Wann und wo findet die Gläubigerversammlung statt?
Mittwoch, 28. Oktober 2026, 14 Uhr (Türöffnung 13.15 Uhr)
Stadthofsaal Uster, Theaterstrasse 1, 8610 Uster
Wer hat Zutritt?
Alle Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon dürfen an der Gläubigerversammlung teilnehmen. Dies gilt auch für Gläubiger mit bedingten, privilegierten oder pfandgesicherten Forderungen – unabhängig davon, ob sie ihre Forderungen fristgerecht angemeldet haben oder ob diese ganz oder teilweise bestritten werden.
Die bekannten Gläubiger haben mit Einladung zur Gläubigerversammlung vom 24. September 2026 von den Sachwaltern per Post einen Zutrittsausweis erhalten. Für den Einlass sind der Zutrittsausweis sowie ein amtlicher Ausweis erforderlich.
Wie wird abgestimmt?
Es wird schriftlich über den Nachlassvertrag abgestimmt. Die stimmberechtigten Gläubiger haben mit der Einladung zur Gläubigerversammlung das Zustimmungsformular erhalten. Das ausgefüllte Formular kann an der Gläubigerversammlung abgegeben oder bis zum 7. November 2026 per Post eingereicht werden.
Stimmberechtigt sind Gläubiger mit ungesicherten und nicht privilegierten Forderungen, sofern sie diese im Rahmen des Schuldenrufs bei den Sachwaltern angemeldet haben. Gläubiger mit privilegierten Forderungen (namentlich Mitarbeitende des GZO Spital Wetzikon) sind nicht stimmberechtigt.
Was muss erfüllt sein, damit der Nachlassvertrag angenommen wird?
Für die Annahme des Nachlassvertrags gilt das sogenannte «doppelte Quorum». Damit der Nachlassvertrag als angenommen gilt, muss eine der folgenden Varianten zustande kommen:
• Variante 1: Mehr als 50 Prozent der Kopfstimmen mit mindestens zwei Drittel (66,6%) der (stimmberechtigten) Forderungen
• Variante 2: Mindestens ein Viertel (25%) der Kopfstimmen mit mindestens drei Viertel (75%) der (stimmberechtigten) Forderungen
Eine Stimmenthaltung wirkt sich faktisch wie eine Ablehnung aus.
Der Nachlassvertrag muss nach der Zustimmung der Gläubiger vom zuständigen Nachlassgericht bestätigt werden. Dabei wird u.a. auch geprüft, ob der Nachlassvertrag von der GZO AG erfüllt werden kann. Wichtige Voraussetzung dafür sind die wirtschaftliche Tragbarkeit und Nachhaltigkeit.
Was passiert, wenn der Nachlassvertrag abgelehnt wird?
Wird der Nachlassvertrag von den Gläubigern abgelehnt, führt dies zum Konkurs der GZO AG. Der Spitalbetrieb würde in diesem Fall kurzfristig eingestellt werden. Das verbleibende Vermögen der GZO AG würde nach den Regeln des Konkursrechts verwertet und an die Gläubiger verteilt. Im Vergleich zum Nachlassvertrag müssten die Gläubiger mit einer tieferen Dividende und einer deutlich späteren Auszahlung rechnen.
Wie lange dauert die Gläubigerversammlung?
Dazu kann keine verbindliche Angabe gemacht werden. Wir rechnen mit mindestens 2 Stunden.
Wo kann ich mein Auto parkieren?
Es wird empfohlen, mit den Öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen (ca. 5 Gehminuten ab Bahnhof Uster). Fahrzeuge können in den öffentlichen Parkhäusern (Illuster und Uschter 77) parkiert werden.
Kann ich mich vertreten lassen?
Ja, eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie auf der Webseite der Sachwalter.
Wo kann ich mich melden, sollte ich Fragen zur Gläubigerversammlung oder zu den Abstimmungsunterlagen haben?
Bei Fragen können Sie sich an die Hotline der Sachwalter der GZO AG wenden:
Deutsch: +41 (0)43 222 38 30
Français: +41 (0)43 222 38 40
English: +41 (0)43 222 38 50
Anfragen per E-Mail können Sie an: service-center@wenger-plattner.ch richten.
Links und Dokumente mit weiterführenden Informationen: