Ultraschall-Untersuchungen

Routine-Ultraschall3D-UltraschallDoppler-Sonographie


Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen des Ungeborenen sind zum Glück selten, ihre frühe Erkennung ist aber sehr wichtig und fachlich schwierig. Unser speziell ausgebildetes ärztliches Kader der Geburtshilfe unter der Leitung von Dr. med. Dalia Balsyte wird Sie behutsam und umfassend aufklären und Ihnen Sicherheit geben, damit Sie Ihre Schwangerschaft  sorgenfrei erleben können. 

Ultraschall wird seit über 40 Jahren in der Geburtshilfe angewendet und ist die einzige Methode, mit der wir das Ungeborene direkt im Mutterleib beobachten können. Durch die Anwendung von Ultraschall wird Ihr Kind nicht gefährdet. Die Unbedenklichkeit wurde in zahlreichen Untersuchungen wissenschaftlich nachgewiesen.

Mittels Ultraschall wird nicht nur der Geburtstermin festgelegt und die Grösse des Kindes bestimmt, sondern auch zu festgelegten Zeitpunkten in der Schwangerschaft das Kind gründlich untersucht. Hier sehen wir, ob es sich richtig entwickelt und sich alle Organe am vorgesehenen Platz befinden (Ultraschall-Screening).

Ultraschalluntersuchungen werden eventuell bei der ersten Kontrolle, auf jeden Fall aber bei der Kontrolle mit 11 bis 14 Wochen und mit 20 bis 22 Wochen durchgeführt. Diese beiden Untersuchungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenversicherung erstattet, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Zur Wachstumskontrolle empfehlen wir eine Ultraschalluntersuchung mit ca. 32 bis 34 Wochen.

 

Routine-Ultraschall
 

Die erste ausführliche Ultraschalluntersuchung (11 0/7 SSW bis 13 6/7 SSW)

Die erste Ultraschalluntersuchung dauert in der Regel 30-40 Minuten und wird meist von der Bauchdecke aus (transabdominal), manchmal durch die Scheide (transvaginal), durchgeführt.

In diesem frühen Stadium kann der gesamte Körper vom Scheitel bis zum Steiss noch auf einem Bildschirm erfasst werden und die Messung ist sehr zuverlässig: Der ideale Zeitpunkt, um durch Messung des Föten den errechneten Geburtstermin definitiv festzulegen.    

Wir betrachten die Körperoberfläche, zeigen Ihnen je 2 Arme und Beine mit jeweils 3 Abteilungen (z. B. Ober- und Unterarm sowie Hände) und das Profil. Auch die inneren Organe wie das Herz, der Magen, die Harnblase und das Gehirn werden bereits untersucht. Die meisten schweren Fehlbildungen können schon ausgeschlossen werden. Bei Zwillingen ist die Festlegung der Anzahl der Plazenten (Mutterkuchen) sehr wichtig für die weitere Betreuung.

Allen Schwangeren wird die Untersuchung auf genetische Erkrankungen des Kindes mit der Nackentransparenzmessung zusammen mit einer Wahrscheinlichkeitsrechnung (ETT Erst-Trimester-Test) angeboten. Bei Auffälligkeiten stehen Ihnen weitere Abklärungsmöglichkeiten auf genetische Krankheiten des Kindes zu. Über diese informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. In der Ersttrimestertest-Aufklärung finden Sie weiterführende Informationen.

 

Die zweite ausführliche Ultraschalluntersuchung ab der 20. Schwangerschaftswoche

Die Untersuchung dauert ca. 30 Minuten. Bei dieser Untersuchung wird das Gewicht des Kindes Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkel bestimmt. Wir beschreiben die Lage des Kindes in der Gebärmutter, die Fruchtwassermenge und sehen die Plazenta (Mutterkuchen) an. Die Organe werden in verschiedenen Ebenen untersucht, um Fehlbildungen auszuschliessen oder festzustellen (z. B. offener Rücken, offener Bauch, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte usw.). Auch die Knochen an Armen und Beinen und der Wirbelsäule werden im Detail dargestellt.
 

Bei Auffälligkeit des Kindes im Ultraschall

Findet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Auffälligkeit, stehen wir Ihnen mit Beratung und ausführlichen Erklärungen unterstützend zur Seite. Ihrer betreuenden Gynäkologin bieten wir eine Zweitmeinung mit ausführlichem schriftlichen Bericht an.

Wird tatsächlich eine Fehlbildung des Ungeborenen festgestellt, schaffen wir die optimalen Startbedingungen. Je nach Erkrankung passen wir die Schwangerschaftskontrollen an. Wir organisieren ein Informationsgespräch mit einem speziell mit der Erkrankung vertrautem Kinderarzt. In einigen Fällen können wir die Behandlung der Erkrankung des Ungeborenen schon während der Schwangerschaft beginnen. Auch bei der Planung der Geburt stehen wir unterstützend zur Seite. Zusammen mit Ihnen, den Neonatologen und spezialisierten Kinderärzten suchen wir dir optimale Zeit und das Spital mit entsprechender Ausstattung. Falls nach der Geburt beim Kind spezielle Untersuchungen notwendig sind, z.B. aus Nabelschnurblut oder Ultraschall, planen wir diese ersten Schritte frühzeitig.

Wenn in Ihrer Familie eine Fehlbildung oder ein Erbleiden vorgekommen ist, können wir in manchen Fällen auch gezielt nach dem Vorliegen dieser Erkrankung bei Ihrem Kind suchen. Dann sind eventuell zusätzliche Detailuntersuchungen mit Ultraschall oder Blutentnahmen erforderlich. Für diese Fälle oder wenn bei Ihrem Kind ein Problem festgestellt wurde, nehmen wir uns in der Risikosprechstunde viel Zeit für Sie.
 

3. Screening-Ultraschall (ca. 32. - 34. Schwangerschaftswoche)

Diese Ultraschalluntersuchung ist sinnvoll, um das normale Wachstum des Kindes zu bestätigen und einige seltene Fehlbildungen, die erst zu diesem Zeitpunkt erkennbar sind, auszuschliessen.


3D-Ultraschall

Einen ausführlichen 3D-Ultraschall führen wir ausschliesslich zu medizinischen Zwecken, z.B. bei Lippenspalte durch. Wenn es die Lage des Kindes zulässt, führen wir jedoch bei jeder Untersuchung einen einfachen 3D-Ultraschall durch. Sie können gerne einen kostenlosen Ausdruck haben. Möchten Sie einen ausführlichen 3D-Ultraschall mit mehreren Aufnahmen des Kindes («Fotoshooting»), können wir auf Anfrage einen Termin vereinbaren. Eine ausführliche 2D-Ultraschalluntersuchung im Vorfeld bei uns ist Voraussetzung.

 

Dopplersonografie

Mit dieser Methode messen wir den Blutfluss in den kindlichen oder mütterlichen Arterien und Venen. Damit stellen wir fest, wie gut Ihr Kind über die Plazenta versorgt wird. Diese Ultraschalluntersuchungen werden durchgeführt, wenn das Wachstum des Ungeborenen verändert ist, bei Zwillingsschwangerschaften und immer bei der regulären Herzuntersuchung des Ungeborenen.


 

Bei Unsicherheiten geben wir auf Wunsch auch eine Zweiteinschätzung ab und beraten Sie.

 

 

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02.05.2021

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