Neues Arbeitszeitmodell im Schichtdienst

Schichtdienst-Arbeitszeitmodell im GZO Spital

Bis zu 24 zusätzliche freie Tage im Jahr für den gleichen Lohn?

GZO-Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehilfen, die regelmässig im Drei-Schicht-System tätig sind, arbeiten bei gleichbleibendem Lohn zehn Prozent weniger. Die Soll-Arbeitszeit beträgt somit 37.8 Stunden (bei einem 100%-Pensum). Die Wirkung des neuen Arbeitszeitmodells wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Nachhaltige Entwicklung und Umwelt (CDE) der Universität Bern wissenschaftlich begleitet, die Erkenntnisse Anfang 2024 publiziert.

 

Fragen und Antworten zum neuen Arbeitszeitmodell

Ja, es profitieren alle Pflegefachpersonen (diplomierte Pflegefachpersonen mit oder ohne Fachweiterbildungen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehilfen), die regelmässig im Drei-Schicht-System tätig sind.

Offene Stellen

Ja, selbstverständlich profitieren auch Teilzeitmitarbeitende anteilsmässig vom neuen Arbeitszeitmodell.

Die Abstimmung über die Pflegeinitiative hat ein grosses Problem innerhalb des Gesundheitswesens deutlich gemacht: die Belastung durch die Arbeit im Schichtbetrieb. Zu gross ist aktuell der Anteil derer, die dem Beruf frühzeitig den Rücken zukehren. In der Folge können viele der offenen Stellen aktuell nicht besetzt werden. Als GZO Spital Wetzikon wollen wir nicht bis zur Umsetzung der Pflegeinitiative warten, sondern den Handlungsspielraum nutzen, der uns möglich ist.

Das Arbeitszeitmodell wurde nach der Einführung im Juni 2022 primär für ein Jahr befristet. Da seitens der Politik noch keine griffigen Massnahmen auf die Pflegeinitiative umgesetzt wurden, hat die Geschäftsleitung beschlossen, das Arbeitszeitmodell befristet bis 31. Dezember 2024 zu verlängern. Mit der Befristung können wir flexibel auf die Umsetzung der Pflegeinitiative reagieren und die neugewonnenen Erkenntnisse der Universität Bern in zukünftige Arbeitszeitmodelle integrieren.

 

Mit dem Arbeitszeitmodell richten wir uns im Rahmen der Pflegeinitiative bewusst an das Bedürfnis dieser Berufsgruppe, mehr Zeit für Erholung ohne Lohneinbusse zu haben. Auch wenn es in der Studie Stimmen zur Ausweitung des Arbeitszeitmodells auf weitere Berufsgruppen gibt, ist es weiterhin eine befristete Sofortmassnahme zur Umsetzung der Pflegeinitiative.

Erkenntnisse der Begleitstudie

Das GZO Spital Wetzikon stellt durch die Reduktion der Arbeitszeit bei gleichem Grundlohn im Drei-Schichtbetrieb weniger Krankheitsfälle und Kündigungen fest. Die geringere Fluktuation stabilisierte die Teams und zeigt eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit. Mitarbeitende unter dem neuen AZM zeigen im Vergleich zur Kontrollgruppe gemäss der Studie:

  • eine positivere Zufriedenheit mit der Arbeitszeit
  • eine sich verringernde Absicht, die Stelle oder Beruf zu wechseln
  • eine gestärkte Verbundenheit mit der Arbeitgeberin
  • geringere Stress- und Krankheitssymptome sowie weniger negative Emotionen und höherer empfundener Zeitwohlstand

Pflegefachpersonen unter dem neuen Arbeitszeitmodell gaben an, mehr freie Zeit für Erholung oder auch mehr Energie für die Familie und Freunde (Freizeit) zu haben. Es traten zudem weniger häufig negative Emotionen wie Überforderung und Nervosität auf. Wir sprechen von einem verbessert empfundenen Zeitwohlstand, der zusammen mit einem positiveren Wohlbefinden und verbesserter Gesundheit zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit beitrug.

Keine Veränderungen über die Zeit oder zwischen den beiden Gruppen liefert die Begleitstudie bei den folgenden Themen:

  • empfundene Wertschätzung durch Führung und Management
  • Zufriedenheit mit der Lohnpolitik
  • Höhe und Dichte der empfundenen Anforderungen
  • Schlafdauer und selbstberichteter Krankheitstage
  • materiellem Wohlstand und erlebten positiven Emotionen
  • Konsumverhalten (Belastung der Umwelt)

Begleitstudie CDE Universität Bern

Zur Begleitstudie

Bern / Wetzikon: Die Begleitstudie zum neuen Arbeitszeitmodell für die Pflege am GZO Spital Wetzikon liefert Erkenntnisse, die nach neuen Lösungen im Zuge der Pflegeinitiative verlangen. Welche Lehren können gezogen werden?

Zum Beitrag

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.