Bezirksgericht Hinwil bewilligt der GZO AG Spital Wetzikon die definitive Nachlassstundung

12/2024: Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Damit wird der GZO AG Spital Wetzikon die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen.

Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 19. Dezember 2024 entschieden, die provisorische Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 in eine definitive Nachlassstundung zu überführen. Als definitive Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach eingesetzt.

 

Die definitive Nachlassstundung verschafft der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen. «Die definitive Nachlassstundung gibt uns die nötige Zeit, die Interessengruppen zusammenzuführen», erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.

 

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für einstweilen 6 Monate gewährt, das heisst bis zum 19. Juni 2025. Das Gericht folgte damit dem Antrag der provisorischen Sachwalter und der GZO AG Spital Wetzikon. In seiner Prüfung des Gesuchs kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages besteht. Die definitive Nachlassstundung kann für maximal 6 Monate bewilligt werden. Danach kann die definitive Nachlassstundung für maximal weitere 18 Monate verlängert werden.

 

In den kommenden Monaten wird das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert. Ziel ist es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniert. Dazu wird die GZO AG Spital Wetzikon den offenen Dialog mit den Anspruchsgruppen fortführen, um die bestmöglichen Lösungsansätze zu erarbeiten.

 

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