Lebensqualität trotz schwerer Krankheit

Gespräch Palliative Care Team mit einem älteren Ehepaar

Gespräch Palliative Care Team mit einem älteren Ehepaar

02/2016: Dr. Andreas Weber und sein mobiles PalliativeCare-Team, mit Stützpunkt am GZO Spital Wetzikon, setzen sich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Menschen ein, die an einer unheilbaren, voranschreitenden Krankheit leiden.

Seit 2013 geht Dr. Andreas Weber im Zürcher Oberland einen pionierhaften Weg, indem er gemeinsam mit einem spezialisierten Pflegeteam die lokale Spitex sowie die Hausärzte in der Betreuung von Palliativ-Patienten unterstützt. Ziel ist es, Patienten die an einer unheilbaren, voranschreitenden Krankheit leiden, möglichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Dazu gehört, dass sie ihre letzte Lebensphase auf Wunsch zu Hause verbringen können.

Der Haken ist: Dieses Palliative-Care-Spitex-Angebot kann zur Zeit nicht kostendeckend betrieben werden, trotz steigender Nachfrage. Mehr dazu im nebenstehenden Ausschnitt aus der SRF-Sendung Puls vom Montag, 2. November 2015.

Dank Spenden gut über die Runden gekommen
Grosszügige Zuwendungen von Privatpersonen, Stiftungen und Kirchgemeinden, haben es dem Oberländer PalliativeCare-Team ermöglicht, das Jahr 2015 mit einem ausgeglichenen Ergebnis abzuschliessen. Herzlichen Dank!

Aktuell: Die SRF-Senung "Der Club" vom 2. Februar 2016 nimmt das Thema Palliative Care auf und hat Dr. Andreas Weber zusammen mit einer betroffenen Patientin zur Gesprächsrunde eingeladen. 

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.