Ende September 2019 wurden die Gemeinden des Zweckverbands Spital Uster sowie der GZO Spital Wetzikon AG eingeladen, sich zu den Rechtsgrundlagen für die Fusion eine Meinung zu bilden und zuhanden ihrer Stimmberechtigten Antrag zu stellen.
In allen Gemeinden sind die Fusionsgrundlagen sorgfältig studiert und diskutiert worden. Sämtliche Abstimmungsempfehlungen aus den zehn Zweckverbandsgemeinden und den zwölf Aktionärsgemeinden liegen nun vor. Die drei Parlamente der Städte Dübendorf, Uster und Wetzikon haben den Fusionsantrag sehr deutlich oder einstimmig gutgeheissen. Ebenso haben in den 19 Versammlungsgemeinden die Gemeinderäte der Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon ohne Ausnahme zugestimmt. Damit empfehlen alle 22 Gemeindeexekutiven und -parlamente die Annahme der Vorlage. Die Organe der Zweckverbandsgemeinden empfehlen zudem die Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft. Ein solcher Beschluss greift nur, falls eine Fusion nicht zustande kommen sollte.
Am 17. Mai 2020 sind die Stimmberechtigten eingeladen, sich zur Frage der Fusion der beiden Spitäler zu äussern. Damit eine Fusion zustande kommt, bedarf es der Zustimmung jeder einzelnen Gemeinde im Zweckverband Spital Uster sowie jeder Aktionärsgemeinde der GZO AG Spital Wetzikon.
Die Verantwortlichen der Trägerschaften beider Spitäler hoffen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 17. Mai 2020 den zustimmenden Anträgen ihrer Gemeindeorgane folgen.