Dieses Sanierungskonzept und das seit Anfang 2024 laufende Sparprogramm am Spital Wetzikon bilden die beiden Stützen für die umfassende und nachhaltige finanzielle Gesundung des Spitals Wetzikon. Stimmt das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zu, erhält die GZO AG Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen.
Für die Mitglieder des Verwaltungsrates der GZO AG ist damit der geeignete Zeitpunkt gekommen, um Hand zu bieten für eine Nachfolgelösung. Allen Verwaltungsräten ist es wichtig, dass ein geordneter Übergang zu einer personellen Neubesetzung des GZO-Verwaltungsrats stattfinden kann. Das weitere Vorgehen soll deshalb in Absprache mit den Eigentümern, den Aktionärsgemeinden des GZO, erfolgen. Ziel aller Verwaltungsratsmitglieder ist, eine starke und finanziell gesicherte Gesundheitsversorgung für das Zürcher Oberland zu erreichen.