Heute haben die Sachwalter die Einladung zur Gläubigerversammlung gemäss Artikel 301 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowohl im Schweizerischen Handelsamtsblatt als auch im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Einladung per Post erhalten.
Stattfinden wird die Gläubigerversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, ab 14 Uhr, im Stadthofsaal in Uster. Die Sachwalter werden durch die Versammlung führen, an welcher die GZO AG den Gläubigern einen ordentlichen Nachlassvertrag gemäss Artikel 314 ff. SchKG vorschlagen wird. Ihre Stimme können die Gläubiger ab Erhalt der Unterlagen bis zum 7. November 2026 abgeben.
Die GZO AG schlägt ihren ungesicherten und nicht privilegierten Gläubigern einen Nachlassvertrag in Form eines kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleichs vor. Mit dem von der thurmed AG gewährten Wandeldarlehen kann GZO AG den Gläubigern das bestmögliche Dividendenversprechen unterbreiten, das gleichzeitig die Existenzfähigkeit der GZO AG nach Bestätigung des Nachlassvertrages sichert. Das Angebot ist signifikant besser als das erwartbare Ergebnis in einem Konkurs. Gemäss Nachlassvertrag erhalten die Gläubiger bis zu 47.5 Prozent ihrer Forderungen zurück. Je nach Geschäftsgang sind weitere Rückzahlungen möglich.
Damit reflektiert der vorliegende Nachlassvertrag das bestmögliche Angebot an die Gläubiger, welches der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der GZO AG mit der gebotenen Sorgfalt verantworten können.
Infracore-Angebot wird nicht weiterverfolgt
Das Angebot der Infracore SA zum Erwerb der Spitalimmobilien, das am 16. September 2026 ergänzt wurde, wird nicht weiterverfolgt. Obwohl die Fristigkeiten der Nachlassstundung hinlänglich bekannt sind, wurden dem ergänzten Angebot weder ausgearbeitete Vertragsfassungen noch konkrete Konditionen und Abrufbedingungen beigelegt. Wesentliche ökonomische Parameter der Transaktion wurden nicht beziffert, Vollzugsbedingungen bzw. alternative Absicherungsmassnahmen (Bauhandwerkerpfandrechte) bleiben unklar und der Realisierungszeitpunkt für den «Rohbau+» als notwendige Grundlage für den Businessplan der GZO AG ist unbestimmt.
Die Verhandlung dieser zentralen Aspekte eines überaus komplexen und langfristigen Vertragswerks kann nicht innert weniger Tage erfolgen. Sie bedarf erfahrungsgemäss mindestens mehrerer Wochen. Zeit, welche die GZO AG nicht mehr hat. Weiterführende Angaben sind auf der Webseite der GZO AG aufgeschaltet.
So sieht das Abstimmungsprozedere aus
Die Gläubiger stimmen schriftlich über den Nachlassvertrag ab. Wichtig zu wissen: Wer nicht abstimmt, lehnt den Nachlassvertag automatisch ab und wählt somit den Konkurs. Das bedeutet: Der Spitalbetrieb wird zwangsläufig und kurzfristig eingestellt.
Für die Annahme des Nachlassvertrags gilt das sogenannte «doppelte Quorum»: Damit der Nachlassvertrag als angenommen gilt, muss eine der folgenden Varianten zustande kommen:
Stimmberechtigt sind ungesicherte und nicht privilegierte Gläubiger, die ihre Forderungen im Rahmen des Schuldenrufs den Sachwaltern angemeldet haben. Privilegierte Gläubiger, deren Forderungen vollständig gedeckt werden – dies betrifft etwa die Mitarbeitenden und ehemaligen Mitarbeitenden des GZO Spital Wetzikon – sind nicht stimmberechtigt.
Weiterführende Informationen auf Webseite
Der Nachlassvertrag sowie weitere versendete Unterlagen sind auf der Webseite der GZO AG aufgeschaltet. Gläubiger haben ab dem 7. Oktober 2026 zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen der Aktenauflage vertieft zu informieren. Weitere Informationen zur Aktenauflage sind auf der Webseite der Sachwalter publiziert.
Die Nachlassstundung wurde letztmals bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Bis zu diesem Datum wird das Nachlassgericht einen Entscheid über den Nachlassvertrag der GZO AG fällen wollen.
Versendete Unterlagen:
Zur Website der Sachwalter:
www.sachwalter-gzo.ch