Die GZO AG Spital Wetzikon ist seit längerem im Austausch mit Gläubigern und potenziellen Investoren. Alle eingegangenen Angebote werden sorgfältig geprüft. Aktuell liegt ein konkretes, schriftliches Angebot vor, das im Vergleich zum vorliegenden Sanierungsplan eine potenziell höhere Nachlassdividende für die Gläubiger versprechen könnte.
Das Angebot sieht vor, dass sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte an einen Investor verkauft werden und der Betrieb des Spitals durch einen externen Spitalbetreiber fortgeführt wird. Es ist allerdings an wesentliche Vollzugsbedingungen geknüpft, wie etwa die Übertragung aller Leistungsaufträge auf die neue Spitalbetreibergesellschaft.
Um die Umsetzbarkeit dieses Angebots fundiert abklären zu können, hat die GZO AG zusammen mit den Sachwaltern eine eingehendere Prüfung eingeleitet.
Übertragung / Neuerteilung Leistungsaufträge durch die beteiligten Gesundheitsdirektionen als unabdingbare Vollzugsbedingung
Kantonale Leistungsaufträge sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Spital Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen und abrechnen kann.
Im Kanton Zürich werden die Leistungsaufträge auf Antrag der Gesundheitsdirektion durch den Regierungsrat vergeben. Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat auf frühere Anfragen der GZO AG wiederholt festgehalten, dass Leistungsaufträge sowohl an den Standort wie auch an den jeweiligen Rechtsträger, in diesem Fall die GZO AG, gebunden seien.
Um in dieser zentralen Frage erneut Klarheit zu schaffen, räumt die GZO AG dem Anbieter zusätzliche Zeit ein, um zu klären, ob für ihn eine Möglichkeit zur unmittelbaren Übertragung aller Leistungsaufträge auf eine neue Gesellschaft gefunden werden kann. Es ist daher unumgänglich, die geplante Gläubigerversammlung von Mitte Mai zu verschieben.
Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept, Nachlassvertrag fertig ausgearbeitet
Die Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden, und ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag liegt als Vorschlag bereit. Damit ist sichergestellt, dass den Gläubigern zeitnah ein nachhaltiger Nachlassvertrag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, auch wenn sich das nun in Prüfung befindliche Angebot letztlich nicht umsetzen lassen sollte.
Die GZO AG und die Anbieterin haben sich während der laufenden Prüfung des Angebots auf Vertraulichkeit verständigt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die GZO AG wieder informieren