Arbeiten an Sanierungskonzept schreiten voran
Die GZO AG ist an einem konstruktiven Dialog mit allen Stakeholdern, namentlich auch mit sämtlichen Anleihegläubigern, interessiert. Für die GZO AG ist auch klar, dass eine gesamtheitliche Sanierung des GZO Spital Wetzikon zwingend notwendig ist. Für eine solche Sanierung bedarf es des Einbezugs aller Stakeholder, einschliesslich der Anleihegläubiger, aller anderen Gläubiger und der Aktionärsgemeinden. Zu diesem Zweck arbeitet die GZO AG an einem Betriebs- und Sanierungskonzept. Die Arbeiten kommen gut voran.
Als Teil des konstruktiven Dialogs wird die GZO AG ihr Sanierungskonzept den verschiedenen Stakeholdern vorstellen und deren Rückmeldungen dazu abholen. Eine Versammlung der Anleihegläubiger ist Teil eines solchen Dialogs. Für eine solche Versammlung, an welcher in isolierter Art und Weise die Interessen einer einzigen – wenn auch wichtigen – Gläubigergruppe behandelt werden sollen, ist es noch zu früh. Der Verwaltungsrat der GZO AG hat daher beschlossen, zur beantragten Versammlung der Anleihegläubiger auf einen Zeitpunkt einzuladen, an welchem die GZO AG den Anleihegläubigern ein weit fortgeschrittenes Sanierungskonzept vorstellen kann.
Der GZO AG ist es wichtig, die verschiedenen Stakeholder regelmässig über die Entwicklungen rund um die Nachlassstundung zu informieren. Zu diesem Zweck wird die GZO AG zeitnah an die verschiedenen Anspruchsgruppen gelangen.
Die Anleihegläubiger haben weiterhin die Möglichkeit, sich direkt mit der GZO AG in Kontakt zu setzen via obligationaere@. Alle Informationen stehen auch unter gzo.chwww.gzo.ch/aktuell zur Verfügung.
Versammlung der Anleihegläubiger und Anträge der GZO Creditor Group
Als eine Versammlung im Sinne von Art. 1164 ff. OR wird die Versammlung einzig den Anleihegläubigern oder deren Vertretern offenstehen. Die Anträge der GZO Creditor Group beziehen sich auf die ausstehende Anleihe des GZO und die Versammlung wird über diese Anträge abstimmen.
Zu den einzelnen Anträgen der GZO Creditor Group hat die GZO AG am 18. Juli 2024 kommuniziert und hält an ihren Positionen fest.
Alle Gläubiger werden über Sanierungskonzept befinden können
Das Nachlassstundungsverfahren sieht vor, dass die Gläubiger über die Sanierung befinden können. Dazu wird das Sanierungskonzept zu einem späteren Zeitpunkt an einer Gläubigerversammlung gemäss Art. 301 Abs. 1 SchKG sämtlichen Gläubigern vorgestellt und zur Genehmigung vorgelegt werden.