Neu in der Schweiz?

Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen für einen erfolgreichen Start 

Sind Sie eine ausgebildete Fachperson und können sich vorstellen, in der Schweiz zu leben? Im GZO Spital Wetzikon sind Sie herzlich willkommen! Informationen und Wisenswertes rund um einen Stellenwechsel und Neuanfang in der Schweiz finden Sie hier. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich bei Fragen zur Verfügung und Unterstützen Sie mit unserem Relocation Partner Finli.

Um Sie bei Ihrem Umzug in die Schweiz zu unterstützen, stellen wir Ihnen exklusiv unseren Relocation Partner Finli zur Seite. Dieser wird Sie in der Zeit vor dem Umzug, während dessen und auch danach während Ihrer Zeit in der Schweiz begleiten und unterstützen. Finli ist auf internationale Umzüge in die Schweiz spezialisiert und kann Ihnen bei allen Fragen rund um den Umzug, Wohnen, administrative Aufgaben, usw. beratend zur Seite stehen.

Ihr Relocation-Paket beinhaltet:

  • Zugang zum Relocation Tool mit Checkliste für Aufgaben
  • 5 Telefonate (z.B. 3 vor und 2 nach dem Umzug), um einen reibungslosen Umzug sicherzustellen
  • 1 Follow-Up nach drei oder sechs Monaten in der Schweiz, um ein gutes Ankommen und Einleben sicherzustellen

Wir hoffen, dass wir dadurch Ihren Umzug in die Schweiz etwas erleichtern können und freuen uns sehr, Sie bald bei uns im Team begrüssen zu dürfen.

Haben Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz einen reglementierten Gesundheits-Beruf ausüben möchten, muss Ihr Diplom anerkannt werden. Wenn Ihre ausländische Ausbildung vergleichbar mit einer schweizerischen Ausbildung ist, dann können Sie mit der Diplomanerkennung vergleichbare Stellen in der Schweiz besetzen und gleiche Lohnansprüche stellen. 

Auf der Seite vom Schweizerischen Roten Kreuz finden Sie alle Informationen, Vorlagen und Checkliste für die Gesuchsstelllung. 

Schweizerisches Rotes Kreuz
Postfach
CH-3001 Bern
Tel: +41 58 400 41 11
Mail: info@dont-want-spam.redcross.ch

Wenn Sie kürzer als drei Monate bei uns angestellt sind, kümmern wir uns um alles. Wir melden Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit an und Sie erhalten daraufhin eine Meldebestätigung, die Sie mit sich führen müssen.

Sind Sie länger als drei Monate angestellt, müssen Sie sich selbst innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gebührenpflichtig anmelden. Folgende Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt:

  • EU-/EFTA-Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte und Arbeitsvertrag.
  • Sind Sie Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EFTA-Landes, muss die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung vorgängig durch die Arbeitgeberin beantragt werden. Der Bewilligungs-Prozess kann unter Umständen einige Monate dauern. Informieren Sie sich frühzeitig beim HRM.


Die Bewilligung ist nach Erhalt durch die Behörden umgehend bei unserem HR abzugeben.

Bei ständigem Wohnsitz im grenznahen Ausland bitte wir Sie, die Grenzgängerbewilligung mindestens 1 Monat vor Stellenantritt im Human Resources zu beantragen.

Die Abstimmung über die Pflegeinitiative hat ein grosses Problem innerhalb des Gesundheitswesens deutlich gemacht: die Belastung durch die Arbeit im Schichtbetrieb. Mit dem neuen Arbeitszeitmodell erkennt das GZO die anspruchsvolle Tätigkeit des Pflegepersonals im Schichtdienst an.

Das heisst konkret, weniger lang arbeiten für den gleichen Lohn: Die Arbeitszeit für alle Pflegefachpersonen, die regelmässig im Drei-Schicht-System tätig sind, wird um zehn Prozent reduziert. Natürlich bei gleichbleibendem Grundlohn. Wer also beispielsweise mit einem vollen Pensum (100%) tätig ist, arbeitet bei gleichem Lohn 24 Arbeitstage pro Jahr weniger. 

Weitere Informationen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umtauschen lassen.

Weitere Inforationen: Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Sind Sie ausserhalb der Schweiz gegen Krankheit versichert, verlangen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Europäische Versicherungskarte. Sie müssen sich erst bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Schweiz auch in der Schweiz versichern, bzw. den Nachweis erbringen, dass Sie für die Schweiz genügend versichert sind. Diese läuft, im Gegensatz zu Deutschland, nicht über die Arbeitgeberin, sondern ist Sache der Privatperson und wird von der Wohngemeinde bei der Anmeldung überprüft. Die Krankenversicherung ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Es gibt verschiedene Anbieter und unterschiedliche Versicherungsmodelle. Wie das System in der Schweiz läuft, wird unter anderem hier sehr gut erklärt: Vergleichsportal Comparis

Weitere Informationen finden Sie hier: ch.ch

In der Schweiz sind Arbeitnehmende für Unfälle immer über den Arbeitgeber versichert. Das gilt für Unfälle auf der Arbeit, sowie für private Unfälle wenn Sie im Schnitt mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten. Bei uns im GZO sind Sie bei Unfällen mit stationären Aufenthalten weltweit privatversichert!

Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das System ermöglicht eine optimale Ausrichtung auf die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie eine optimale Verteilung der Finanzierungsrisiken. 

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Wetzikon ist die grösste politische Gemeinde im Bezirk Hinwil des Schweizer Kantons Zürich. Die Stadt zählt 25056 Einwohner und ist somit die sechstgrösste Stadt im Kanton. Wetzikon liegt am Pfäffikersee und in unmittelbarer Nähe zur Stadt Zürich, Berglandschaft des Zürcher Oberlandes und dem Tössbergland.

Wetzikon bietet ein breites Angebot an Kultur- und Sportmöglichkeiten. Dank dem gut ausgebautem öffentlichen Verkehrsnetz sind die Städte Zürich und Winterthur sowie der Flughafen Zürich-Kloten in kurzer Zeit erreichbar. 

Das Spital Wetzikon liegt zentral in der Stadt. Das Freibad, Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und der Bahnhof sind in unmittelbarer Gehdistanz.

Weitere Informationen über die Stadt Wetzikon finden Sie hier: www.wetzikon.ch  

In der Schweiz erheben der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern. Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer u.a. auf dem Einkommen natürlicher Personen. Wie hoch sie ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Ausländische Staatsbürger müssen in der Regel Quellensteuer entrichten. Diese wird monatlich direkt durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen.

Weitere Informationen über die Steuern und das Steuersystem in der Schweiz finden Sie hier

Sie haben sich für ein Leben in der Schweiz entschieden und Sie befinden sich vor dem Umzug?

Unter folgendem Link finden Sie hilfreiche Tipps, Services und Dienstleistungen rund um einen gut organisierten Umzug in die Schweiz. 

Entspannt in die Schweiz umziehen

 

In unmittelbarer Nähe zum Spital vermieten wir exklusiv an GZO-Mitarbeitende acht möblierte 1-Zimmer-Studios, zwei 1,5-Zimmer-Studios sowie Zimmer in Wohngemeinschaften. Haben Sie eine Stellenzusage oder bereits einen Arbeitsvertrag und interessieren sich für dieses Angebot? Bitte wenden Sie sich direkt an igm@gzo.ch.
 

Weitere Informationen

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.