend eine Schutzmaske, halten den Mindestabstand von 1.5 Metern konsequent ein und desinfizieren regelmässig die Hände. Dies gilt ebenfalls für Kinder im schulpflichtigen Alter, welche das Spital für einen Besuch betreten.
  • Bitte folgen Sie den Anweisungen des Pflegepersonals und der Ärzte.

Besuche bei stationären Patientinnen und Patienten

  • Besuche sind von 10.00 bis 20.00 Uhr möglich.
  • Für das Wochenbett gelten Besuchszeiten von 15.00 bis 20.00 Uhr. Für Begleitpersonen (i. d. R. der Partner/die Partnerin) gelten die allgemeinen Besuchszeiten von 10.00 bis 20.00 Uhr. Die Maskenpflicht (chirurgische Masken) gilt weiterhin für alle Besucherinnen und Besucher (inkl. Kinder im schulpflichtigen Alter), auch am Patientenbett.
  • Es sollen sich nie gleichzeitig mehr als zwei Besucher pro Patientin/Patient in einem Mehrbettzimmer aufhalten.
  • Der Besuch von COVID-19-Patienten und COVID-19-Verdachtsfällen ist nur in Ausnahmefällen mit einer Bewilligung durch die Pflegeleitung gestattet.
  • Ausnahmen: Spezielle medizinische oder pflegerische Situationen erlauben es, die Besucherregelung individuell anzupassen beziehungsweise zu verlängern.
  • Dies betrifft Kinder (Patienten), Schwerstkranke und Sterbende sowie Patienten auf der Intensivstation. Bitte wenden Sie sich an die Pflegeleitung der behandelnden Abteilung. Wenn Sie noch nicht mit der Pflegeleitung in Kontakt stehen, lassen Sie sich über die Zentrale verbinden: 044 934 11 11.

Begleitpersonen von ambulanten Patientinnen und Patienten

  • Für den ambulanten Bereich inklusive Notfall gilt: 1 Begleitperson pro Patient.n

Für den ambulanten Bereich inklusive Notfall gilt: 1 Begleitperson pro Patient.

Für den ambulanten Bereich inklusive Notfall gilt: 1 Begleitperson pro Patient.

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.