Die GZO AG zieht Beschwerde gegen Regierungsratsbeschluss zurück

11/2024: Die GZO AG zieht die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss vom 27. März 2024 zurück. Die Beschwerde vor dem Zürcher Verwaltungsgericht war seit Juli 2024 sistiert.

Am 25. Oktober 2024 präsentierte die GZO AG ein umfassendes Sanierungskonzept. Dieses Sanierungskonzept bildet zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm das Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals. Das Sanierungskonzept beinhaltet eine Erhöhung des Eigenkapitals aufseiten der 12 Eigentümergemeinden des Spitals bei gleichzeitigem Schuldenschnitt aufseiten der Gläubiger. Durch das Sparprogramm ist der operative Betrieb gesichert und das Spital erzielt eine positive EBITDA-Marge.

 

Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen. Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 27. März 2024. Mit diesem Beschluss hatte die Zürcher Regierung eine finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon abgelehnt.

 

Vorausgesetzt, dass das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der GZO AG in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimmt, erhält die GZO AG die notwendige Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen. Als strategisches Ziel strebt das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitälern den Aufbau eines Spitalverbunds an.

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