Das Bezirksgericht Hinwil hat am 9. Juni 2026 entschieden, die definitive Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon um weitere 6 Monate bis zum 19. Dezember 2026 zu verlängern. Damit ist das Nachlassgericht vollumfänglich dem Antrag der Sachwalter gefolgt.
In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter kam das Gericht zum Schluss, dass in den kommenden 6 Monaten die Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages glaubhaft ist und dieser für die Gläubiger zu einem mutmasslich besseren Ergebnis führen wird als die Durchführung eines Konkurses. Weitere Voraussetzung für den positiven Gerichtsentscheid war, dass der Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon nach wie vor stabil läuft.
Getragen wird der stabile Betrieb massgeblich von den Mitarbeitenden, die täglich mit grossem Engagement eine qualitativ hochstehende Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Bemerkenswert ist, dass es der GZO AG Spital Wetzikon während der laufenden Nachlassstundung gelungen ist, ihre Mitarbeitenden grossmehrheitlich zu halten und laufend neue Fachkräfte zu rekrutieren. Dies unterstreicht die Stabilität des Betriebs sowie die Attraktivität der GZO AG Spital Wetzikon als Arbeitgeberin. Auch kann die GZO AG Spital Wetzikon fortlaufend auf das Vertrauen und die volle Unterstützung der zuweisenden Ärztinnen und Ärzten zählen. Gleichzeitig hat sich die partnerschaftliche Beziehung mit den Lieferanten und Dienstleistern in der kontinuierlichen Zusammenarbeit während der Nachlassstundung weiter gestärkt.
Verschiebung der Gläubigerversammlung
Anfang April 2026 haben die Sachwalter gemeinsam mit der GZO AG Spital Wetzikon entschieden, die ursprünglich für Mitte Mai 2026 geplante Gläubigerversammlung zu verschieben und eine Verlängerung der Nachlassstundung zu beantragen. Anlass dafür war ein kurzfristig eingegangenes Angebot, das potenziell eine höhere Nachlassdividende für die Gläubiger verspricht. Die Prüfung dieses Angebots dauert an und wird weiterhin mit hoher Intensität vorangetrieben.
Sollte sich das eingegangene Angebot nicht realisieren lassen, liegt ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag als Vorschlag bereit. Über den definitiven Nachlassvertrag werden die Gläubiger mit der Einladung zur Gläubigerversammlung informiert.
Aktuell finden in den Gemeinden Abstimmungen über Zusatzkredite für die GZO AG Spital Wetzikon statt. Dies ist erforderlich, nachdem die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung im November 2025 ablehnte. Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken ist zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts der GZO AG Spital Wetzikon. Sie stellt sicher, dass die GZO AG Spital Wetzikon finanziell robust in die Zukunft starten kann, unabhängig vom Ausgang der Prüfung des Angebots.
Über die weiteren Schritte wird zu gegebenem Zeitpunkt informiert.