GZO strebt gesamtheitliches Sanierungskonzept an und lehnt einseitige Bevorteilung von einzelnen Gläubigern ab

07/2024: Vier Anleihensgläubiger, die gemeinsam über eine Kapitalbeteiligung von 6.56% verfügen, verlangen von der GZO AG die Einberufung einer Gläubigerversammlung. An dieser Versammlung möchten sie über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen lassen. Diese Änderungen würden jedoch die Gruppe der Anleihensgläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilen. Dem kann die GZO AG nicht zustimmen. Im Wissen, dass auch die Bondholder Teil einer nachhaltigen Sanierungslösung sein werden, ist die GZO AG jedoch offen, zu gegebener Zeit eine Gläubigerversammlung einzuberufen.

Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung, die den Schutz sämtlicher Gläubiger gesetzlich garantiert. Die Nachlassstundung gibt der GZO AG die notwendige Zeit, um ein nachhaltiges und gesamtheitliches Sanierungskonzept zu erarbeiten. Derzeit arbeitet die GZO AG unter Einbezug wichtiger Stakeholder intensiv an einem solchen gesamtheitlichen Sanierungskonzept.

Die vier Anleihensgläubiger möchten mit einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe der GZO AG mehr Zeit verschaffen, um eine finanzielle Sanierung in die Wege zu leiten. Dies ist aus der Sicht des Verwaltungsrats der GZO AG indessen nicht notwendig, da mit der Nachlassstundung bereits die geeignete Massnahme ergriffen worden ist, um für die finanzielle Sanierung mehr Zeit zu verschaffen. «Die Nachlassstundung gibt der GZO AG bereits die notwendige Zeit für die Erarbeitung eines gesamtheitliches Sanierungskonzepts und garantiert gleichzeitig einen umfassenden Schutz sämtlicher Gläubiger», sagt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.

Beantragte Änderungen tragen nicht zum gesamtheitlichen Sanierungskonzept bei
Mit ihrem Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Anleihe verbinden die vier Anleihensgläubiger eine Reihe von Änderungen der Anleihebedingungen. Auch wenn die GZO AG die aktive Mitwirkung aller beteiligter Stakeholder bei der Suche nach tragfähigen und gesamtheitlichen Sanierungslösungen begrüsst, kann sie diesen vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen, denn sie würden zu einer einseitigen Bevorteilung der Gruppe der Anteilsgläubiger gegenüber allen anderen Gläubigern führen.

Die beantragten Änderungen sind von der GZO AG sorgfältig geprüft worden. Sie tragen im Einzelnen nicht zu einer gesamtheitlichen Sanierung des Unternehmens bei und bringen auch keine Lösung für die Rückzahlung der Obligationenanleihe, die 2014 für den Spitalneubau seitens GZO emittiert worden war. «Für einen gesamtheitlichen Sanierungsplan ist es von grosser Wichtigkeit, dass nicht voreilig eine Einzellösung für die Anleihe erfolgt. Wir verfolgen eine Gesamtlösung, mit welcher auch die künftigen Herausforderungen in der Gesundheitslandschaft angegangen werden können», sagt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig weiter.

Beantragte Änderungen belasten die GZO AG
Zu den beantragten Änderungen der Anleihebedingungen zählt ein progressives Zinsmodell und die kurzfristige Begleichung der gestundeten Zinszahlung. Dies würde zu substanziellen finanziellen Mehrbelastungen der GZO und zu einer einseitigen Bevorteilung der Anleihensgläubiger führen. Der vorgeschlagene progressive und substanzielle Anstieg der Zinsen würde überdies starke Anreize für ein überhastetes und eiliges Vorgehen seitens der GZO AG setzen, was der Ausarbeitung einer nachhaltigen und gesamtheitlichen Sanierungslösung nicht förderlich ist. Beantragt wird überdies eine Besicherung der Anleihe durch die Grundstücke. Diese Verpfändung der Liegenschaften an die Anleihensgläubiger würde der GZO AG wichtige Handlungsfreiheiten für einen gesamtheitlichen Sanierungsplan nehmen und die Gruppe der Anleihensgläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern bevorteilen.

Für Rückfragen
Jörg Kündig, Verwaltungsratspräsident, via Medienstelle: kommunikation@dont-want-spam.gzo.ch

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.