Register und Monitorings können einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und längerfristigen Qualitätssicherung leisten. Anonymisierte Daten zu Diagnosen und Prozeduren (z.B. Operationen) von mehreren Betrieben werden über mehrere Jahre auf nationaler Ebene gesammelt und ausgewertet, um längerfristig und überregional Trends erkennen zu können.
Die aufgeführten Register sind der FMH offiziell gemeldet.
Darüber hinaus sind Spitäler und Kliniken sowie andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens gemäss dem Bundesgesetz zur Krebsregistrierung verpflichtet, diagnostizierte Krebserkrankungen seit 2020 an das zuständige Krebsregister zu melden.