Zum Entwurf des Interkommunalen Vertrags (IKV), der von der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster bereits beraten worden war, haben sich mehrheitlich Übereinstimmungen und nur einige wenige Abweichungen ergeben. Deutlich zum Ausdruck kamen die Erwartung und der Wunsch der Aktionärsgemeinden, dass mit der Fusion die Zukunft des Spitals und eines weiterhin hochstehenden medizinischen Angebots gesichert werden kann.
In allen substanziellen Fragen herrscht Übereinstimmung mit der Haltung der Delegierten des Zweckverbandes Spital Uster. Es sollen 80% der Aktien im Besitz der öffentlichen Hand, öffentlich-rechtlicher Institute und/oder gemeinnütziger schweizerischer Stiftungen sein. Die Gemeinden müssen einen Mindestanteil von 60% am Aktienkapital halten und Gewinne sollen für die Unternehmensentwicklung eingesetzt werden. Eine Gewinnausschüttung ist deshalb nur unter äusserst restriktiven Voraussetzungen möglich. Über den neu angesetzten Mindestanteil von 60% Aktienkapital muss die Delegiertenversammlung des Spitals Uster am 25. September noch entscheiden, welche sich im Juni für einen Mindestanteil von 51% ausgesprochen hatte.
Zudem hat die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrates einigen im Laufe der Vernehmlassung geäusserten Anliegen von Aktionärsgemeinden stattgegeben. Andere Punkte sollen im Aktionärsbindungsvertrag geregelt werden. Dies betrifft insbesondere die verbindliche Festsetzung der drei Standorte für die Rettungssanität (Rüti, Uster, Dübendorf).
Zwei Aktionäre setzten sich dafür ein, dass die Spitalversorgung und Sicherstellung des Krankentransport- und Rettungswesens entkoppelt werden. Auch sollte der Verkauf von Aktien während einer Übergangsfrist bis 2022 ermöglicht werden. Die ausserordentliche Generalversammlung lehnte diese beiden Anträge ab und folgte der Empfehlung des Verwaltungsrates. Die abweichenden Gemeinden haben jedoch klar geäussert und betont, dass sie die Fusion grundsätzlich befürworten und diese als den richtigen Schritt in die Zukunft erachten.
Am 25. September berät eine ausserordentliche Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster die wenigen Differenzen, welche in der aktuell verabschiedeten Version des Interkommunalen Vertrages entstanden sind. Sind diese bereinigt, kann das Fusionsgeschäft dem politischen Meinungsbildungs- und Beschlussfassungsprozess übergeben werden.
Alle vorliegenden Rechtsdokumente (IKV, ABV und Statuten), die den Aktionärsgemeinden zur Abstimmung vorlagen, wurden durch das Gemeindeamt vorabgeprüft und als genehmigungsfähig evaluiert.
Gemäss kantonalem Gemeindeamt ist sowohl im Zweckverband Spital Uster als auch bei den Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon Einstimmigkeit der Gemeindestimmen erforderlich. Als Abstimmungsdatum ist der 17. Mai 2020 vorgesehen.
Informieren Sie sich auch über die Website www.spital-fusion.ch.