Abstimmung erneut verschoben – Fusionsabsicht bleibt bestehen

07/2020: Die verantwortlichen Organe des Zweckverbands Spital Uster und der GZO AG haben entschieden, die auf den 27. September 2020 angesetzte Abstimmung über die Spitalfusion auf Frühling 2021 zu verschieben.

Die auf den 17. Mai 2020 angesetzte Abstimmung zur Spitalfusion musste Covid-19-bedingt in den Herbst verschoben werden. Mit Blick auf die Unterzeichnung des Fusionsvertrags wurde die Unternehmensbewertung aktualisiert. Die Neubewertung auf Basis der Kennzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 lässt das Beteiligungsverhältnis von 50 zu 50 Prozent nicht mehr rechtfertigen. Die verantwortlichen Organe des Zweckverbands Spital Uster und der GZO AG haben deshalb entschieden, die auf den 27. September 2020 angesetzte Abstimmung über die Spitalfusion auf Frühling 2021 zu verschieben. Die Absicht zur Spitalfusion bleibt unverändert bestehen.

Bund und Kantone strichen den 17. Mai 2020 aufgrund des Corona-Lockdowns aus dem Abstimmungskalender. Davon war auch die Abstimmung zur Fusion der beiden Spitäler betroffen. In der Zwischenzeit hat man die Vorbereitungsarbeiten für eine mögliche Fusion weiter vorangetrieben und die notwendige Neubeurteilung der finanziellen Grundlage für den Fusionsvertrag vorgenommen. Sie stützte sich auf die definitiven Jahresrechnungen 2018 und 2019 sowie auf die Halbjahresabschlüsse 2020.


Neubewertung bringt Beteiligungsverhältnis ins Wanken
Im IKV, Artikel 3, ist das Beteiligungsverhältnis - gestützt auf eine Bewertung durch den Wirtschaftsprüfer PwC auf Basis der Kennzahlen 2017 und Hochrechnungen 2018 - auf je 50 Prozent festgesetzt worden. Das heisst, das Eigentum an der fusionierten Gesellschaft würde gemäss IKV zu je 50 Prozent bei den bisherigen Aktionärsgemeinden der GZO AG bzw. den bisherigen Trägergemeinden des Zweckverbands Spital Uster liegen. Die nun vorgenommene Neubewertung zeigt eine ungünstige Entwicklung der Wertquote des Spitals Uster. Das Spital Uster verzeichnete 2019 ein sehr schwieriges Jahr, und für das erste Halbjahr 2020 griffen die eingeleiteten Korrekturmassnahmen noch nicht im erhofften Masse. Die Beteiligungsverhältnisse gerieten deutlich ins Ungleichgewicht. Zumal das GZO Spital Wetzikon im Geschäftsjahr 2019 einen soliden positiven Unternehmenserfolg verzeichnete.


Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Spital Uster räumt schwierige Situation ein
Der Verwaltungsrat des Spitals Uster hat im Laufe des Jahres 2019 festgestellt, dass sich das Betriebsergebnis ungünstig entwickelt. Er hat Gegenmassnahmen veranlasst und war zuversichtlich, dass diese bereits 2019, sicher aber 2020 greifen werden. Reinhard Giger hält fest: «Das war, wie wir im Rückblick sehen, eine Fehleinschätzung.» Die ungünstige Unternehmensentwicklung führt dazu, dass die Wertquoten das vertraglich festgesetzte Verhältnis von 50 zu 50 nicht mehr spiegeln. Unter diesen Vorzeichen war es weder sachlich zu rechtfertigen noch für die Stimmberechtigten zumutbar, am Abstimmungstermin vom 27. September 2020 festzuhalten. Weiter betont Reinhard Giger: «Wir sind uns bewusst, dass wir damit all jene enttäuschen, die sich mit viel Engagement für die gemeinsame Sache eingesetzt haben und entschuldigen uns in aller Form. Wir schöpfen aus der bisherigen Arbeit aber auch das Vertrauen, die Fusion im Frühjahr 2021 doch noch möglich zu machen. Denn an der Absicht zu fusionieren, hat sich nichts geändert.» Das Spital Uster wird strategische Massnahmenpakete einleiten mit dem Ziel, das Spital wieder rentabel zu machen. Unterdessen laufen die Arbeiten zur Weiterentwicklung des medizinischen Modells in den Fachgruppen weiter.


Beide Spitäler halten an der Absicht zur Spitalfusion fest
Das Vorgehen wurde mit den Verwaltungsräten der GZO AG Spital Wetzikon und des Spital Usters diskutiert und im Konsens entschieden. Jörg Kündig bringt sein Bedauern zum Ausdruck und betont: «Die Neubeurteilung durch die Prüfungsfirmen rechtfertig ein Austauschverhältnis 50/50 leider nicht mehr. In den kommenden Monaten muss es deshalb darum gehen, mit geeigneten Massnahmen dieses doch noch möglich zu machen, sodass die Fusion gelingt.» Die Bedeutung der Fusion für eine zukunftssichere und integrierte Gesundheitsversorgung des Glattals und des Zürcher Oberlands ist für beide Parteien unbestritten. Die Verwaltungsräte sind zuversichtlich, das Ziel einer Fusion
im 2021 zu erreichen. Es werden nun bis Ende Jahr alle Möglichkeiten geprüft, wie man wieder ein paritätisches Austauschverhältnis erreichen kann. Als realistisch werden die Abstimmungstermine im ersten Halbjahr 2021 angesehen. Gleichzeitig werden weitere Massnahmen und Schritte eingeleitet, um die Kooperation zwischen beiden Spitälern weiter auszubauen und die bisherigen strategischen Arbeiten im Hinblick auf die Fusion zu vertiefen.

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