Gläubigerversammlung stimmt gegen Sachwalterwechsel, Gläubigerausschuss mit 5 Mitgliedern gewählt

09/2025: Die Gläubigerversammlung hat beschlossen, im Nachlassverfahren der GZO AG Spital Wetzikon einen Gläubigerausschuss mit 5 Mitgliedern einzusetzen. Die Anträge von Clearway Capital Partners zum Wechsel der Sachwalterschaft fanden keine Mehrheit.

Die Sachwalter haben am 8. September 2025 eine Gläubigerversammlung nach Art. 295b SchKG durchgeführt. Das GZO Spital Wetzikon informierte die Gläubiger aus erster Hand über den aktuellen Stand des Sanierungskonzepts und den Betrieb. Die Unterlagen sind auf der Webseite des GZO für alle zugänglich.

 

Über 500 Gläubigerstimmen wurden an der Veranstaltung registriert. «Wir sind erfreut, dass die Veranstaltung bei den Gläubigern auf grosses Interesse gestossen ist und die Möglichkeit wahrgenommen wurde, uns direkt Fragen zu stellen», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

 

Die Gläubigerversammlung hat den Antrag von Clearway Capital Partners zur Auswechselung der Sachwalterschaft deutlich abgelehnt. «Wir sind erleichtert, dass sich die Mehrheit der Gläubiger für die Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach ausgesprochen hat», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. In einem weiteren Antrag forderte Clearway, dass Michael Endres als Co-Sachwalter eingesetzt wird. Auch dieser Antrag wurde von der Gläubigerversammlung deutlich abgelehnt.
 

Die Gläubigerversammlung hat zudem beschlossen, einen Gläubigerausschuss mit 5 Mitgliedern einzusetzen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung begrüssen diesen Entscheid. «Somit können wir gemeinsam an der Finalisierung eines tragfähigen Nachlassvertrags arbeiten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. Der Gläubigerausschuss wird sich mit der Sachwalterschaft zu regelmässigen Sitzungen zusammenfinden. In den Gläubigerausschuss gewählt wurden: Maurice Faesch (Finanzgläubiger), Markus Eberle (Anleihegläubiger), Marc Meili (Anleihegläubiger), Dr. med. Markus Karzig (Hausarzt/Zuweiser) und Dr. med. Alexandra Kochanowski (Mitarbeitende).


Die an der Gläubigerversammlung in Grundzügen vorgestellten Nachschärfungselemente werden nun unter Hochdruck weiterentwickelt, berechnet und geprüft. Die Ergebnisse aus den verschiedenen Gläubigergesprächen und Anregungen aus der Gläubigerschaft fliessen in die Arbeiten mit ein.


Nächster Meilenstein auf dem Sanierungsweg wird die Urnenabstimmung vom 30. November sein. Neun Aktionärsgemeinden – Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon – stimmen ab, ob sie gemeinsam mit Fischenthal, Grüningen und Seegräben insgesamt CHF 50 Mio. in die Zukunft des GZO investieren wollen.

 

> Medienmitteilung der Sachwalter

> Präsentation Gläubigerversammlung

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.