GZO AG Spital Wetzikon: Provisorische Nachlassstundung

05/2024: Auf Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon hat das Bezirksgericht Hinwil am Abend des 30. April 2024 die provisorische Nachlassstundung für eine Dauer von einstweilen vier Monaten bewilligt. Als Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt. Das GZO Spital Wetzikon gewinnt damit Zeit für die Refinanzierung der Obligationenanleihe, die für den Neubau emittiert worden ist. Das GZO Spital Wetzikon verfügt gegenwärtig über genügend Liquidität und ist nicht überschuldet. Der Betrieb des Spitals ist vollumfänglich gewährleistet.

Die GZO AG Spital Wetzikon hat beim Bezirksgericht Hinwil ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht, nachdem Ende Januar 2024 deutlich wurde, dass die Finanzpartner nur im Falle einer Staatsgarantie zur Ablöse der Anleihe bereit wären und der Regierungsrat des Kantons Zürich einen Antrag um finanzielle Unterstüzung abgewiesen hat. Das Nachlassstundungsgesuch wurde am Abend des 30. April 2024 bewilligt und als Sachwalter wurden vom Gericht Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt.

 

Von früheren bekannten Nachlassstundungsverfahren in der Schweiz unterscheidet sich das GZO Spital Wetzikon in wesentlichen Punkten: Oftmals sind Unternehmen, die eine Nachlassstundung beantragen, illiquide, verschuldet und können deshalb den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten. Das ist beim GZO nicht der Fall: das Unternehmen verfügt über genügend Liquidität für die Sicherstellung des laufenden Spitalbetriebs. Die Prüfung des Businessplans 2024 durch eine namhafte externe Prüfgesellschaft attestiert dem GZO nachhaltige Profitabilität.

 

Die provisorische Nachlassstundung wurde eingereicht, weil eine zehnjährige Obligationenanleihe am 12. Juni 2024 ausläuft und deren Refinanzierung derzeit nicht gesichert ist. Das Nachlassverfahren verschafft dem Verwaltungsrat Zeit, um eine Lösung für die Ablöse der Obligationenanleihe zu finden. In der Zwischenzeit läuft der ordentliche Betrieb des Spitals vollumfänglich weiter. Dank ausreichender Liquidität und erfolgreichem Agieren am Markt sind die Löhne der Mitarbeitenden gesichert. Zahlungen an Lieferanten und Partner und andere finanzielle Verpflichtungen des GZO Spital Wetzikon sind für die während der provisorischen Nachlassstundung erbrachten Leistungen gewährleistet.

 

Die Mitarbeitenden und das Kader des Spitals werden fortlaufend durch die Sachwalter, den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung über die provisorische Nachlassstundung informiert.

 

Refinanzierung und Sparprogramm

 

Vor zehn Jahren hat die GZO AG die erwähnte, am 12. Juni 2024 abzulösende Obligationenanleihe von CHF 170 Mio aufgenommen und an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Anleihe wurde für den dringend benötigten Neubau und die Modernisierung des Spitals aufgenommen. Die Chancen, dass die Refinanzierung der Obligationenanleihe gelingen wird, sind intakt. Der Verwaltungsrat steht in engem Kontakt mit den Finanzpartnern und arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung.

 

Jörg Kündig, Verwaltungsratspräsident GZO AG, bestätigt: «Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Lösungen. Die Liquidität der GZO AG und die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten sind sichergestellt. Aufgrund der unterstützenden Gespräche mit den Aktionärsgemeinden sowie den laufenden Gesprächen mit Investoren und Finanzpartnern sind wir zuversichtlich, dass die GZO AG nach der provisorischen Nachlassstundung wieder auf einem  stabilen Fundament stehen wird.»

 

Dies zeigen auch die ergriffenen Sparmassnahmen: Die Sach- und Personalkosten konnten im ersten Quartal 2024 bereits deutlich reduziert werden und zeigen Wirkung. Auch die Analyse und Plausibilisierung des Businessplans der GZO AG durch einen namhaften Wirtschaftsprüfer bestätigen uns gute Wachstumschancen.

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