Die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon kommt vor das Volk

09/2019: Die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster hat dem Interkommunalen Vertrag (IKV) am 25. September 2019 zugestimmt. Damit sind die letzten Differenzen zu den Beschlüssen der Aktionäre der GZO AG Spital Wetzikon beseitigt. Die Volksabstimmung über die Fusion der beiden Spitäler kann planmässig am 17. Mai 2020 stattfinden.

Mit der Genehmigung des Interkommunalen Vertrags durch die Delegierten des Zweckverbands Spital Uster sind nun alle Voraussetzungen erfüllt, um die Frage der Fusion der beiden Spitäler den Trägerschaftsgemeinden zur Beurteilung und Beschlussfassung zu übergeben. Die entsprechende Volksabstimmung findet gleichzeitig in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster wie auch der GZO AG Spital Wetzikon statt. Sie ist auf den 17. Mai 2020 angesetzt.

Dazu Jörg Kündig, Präsident des Verwaltungsrates GZO AG Spital Wetzikon: "Die Ustermer Delegierten haben dem Interkommunalen Vertrag zugestimmt. Es freut mich sehr, dass wir jetzt eine sorgfältig ausdiskutierte Grundlage für die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens haben. Der Entscheid der DV macht den Weg frei für die Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Sinnhaftigkeit der Fusion in den Gemeinden und in der Öffentlichkeit sowie bei den wichtigen Bezugs- und Anspruchsgruppen unserer beiden Spitäler überzeugend zu erklären."

Aktuelle und vertiefende Informationen finden Sie laufend auf www.spital-fusion.ch.
 

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