GZO Spital Wetzikon steigert Umsatz und Patientenzahlen

06/2026: Trotz Nachlassstundung hat sich der Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon im Jahr 2025 erfreulich entwickelt. Sowohl bei den Patientenzahlen als auch beim Umsatz konnte eine Steigerung erzielt werden.

Der operative Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon läuft unverändert stabil. Im zweiten Jahr der Nachlassstundung konnte der Umsatz sogar gesteigert werden: Die konsolidierte Jahresrechnung 2025 zeigt einen Betriebsertrag von CHF 155.6 Mio. Dies entspricht einem Wachstum von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zunahmen betrafen das stationäre Geschäft mit einer Steigerung von CHF 477’000 und den ambulanten Bereich mit einem Wachstum von CHF 1.3 Mio. Zudem konnte ein Mehrertrag von CHF 1.1 Mio. durch die Erhöhung der Baserate verbucht werden.

Im Jahr 2025 zählte das GZO Spital Wetzikon 9211 stationäre Fälle. Gegenüber Vorjahr ist dies eine Steigerung von 4.3 Prozent, gleichzeitig wurde das Budget übertroffen. «Die gestiegenen Fallzahlen zeigen, dass die Bevölkerung sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte weiterhin grosses Vertrauen in unser medizinisches Angebot setzen. Trotz der anspruchsvollen Situation konnten wir die Versorgung jederzeit auf hohem Niveau sicherstellen», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.

Das betriebliche Ergebnis wird jedoch durch nicht wiederkehrende Kosten, wie etwa Prozess- oder Restrukturierungskosten, belastet. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei CHF 7.9 Mio. – was einer EBITDA-Marge von 5.0 Prozent entsprechen würde. Unter Berücksichtigung weiterer Positionen, inklusiv Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Rückstellungen, resultiert für das Geschäftsjahr 2025 ein Verlust von knapp CHF 4 Mio.

Fallzahlenwachstum gemäss Businessplan
Auch im laufenden Jahr entwickeln sich die Patientenzahlen gemäss Businessplan: In den ersten fünf Monaten 2026 wurden im GZO Spital Wetzikon rund drei Prozent mehr stationäre Patienten gepflegt und behandelt als in der Vorjahresperiode.

Der gut funktionierende Betrieb war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Bezirksgericht Hinwil eine weitere (letztmalige) Verlängerung der Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026 gewährt hat. Informationen zu den weiteren Schritten im Sanierungsprozess werden zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert.

Konsolidierte Jahresrechnung 2025

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.