11 Aktionärsgemeinden und GZO AG Spital Wetzikon stellen Antrag an Regierungsrat für eine Kantonsgarantie über 50 Millionen Franken

02/2026: Elf Aktionärsgemeinden und die GZO AG Spital Wetzikon haben beim Kanton ein Gesuch eingereicht: Eine Kantonsgarantie über 50 Millionen Franken soll der GZO AG Spital Wetzikon dazu verhelfen, Gelder zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt für die Fertigstellung des Neubaus aufzunehmen. Im Vergleich zum Antrag, den der Regierungsrat im März 2024 abgelehnt hat, ist die beantragte Summe deutlich reduziert und die Garantie grundpfandrechtlich besichert.

Die Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon kommt planmässig voran. Zwei zentrale Elemente des Sanierungskonzepts sind gesichert: der stabil laufende operative Betrieb sowie die Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden. Aktuell steht die dritte Säule im Vordergrund – die Ausarbeitung des Nachlassvertrags. Parallel dazu werden Abklärungen zur vierten, auf die Zukunft ausgerichtete Säule, vorgenommen: der Fertigstellung des Neubaus.

 

In diesem Zusammenhang haben 11 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon - Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon – zusammen mit der GZO AG Spital Wetzikon dem Zürcher Regierungsrat beantragt, eine Garantie über 50 Millionen Franken zur erleichterten Kapitalaufnahme zu Gunsten der GZO AG Spital Wetzikon zu gewähren. Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung zur Fertigstellung des Neubaus eingesetzt werden. Die vom Kanton gewährte Garantie kann mit dem Spitalareal Wetzikon grundpfandrechtlich besichert werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Nachlassstundung durch Genehmigung und Bestätigung des Nachlassvertrages.

 

Die GZO AG Spital Wetzikon hat die Zeit seit der Ablehnung ihres ersten Unterstützungsgesuchs durch den Regierungsrat am 27. März 2024 gut genutzt, um die Weichen für eine gesunde Zukunft des Unternehmens zu stellen. Der Spitalbetrieb wurde optimiert, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat wurden neu besetzt. Die Bevölkerung des Zürcher Oberlandes hat zudem mit über 70 Prozent Ja-Anteil einer Erhöhung des Eigenkapitals zum Erhalt des Spitals zugestimmt. Damit ist ein wesentliches Element des Sanierungsplans erfüllt. Parallel zu den Abstimmungsvorbereitungen fand ein intensiver Austausch mit verschiedenen Gläubigern zur Vorbereitung des Nachlassvertrages statt. Das aktuell nachgeschärfte Sanierungskonzept setzt auf einen Schuldenschnitt. Dieser ist unumgänglich und ermöglicht bei einer Zustimmung dem GZO Spital Wetzikon das Überleben. Die Gläubiger tragen damit einen wesentlichen Teil zur Gesundung des Spitals bei.

 

Altbau mit umfassenden Sanierungsbedarf
Trotz Nachlassstundung kann die GZO AG Spital Wetzikon ihre zentrale Funktion in der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiter wahrnehmen und sogar erneut stärken. Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten zählen auf die Versorgung durch die GZO AG Spital Wetzikon. Ein Wegfall der GZO AG Spital Wetzikon hätte gravierende Auswirkungen für die Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland. Das zeigt sich nicht nur, doch insbesondere auch in der aktuellen Winter- und Grippesaison: Spitäler mit Notfallstationen sind teilweise so stark ausgelastet, dass sie keine Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können und die Ambulanzfahrzeuge deshalb zum nächsten oder übernächsten Spital in einem anderen Kanton fahren müssen.

 

Vertiefte Analysen haben gezeigt, dass der Altbau umfassenden Sanierungsbedarf aufweist und für die künftige Erfüllung der Leistungsaufträge die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer ist. Zudem bietet der Neubau für die moderne Gesundheitsversorgung deutlich bessere Möglichkeiten. Der Businessplan bestätigt, dass die Amortisation und Verzinsung der für die Fertigstellung des Spitalneubaus notwendigen Investitionen von der GZO AG Spital Wetzikon getragen werden können. Zusätzliche Fremdmittel von 50 Millionen Franken werden für die Fertigstellung des Neubaus benötigt.

 

Angespannte Lage auf dem Spitalfinanzierungsmarkt
Verschiedene Gespräche mit möglichen Kapitalgebern haben gezeigt, dass sie das Projekt als sinnvoll erachten und dieses grundsätzlich auch finanzieren würden. Aufgrund der angespannten Situation im Spitalfinanzierungsmarkt sind sie aber generell nur mehr bereit, Spitalinvestitionen zu finanzieren, wenn eine Staatsgarantie besteht.

 

«Die Sanierung schreitet nach Plan voran. Der Kanton könnte jedoch die Tür zum Königsweg öffnen – wovon alle Anspruchsgruppen profitieren könnten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. «Die Gemeinden und ihre Bevölkerung erhalten eine nachhaltige Gesundheitsversorgung mit zeitgemässer Infrastruktur. Der Kanton wiederum erhält mit der grundpfandrechtlich besicherten Garantiesprechung ein Modell, das sich auch auf finanzielle Fragestellungen anderer Spitäler übertragen lässt.»

 

Wesentliche Unterschiede zum Gesuch 2024 im Überblick:

 

  • Erfolgreiche Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden: Diese bildet die Grundbasis für die Rettung des Betriebs, der benötigten Eigenkapitalausstattung und der Fertigstellung der Anlagen im Rohbau.
  • Erhebliche Reduktion der Garantiesumme: Im Jahr 2024 betrug die beantragte Garantiesumme CHF 180 Mio. Im aktuellen Gesuch beträgt sie CHF 50 Mio.
  • Garantie statt Darlehen: Die Garantie verhilft der GZO AG zu einer Finanzierung zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt, es wird kein monetärer Zuschuss vom Kanton nötig.
  • Absicherung der Garantie: Die Garantie wird grundpfandrechtlich besichert.
  • Nachhaltige Betriebswirtschaftlichkeit gewährleistet: Im Rahmen der Nachlassstundung ist die GZO AG Spital Wetzikon verpflichtet, eine nachhaltige Sanierung aufzuzeigen. Die Arbeiten werden von den Sachwaltern überwacht und von renommierten Beratern begleitet. Anschliessend muss auch das Bezirksgericht Hinwil einen von den Gläubigern genehmigten Nachlassvertrag bestätigen. Ein restrukturierter Betrieb und ein nachhaltiger Businessplan sind hierfür zwingende Voraussetzungen.
  • Grenze der Finanzkraft der Trägergemeinden ist erreicht: Mit dem vorgesehenen Eigenkapitaleinschuss der Gemeinden ist die finanzielle Belastbarkeit der Trägergemeinden erreicht – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinden hohe finanzielle Lasten in der Langzeitversorgung zu tragen haben, die sie 2012 vom Kanton mit der Zusicherung übernommen haben, dass künftig der Kanton die Verantwortung für die Akutversorgung und deren finanzielle Lasten übernimmt.
  • Mittelverwendung ausschliesslich zur Investition in Infrastruktur: Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung der zur Spitalversorgung notwendigen Anlagen (Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus) eingesetzt werden. Es werden keine Betriebsmittel beantragt.

 

Für Rückfragen

Pascal Bassu, Stadtpräsident Wetzikon: 079 688 98 70

Andreas Mika, VRP GZO AG via GZO-Medienstelle: 044 934 27 19, kommunikation@gzo.ch

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.