Spitalplanung 2023: GZO Spital Wetzikon als Pfeiler der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland bestätigt

01.09.2022 Der definitive Spitalplanungsentscheid der Gesundheitsdirektion bestätigt das GZO Spital Wetzikon in seiner Rolle als regional verwurzeltes Akutspital. Das GZO Spital Wetzikon bleibt somit ein tragender Pfeiler der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland und kann auch in Zukunft eine umfassende und hochstehende medizinische Grundversorgung anbieten. Zusätzlich werden die Möglichkeiten einer von der Gesundheitsdirektion gewünschten Konzentration von Rehabilitationsangeboten der Zürcher RehaZentren am GZO-Standort in Wetzikon evaluiert.

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat wie auch schon im provisorischen Strukturbericht vom März 2022 am 1. September 2022 die Leistungsaufträge an das GZO Spital Wetzikon per 2023 definitiv erteilt. Das GZO behält alle bisherigen Leistungsaufträge für die medizinische Grundversorgung und erhält darüber hinaus neue Leistungsaufträge, so für:

  • Stroke-Unit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten (Zerebrovaskuläre Störungen) ist im Zertifizierungsprozess. 
  • das zertifizierte Brustzentrum 
  • Hebammengeleitete Geburtshilfe am/im Spital
  • Geburtshilfe ab 32. Schwangerschaftswoche und einem Geburtsgewicht von 1250 Gramm
  • Neonatologie ab der 32. Schwangerschaftswoche und einem Geburtsgewicht von 1250 Gramm
  • Kinderanästhesie ab dem 6. Lebensjahr

Hochstehende und kosteneffiziente Grundversorgung

Das stete Streben nach einer qualitativ hochstehenden und gleichzeitig auch wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung ist für CEO Matthias P. Spielmann ein wichtiger Grund dafür, dass das GZO sich den Platz auf der Spitalliste und neue Leistungsaufträge sichern konnte. Bestätigt sieht sich Spielmann auch in der eingeschlagenen Partnerstrategie: «Unsere Patientinnen und Patienten wissen, dass sie am GZO die bestmögliche Behandlung von erfahrenen Spezialisten erfahren. Wir stellen sicher, dass bei Bedarf das Experten-Know-how unserer Partner beigezogen wird.» Als jüngstes Beispiel nennt er die Kooperation mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) im Bereich Urologie: «Innerhalb eines neuen Partnerschaftsmodells ist die GZO-Urologie neu Teil des USZ. Ärzte des USZ betreuen und behandeln bei Bedarf unsere Urologie-Patienten, die damit von einer hochspezialisierten Medizin – vor Ort im Zürcher Oberland – profitieren.» Eine ebenso intensive Partnerschaft pflegt das GZO mit dem Kantonsspital Winterthur im Bereich der Chirurgie. Weitere Partnerschaften bestünden aber auch mit den Spitälern Schaffhausen, dem Spital Lachen und der Universitätsklinik Balgrist, so Spielmann weiter.

CEO Spielmann ist überzeugt: «Der Trend für Regionalspitäler mit breitem Angebot in der Grundversorgung in Richtung Partnerschaften ist unumkehrbar». Genauso wie das GZO proaktiv auf mögliche Partner zugehe, «sind auch wir offen für Anfragen anderer Häuser für individuelle Kooperationsmodelle», betont er.

In Gesprächen mit Zürcher RehaZentren

Die von der Zürcher Gesundheitsdirektion gewünschte Verlagerung der Rehabilitationsleistungen der Zürcher RehaZentren in Akutspitalnähe eröffnet dem Spitalstandort Wetzikon eine zusätzliche Perspektive. In Gesprächen wird in einem ersten Schritt die Verschiebung der Neurorehabilitation mit Überwachungspflicht vom Standort Wald ans GZO Spital Wetzikon geprüft, wo sich neu auch eine Stroke Unit befindet. 

Planungssicherheit für zehn Jahre

Die nun definitiv erteilten Leistungsaufträge gelten für die kommenden zehn Jahre. Das bedeutet für das GZO Spital Wetzikon Planungssicherheit. Jörg Kündig, Präsident des Verwaltungsrats, freut sich sehr über den Entscheid des Regierungsrates und erklärt mit Blick auf den Um- und Erweiterungsbau und die Rolle des GZO im Zürcher Oberland: «Damit schaffen wir die baulichen und strukturellen Voraussetzungen, damit das GZO auch in Zukunft und bei sich ändernden Ansprüchen von Patientinnen, Patienten sowie Zuweisenden sein Engagement für Menschen und Medizin erfolgreich weiterentwickeln kann.» 

Hintergrund: Spitalplanung 2023

Der Bund hat die Kantone zum Erlass von Spitallisten verpflichtet, die periodisch zu überprüfen sind. Mit der Spitalplanung 2023 kommt der Kanton Zürich dieser Vorgabe nach und erteilt Leistungsaufträge. Diese entscheiden darüber, welche Leistungserbringer von der Grundversicherung für welche Leistungen abgegolten werden. Darüber hinaus nutzt die Regierung die Spitalplanung, um eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung mit stationären Leistungen sicherzustellen. Diese soll den gegenwärtigen und künftigen gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklungen gerecht werden. 

Im März hat der Regierungsrat einen provisorischen Spitallistenentscheid kommuniziert und danach ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Mit der Bekanntgabe der definitiven Entscheide wurde dieses jetzt abgeschlossen. 

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