Bezirksgericht Hinwil bewilligt der GZO AG Spital Wetzikon die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis zum 30. Dezember 2024

08/2024: Seit dem 30. April 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat entschieden, dass die provisorische Nachlassstundung um 4 Monate bis zum 30. Dezember 2024 verlängert wird.

Das Nachlassgericht begründet diesen Entscheid basierend auf dem Bericht der eingesetzten Sachwalter damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind. Die GZO AG arbeitet derzeit intensiv an einem Sanierungskonzept, welches Ende Oktober 2024 vorliegen soll. Zusammen mit weiteren Massnahmen, die der komplexen Sachlage und allen involvierten Parteien gerecht werden müssen, dürften ein Schuldenschnitt und eine Kapitalerhöhung Bestandteile des Sanierungskonzepts sein. Der Betrieb des Spitals Wetzikon ist stabil. Die operativen Erträge liegen im Durchschnitt der Schweizer Spitäler. Die Liquidität für den fortlaufenden Betrieb ist gesichert.

 

Beschwerde vor Verwaltungsgericht wird sistiert

 

Die Beschwerde der GZO AG Spital Wetzikon gegen den Regierungsratsbeschluss, welche beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht wurde, wird bis am 30. November 2024 einstweilen sistiert. Diesem Begehren der GZO AG hat das Verwaltungsgericht stattgegeben. Die GZO AG hatte das Sistierungsbegehren eingereicht, damit das Unternehmen sich vollumfänglich auf das Sanierungskonzept konzentrieren kann.

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