Zusammenarbeit Spitäler Uster und Wetzikon: Verwaltungsräte beschliessen Fusionsantrag

02/2019: Die Verwaltungsräte der Spitäler Uster und Wetzikon haben beschlossen, ihren Trägerschaften die Fusion zu beantragen. Sie soll die Gesundheitsversorgung an beiden Standorten dauerhaft sichern und unter dem Dach einer einzigen Gesellschaft Synergien schaffen. Das Angebot der beiden Häuser soll zukunftsgerichtet aufeinander abgestimmt und über Kooperationen mit Dritten ergänzt werden. Die Fusionsabsicht wird nun den Trägerschaften zur Beratung unterbreitet. Das letzte Wort haben die Stimmbürger voraussichtlich im Jahr 2020.

Die Spitäler in Uster und Wetzikon sind in ihren Regionen gut abgestützt, weisen günstige Fallkosten auf, sind attraktive Arbeitgeber und stützen sich auf eine solide Kapitalbasis. Indes: Das Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch. Wachsende Ansprüche an die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des Spitalbetriebs erfordern hohe Fallzahlen. Knappe personelle Ressourcen erzwingen effiziente Prozesse und schlanke Strukturen. Parallel geführte, gleichartige Angebote auf geografisch engem Raum haben auf mittlere Sicht keine Zukunft. Nach kritischer Prüfung aller Entscheidungsgrundlagen unterstützen die Verwaltungsräte des Zweckverbands Spital Uster und der GZO AG Spital Wetzikon den Zusammenschluss der beiden Spitäler in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft.

Zentrale Anforderung: Versorgungsqualität

Die Erfahrung zeigt, dass der Wohnortnähe für eine gute Gesundheitsversorgung eine immer geringere Bedeutung zukommt. Zentral ist die Qualität der Leistungen. Diese Tatsache spiegelt sich im Grundkonzept, das die beiden Verwaltungsräte für die fusionierte Gesellschaft entwickelt haben. Der Zusammenschluss schafft eine integrierte Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung des Zürcher Oberlands und des Glattals. Beide Standorte sollen erhalten bleiben und hochstehende Leistungen erbringen. Ihre Angebote werden in einem mehrjährigen Prozess schrittweise differenziert. Angestrebt werden zudem Kooperationen mit Partnern und die Beteiligung von Institutionen des öffentlichen Rechts.

Fusion erfordert Volksabstimmung

Voraussetzung für die Fusion der beiden Spitäler ist die Genehmigung eines sogenannten "Interkommunalen Vertrages" durch die Gemeinden, die an den beiden Spitälern beteiligt sind. Dieser Vertrag regelt die Beteiligungsverhältnisse in der neuen Gesellschaft und legt auch fest, dass die öffentliche Hand dauerhaft eine qualifizierte Mehrheit halten soll. Statuten formulieren Zweck und Organisation der neuen Gesellschaft. Ein Aktionärsbindungsvertrag regelt das Verhältnis der künftigen Aktionäre untereinander.

Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Spital Uster beantragt die Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft. Die Rechtsformänderung ist technisch nötig, um die Fusion mit der GZO AG Spital Wetzikon sowie vertiefte Kooperationen der integrierten Versorgung zu ermöglichen. Die Umwandlung des Zweckverbandes muss von der Delegiertenversammlung und den Stimmberechtigten im Zweckverband genehmigt werden.

Politischer Prozess

Bis im Sommer werden die Delegierten (Uster) und die Generalversammlung (Wetzikon) die für die Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten erforderlichen Dokumente beraten. Stimmen beide Gremien zu, wird das Vorhaben bis im Spätherbst der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert. Geplant ist, die Abstimmung in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster sowie in den Aktionärsgemeinden der GZO AG gleichzeitig im ersten Semester 2020 durchzuführen. Die Fusion soll so auf den 1. Januar 2021 wirksam werden. Bis 2025 werden Infrastruktur und Organisation in Uster und Wetzikon angepasst sein. Die Neuausrichtung der beiden Standorte unter dem Dach einer einzigen Gesellschaft soll in der zweiten Hälfte des kommenden Jahrzehnts abgeschlossen werden.

 

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