Fusion: Abstimmung vertagt

03/2020: Der Bundesrat hat den Abstimmungstermin vom 17. Mai abgesagt. Davon ist auch die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon betroffen. Sie wird vertagt. Die Mitarbeitenden beider Spitäler konzentrieren sich auf die Bewältigung der Corona-Krise. Die internen Vorbereitungsarbeiten für das Gelingen der Fusion werden, soweit sinnvoll und nötig, weiter vorangetrieben.

Die Mitarbeitenden beider Spitäler richten ihre ungeteilte Aufmerksamkeit auf die Bewältigung der Corona-Krise. In beiden Häusern hat dies erste Priorität. Die Professionalität, mit der unsere Mitarbeitenden die damit verbundenen Herausforderungen angenommen haben, ist beeindruckend. Sie verdient unseren vollen Respekt und den Dank von Verwaltungsrat und Direktion.
 

Dass der Bundesrat, und in der Folge auch die kantonalen Stellen, die Abstimmung abgesagt haben, ist sehr bedauerlich, aber verständlich. Die ungehinderte und faire politische Meinungsbildung ist ein hohes Gut und rechtfertigt diesen Schritt. Die Folgen sind klar: Die Vorbereitungsarbeiten für den Urnengang müssen gestoppt werden. Die internen Arbeiten für die Vorbereitung des gemeinsamen Weges der beiden Spitäler werden jedoch, soweit möglich und unerlässlich, fortgesetzt.
 

Angesichts der Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitswesen gegenwärtig steht, dürfen wir im Zusammenhang mit unseren Fusionsabsichten auch eine gewisse Gelassenheit walten lassen. Die Krisenbewältigung hat Vorrang. Zudem vermitteln uns die bisherigen Rückmeldungen aus den Gemeinden, aus den politischen Parteien, aus dem Kreis der Ärzteschaft und aus der Öffentlichkeit die Zuversicht, dass wir mit einer grossen Akzeptanz für das Vorhaben rechnen dürfen.
 

Ein rascher Volksentscheid ist gleichwohl sehr wichtig, denn die Anpassung der Bauvorhaben ist zeitlich dringend, die Spitalplanung 2023 steht vor der Tür und schliesslich braucht auch die Umsetzung einer Fusion Zeit. Die beteiligten Spitäler und ihre Belegschaft brauchen deshalb möglichst rasch Gewissheit. Die Verantwortlichen hoffen, dass die Fortsetzung der Meinungsbildung sehr zeitnah wiedereinsetzen kann. Die nächste Gelegenheit für die Wiederaufnahme des politischen Prozesses bietet der Abstimmungstermin vom 27. September 2020.

 

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Krankheit und Unfall

Bei NICHT lebensbedrohlichen Notfällen ist Ihr Hausarzt oder Kinderarzt die erste Anlaufstelle. Falls der Hausarzt oder Kinderarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie das ÄrzteFon. Wählen Sie bitte auch zunächst das Ärztephone, wenn Sie unsicher sind ob Sie zur GZO Notfallstation kommen sollen.

0800 33 66 55

Die Nummer ist kostenlos und jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

Vergiftungen

Bei Vergiftungen Toxikologisches Zentrum kontaktieren.