Schuldenruf der GZO AG Spital Wetzikon publiziert

02/2025: Die Sachwalter fordern die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon dazu auf, ihre Forderungen innert eines Monats anzumelden.

Nach dem Eintritt in die definitive Nachlassstundung haben die Sachwalter der GZO AG Spital Wetzikon am 20. Februar 2025 den Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon werden aufgefordert, ihre Forderungen innert eines Monats bei den Sachwaltern anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht fristgerecht anmelden, sind bei den Verhandlungen um den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.

 

Die der GZO AG Spital Wetzikon bekannten Gläubigerinnen und Gläubiger werden per Brief über den Schuldendruf informiert. Weitere Informationen wie Wegleitungen und Formulare sind auf der Internetseite der Sachwalter aufgeschaltet.

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