Am 2. Februar 2026 haben elf Aktionärsgemeinden gemeinsam mit der GZO AG Spital Wetzikon beim Regierungsrat des Kantons Zürich ein Gesuch eingereicht: Eine grundpfandgesicherte Garantie über 50 Millionen Franken sollte der GZO AG Spital Wetzikon verhelfen, Gelder für die Fertigstellung des Spitalneubauszu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt aufzunehmen. Der Antrag hatte sich deutlich vom ersten Antrag 2024 unterschieden und ist transparent auf der Webseite der GZO AG Spital Wetzikon publiziert.
Der Regierungsrat hat den Antrag abgelehnt, wie er heute, 24. März 2026, mitteilt. Das GZO Spital Wetzikon bedauert diesen Entscheid. Die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus ist sowohl aus medizinischer Versorgungssicht wie auch betriebswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll.
Es handelt sich um einen Grundsatzentscheid mit Signalwirkung für die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur im Kanton Zürich. Zahlreiche Spitäler verfügen über Infrastrukturen aus den 1970er-Jahren, die in den kommenden Jahren erneuert werden müssen. Damit stellt sich die Frage, wie viel Gesundheitsversorgung sich finanzschwächere Gemeinden noch werden leisten können.
«Dass die Aktionärsgemeinden und wir diesen Weg geprüft haben, war gegenüber unseren Patientinnen und Patienten, unseren Mitarbeitenden, der Bevölkerung im Zürcher Oberland und insbesondere den Gläubigern schlicht geboten. Im Sinne unserer Sorgfaltspflicht sind wir verpflichtet, alle Möglichkeiten abzuklären.» sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Die Fortführung des Spitalbetriebs ist durch den Entscheid der Regierung nicht gefährdet. Die Sanierung verläuft nach Plan: Am Montagabend, 23. März, haben die Aktionärsgemeinden die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken beschlossen. Mit Einladung zur für Mitte Mai geplanten Gläubigerversammlung werden die Gläubiger über das Angebot der GZO AG informiert. Oberstes Ziel bleibt die langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland.