Gegendarstellung zu den Medienberichten ab dem 21. August 2020

08/2020: Am Wochenende vom 21. August wurde das GZO Spital Wetzikon in den Medien massiv beschuldigt und angegriffen. Es ist von einer «Bestrafungsaktion» gegenüber GZO-Mitarbeitenden die Rede. Hintergrund ist eine laufende Kampagne des VPOD (Gewerkschaft für Angestellte im Service public) für die bezahlte Umkleidezeit in Spitälern. Es ist uns ein Anliegen, Sie über den effektiven Ablauf des in den Medien geschilderten Szenarios zu informieren.

Von 950 Mitarbeitenden haben 933 Mitarbeitende das Personalreglement, gültig seit 1. Januar 2019, vollständig akzeptiert und unterzeichnet. 17 Mitarbeitende billigten den Passus zur unbezahlten Umkleidezeit nicht und haben in Folge das Personalreglement nicht vollständig akzeptiert.

In der Konsequenz wurde den 17 Mitarbeitenden schriftlich mitgeteilt, dass das Einfordern von bezahlter Umkleidezeit den Anspruch auf die Anerkennungswoche ausschliesst. Im Nachgang zeigte sich, dass diese 17 Mitarbeitenden ihre Umkleidezeit nicht aufgeschrieben hatten, womit Ihnen die Anerkennungswoche gewährt werden konnte. Der VPOD hat sich in diesen Prozess eingemischt und offenbar fünf Mitarbeitende direkt beraten. Wir sehen darin eine Manipulation zugunsten ihrer Kampagne.

Wenn Regeln auf dem Prüfstand stehen, ist es unsere Aufgabe und Pflicht, diese in den Gesamtkontext zu stellen und dann Veränderungen herbeizuführen, wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und alle Berufs- und Altersgruppen und Abhängigkeiten berücksichtigt werden. Änderungen im Regelwerk werden dann durch die Geschäftsleitung geprüft und genehmigt.

Der VPOD verfolgt das Ziel, hohen politischen Druck auf die Spitäler auszuüben. Die aktuell publizierten Beiträge erfüllen den Tatbestand übler Nachrede. Wir bitten Sie, die einseitige Berichterstattung in den Medien mit kritischem Blick zu bewerten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

Geschäftsleitung
GZO Spital Wetzikon

 

 

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.

Opferhilfe Schweiz

Bei Straftaten, in der die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen.