GZO Spital Wetzikon erlässt Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher

03/2020: Am GZO Spital Wetzikon gilt ab Freitag, 13. März 2020, ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher. Ausnahmen gelten für ausserordentliche Patientensituationen.

Als Präventionsmassnahme gegen das Coronavirus haben Besucherinnen und Besucher keinen Zutritt mehr zum GZO Spital Wetzikon. Damit soll das Risiko für eine Ansteckung von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert werden. Ausgenommen vom Verbot sind Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen, dazu gehören Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen.

Das Besuchsverbot gilt bis voraussichtlich 30. April 2020. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt.

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.