Stellungnahme zum Grundsatzentscheid der Aktionärsgemeinden

02/2025: Die zwölf Aktionärsgemeinden haben einen Grundsatzentscheid zur Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital Wetzikon gefällt.

Wir sind sehr erfreut, dass die überwiegende Mehrheit der Exekutiven der Aktionärsgemeinden hinter dem Sanierungskonzept der GZO AG Spital Wetzikon steht und sich an der Kapitalerhöhung beteiligen möchte. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur umfassenden und nachhaltigen Sanierung des GZO Spital Wetzikon. Derzeit wird das Sanierungskonzept mit allen relevanten Interessensgruppen verfeinert und konkretisiert. Wir bedauern, dass die Exekutiven der Gemeinden Rüti und Bubikon keinen positiven Grundsatzentscheid gefällt haben.

 

Wir begrüssen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aller Aktionärsgemeinden über die Kapitalerhöhung in ihren jeweiligen Gemeinden werden abstimmen können. Wir sind überzeugt, dass der Stimmbevölkerung eine weiterhin bestehende und nachhaltige Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland wichtig ist und dass diese einem grossen Interesse der Gesamtgesellschaft entspricht.

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.